Landtag

Landtagspräsidentin Ilse Aigner will heute wie angekündigt ein Rechtsgutachten zur Einführung einer sogenannten Extremismusklausel im bayerischen Abgeordnetengesetz vorlegen. (Foto: Matthias Balk/Bayerischer Landtag)

29.07.2024

Den Geldhahn zudrehen

Aigner will Gutachten zu "Extremismusklausel" vorstellen

Landtagspräsidentin Ilse Aigner will heute wie angekündigt ein Rechtsgutachten zur Einführung einer sogenannten Extremismusklausel im bayerischen Abgeordnetengesetz vorlegen. Mit der Erstellung beauftragt hatte der Landtag vor einigen Monaten den Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und das Recht der neuen Technologien an der Universität Passau, Tristan Barczak.

Zentrale Frage ist, ob verfassungsfeindlichen Mitarbeitern von Landtagsfraktionen künftig keine Gehälter mehr ausgezahlt werden müssen. Bisher fehlt dem Landtagsamt eine rechtliche Grundlage, die Auszahlung der Löhne an "klar verfassungsfeindliche Extremisten" zu verweigern. Diese rechtliche Grundlage gibt es bislang in keinem deutschen Parlament und könnte laut Aigner in Bayern möglicherweise Teil des Abgeordnetenrechts werden. Dafür bräuchte es aber eine Mehrheit im Landtag, faktisch mindestens die Stimmen der Koalition.

"Gefährliche Lücke im Abgeordnetenrecht"

Die Mitarbeiter von Abgeordneten schließen die Arbeitsverträge direkt mit den Abgeordneten ab, das Landtagsamt übernimmt lediglich die Entlohnung. Der Bayerische Rundfunk hatte vor der Landtags-Initiative berichtet, dass die AfD-Fraktion im Bundestag und ihre Abgeordneten mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigten, die in Organisationen aktiv seien, die von Verfassungsschutzämtern als rechtsextrem eingestuft würden. Unter ihnen befänden sich Aktivisten aus dem Umfeld der "Identitären Bewegung", ideologische Vordenker aus der "Neuen Rechten" und mehrere Neonazis.

Aigner hatte daraufhin erklärt, das Problem sei auch im bayerischen Landtag bekannt: "Auch uns sind einzelne Fälle bekanntgeworden, wonach es Mitarbeiter von Abgeordneten geben soll, die Organisationen angehören, die klar als verfassungsfeindlich eingestuft werden", sagte sie. Zu diesen Personen wollte sie sich aber nicht direkt und detaillierter äußern. Sie betonte aber: "Ich empfinde es als gefährliche Lücke, dass wir es derzeit zulassen müssen, dass Verfassungsfeinde von Steuergeldern bezahlt werden." Diese Lücke zu schließen, sei jedoch rechtlich sehr komplex - deshalb sei eine sorgfältige Prüfung der Frage nötig.
(Marco Hadem, dpa)

Kommentare (1)

  1. Joachim Datko am 29.07.2024
    Zitat: "Der Bayerische Rundfunk hatte vor der Landtags-Initiative berichtet, dass die AfD-Fraktion im Bundestag und ihre Abgeordneten mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigten, die in Organisationen aktiv seien, die von Verfassungsschutzämtern als rechtsextrem eingestuft würden."

    Die AfD wurde von Anfang an diffamiert und schikaniert. Vor den Verfassungsämtern sei dringend gewarnt.

    Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat den Missbrauch des Verfassungsschutzes zulasten der AfD eingeräumt:

    Haldenwang vom 20. Juni 2023 im ZDF-„Heute-journal“ „[...] nicht allein der Verfassungsschutz ist dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken [...]“ Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/076/2007650.pdf

    Der Verfassungsschutz ist ein Geheimdienst. Geheimdienste werden oft von Regierungen dazu missbraucht, die politische Opposition zu diskreditieren. Man denke an die ehemalige DDR und die Stasi.

    Die AfD ist eine verantwortungsbewusste, konservative Partei.

    Joachim Datko - Physiker, Philosoph
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