Landtag

Der Wittelsbacher Ausgleichsfonds sorgt dafür, dass jedes Jahr rund 14 Millionen Euro an die ehemalige bayerische Königsfamilie fließen. (Foto: dpa)

05.01.2017

Freistaat zahlt auch in Zukunft Millionen an Wittelsbacher

Finanzminister Söder (CSU): „Es besteht keine Veranlassung, den seinerzeit gefundenen Kompromiss anzuzweifeln“

Geldwerte Privilegien und Sonderrechte für ehemalige Monarchen in einer republikanischen Demokratie? In Bayern geht das selbst im Jahr 2017. Der ganze Reichtum der Wittelsbacher wurde nach 1918 aufgeteilt. Einen Teil erhielt der Freistaat, den anderen der Wittelsbacher Ausgleichsfonds (WAF), der wie eine Stiftung organisiert ist. Sie sorgt dafür, dass jedes Jahr rund 14 Millionen Euro an die ehemalige bayerische Königsfamilie fließen. Zwei Dutzend Wittelsbacher können daraus alimentiert werden. Viel mehr ist über das Abkommen allerdings nicht bekannt, da nicht einmal der Bayerische Oberste Rechnungshof Einblick erhält. Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann rüttelte letztes Jahr an dem Ausgleichsfonds. Hat die Staatsregierung die gesetzliche Grundlage und eine Auflösung des Fonds jemals geprüft, wollte er in seiner Anfrage wissen.

Das Finanzministerium erklärt, das gesamte frühere Vermögen des Hauses Wittelsbach sei in der Bayerischen Verfassung von 1818 zu Staatsgut erklärt worden. Der König und weitere Mitglieder seines Hauses erhielten daher staatliche Leistungen – bis diese wegen der November-Revolution 1918 eingestellt wurden. Daraufhin protestierten die Wittelsbacher beim Freistaat. Die Staatsregierung habe sich in den Folgejahren intensiv mit der Frage der Entschädigung des vormaligen Königshauses beschäftigt, heißt es in der Anfrage. „Nachdem ein Rechtsstreit drohte, der bei Obsiegen des Hauses Wittelsbach den Freistaat Bayern in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten gebracht hätte, wurde das Übereinkommen am 24. Januar 1923 geschlossen.“ Zum Vollzug sei am 9. März 1923 der WAF durch das Gesetz über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung errichtet worden. Dieses Gesetz gilt seitdem ohne Änderungen fort.

Eine Überprüfung durch den Obersten Rechnungshof? Unnötig, meint Söder

Daran wird sich auch nicht Zukunft nichts ändern: „Es besteht nach Auffassung der Staatsregierung keine Veranlassung, den seinerzeit nach jahrelangen Verhandlungen gefundenen Kompromiss historisch-juristisch anzuzweifeln“, erklärt das Ressort von Finanzminister Markus Söder (CSU). Ein Ausstieg aus oder eine Auflösung des WAF sei ebenfalls nie geprüft worden, da die Staatsregierung an das Übereinkommen von 1923 gebunden sei.

Eine Überprüfung des WAF durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof hält das Finanzministerium ebenfalls für unnötig, da „kein erhebliches finanzielles Interesse des Staates“ besteht: Bayern habe keinerlei Gewährträgerhaftung gegenüber dem Fonds, der auch nicht institutionell gefördert werde. Außerdem sei es zwar möglich, dass der Fonds an den Freistaat zurückfalle, aber das sei „im Hinblick auf die große Zahl der Mitglieder des Hauses Wittelsbach nicht absehbar“. Laut WAF-Gesetz wird der Fonds nur aufgelöst, wenn alle Mitglieder des ehemaligen Könighauses, die gemäß der Bestimmungen vor dem 8. November 1918 Anspruch auf Leistungen des Staates hätten, gestorben sind. (David Lohmann)

Kommentare (2)

  1. Von Arnim am 24.10.2020
    „Nachdem ein Rechtsstreit drohte, der bei Obsiegen des Hauses Wittelsbach den Freistaat Bayern in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten gebracht hätte, wurde das Übereinkommen am 24. Januar 1923 geschlossen.“ Das Zitat aus dem Artikel sagt doch schon alles. Jetzt ist es an der Zeit alle Privilegien der Wittelsbacher zu beenden.
  2. Allgäuer am 07.01.2017
    Irreführende Überschrift

    Der Leser, der hier nur die Überschrift liest, bekommt einen völlig unzutreffenden Eindruck von den wirklichen Verhältnissen. Der Artikel selbst gibt diese durchaus korrekt wieder: Im Jahr 1923 fand die Aufteilung einer dem früheren Königshaus und dem Staat bisher gemeinsamen Vermögensmasse statt, die die Verfassung von 1818 zwar als "Staatsgut" bezeichnet, aber gleichzeitig an den Erbgang im Mannesstamm des Hauses Wittelsbach gebunden hatte und die damit von eindeutig als Staatseigentum definierten Vermögensmassen (vor 1918 als "finanzärarisch", "militärärarisch", "eisenbahnärarisch" etc. bezeichnet) unterschieden war. Bei dieser Aufteilung aufgrund gütlicher Vergleichsverhandlungen hat das Haus Wittelsbach sogar auf ihrer Herkunft nach eindeutig private Liegenschaften wie Schloss Neuschwanstein (das Ludwig II. aus seiner eigenen und nicht der Staatskasse erbaut hatte) zugunsten des Staates verzichtet, woraus die Staatliche Schlösserverwaltung bis heute großen Nutzen zieht. Das, was das Haus damals zugeteilt bekam, wurde, die der Artikel richtig besagt, Stiftungseigentum und nur der Ertrag daraus wird verteilt. Der Freistaat zahlt aus seinem eigenen Haushalt an das ehemalige Königshaus also jetzt und in Zukunft gar nichts.
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