Das Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGlG) für Männer und Frauen im öffentlichen Dienst ist 26 Jahre alt – und dringend reformbedürftig. Das zeigte nicht zuletzt 2021 eine Anhörung im Landtag. Dabei wurden die fehlenden Gleichstellungskonzepte, mangelnden Gleichstellungsbeauftragten, zu geringen Zuständigkeiten und die überschaubare finanzielle Ausstattung in den Dienststellen kritisiert.
Das Ergebnis dürfte auch die Staatsregierung nicht überrascht haben. Schließlich haben CSU und Freie Wähler geplant, das Gesetz in dieser Legislaturperiode zu reformieren. Simone Strohmayr (SPD) wollte daher wissen, ob bis zur Landtagswahl noch damit zu rechnen ist.
Nein, schreibt das Sozialministerium. Zwar werde nach wie vor eine umfassende Novellierung des Gleichstellungsgesetzes angestrebt. Dabei müssten aber vor allem die Kommunen mit eingebunden werden, heißt es in der Antwort. „Hierfür ist angesichts der derzeitigen Energie- und Flüchtlingskrise nicht der richtige Zeitpunkt.“ Der nun schon über Jahre andauernde Prozess werde aber weiterhin sorgsam vorbereitet.
Das Haus von Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) geht anscheinend von einem Wahlsieg aus. Zumindest wird in dem Schreiben versprochen, die Novellierung zeitnah in der nächsten Legislaturperiode wieder aufzugreifen. Dabei sollen auch die Ergebnisse der Landtagsanhörung so gut es geht miteinbezogen werden.
SPD: Wischiwaschi statt echter Gleichstellung
Strohmayr, die seit etlichen Jahren eine Reform des Gesetzes fordert, macht diese Verweigerungshaltung zornig: „Alle anderen Bundesländer haben längst moderne Gleichstellungsgesetze, die garantieren sollen, dass Frauen im öffentlichen Dienst nicht benachteiligt werden.“ Nur in Bayern sei das Gesetz ein zahnloser Tiger. Dabei seien gerade hierzulande nur 10 Prozent der Führungskräfte weiblich. „Statt echter Gleichstellung gibt’s nur Wischiwaschi!“, schimpft sie.
Die SPD-Fraktion fordert daher noch in dieser Legislaturperiode eine Neuauflage des Gesetzes. „Selbst die laschen Vorgaben, die derzeit im Gesetz stehen, werden nicht umgesetzt“, erklärt Strohmayr. Gleichstellungsbeauftragte in Bayern hätten derzeit weder ein Budget noch werden sie für ihre Tätigkeit freigestellt – von Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen ganz zu schweigen.
„Ich gehe davon aus, dass CSU und Freie Wähler ein entsprechendes Türschild und einen Zusatz auf der Visitenkarte als völlig ausreichend für eine Gleichstellungsbeauftragte erachten“, ätzt die Abgeordnete. So blieben Gleichberechtigung und Gleichstellung im Freistaat auf dem Niveau der 50er-Jahre. (David Lohmann)
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