Landtag

Ein Führungszeugnis sagt nichts über die Gesinnung aus, sagen die Grünen. (Foto: dpa/Jansen)

05.04.2019

"Hier wird der Bock zum Gärtner gemacht"

Die AfD fordert ein Führungszeugnis für Fraktionsmitarbeiter – und scheitert

Zur Gewährleistung von Integrität im Landtag hat die AfD einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem Abgeordnete und Fraktionen dazu verpflichtet werden sollen, von ihren Mit- und Zuarbeitern die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses zu verlangen. Nur wenn dieses keine Einträge enthält, soll es für die Bezahlung der Beschäftigten eine Kostenerstattung durch den Landtag geben. Die AfD orientiert sich dabei an Vorschlägen, die die Landtagsverwaltung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe im Februar unterbreitet hatte, bei dieser aber keine Zustimmung gefunden hatten.

„Mit dieser Neuregelung soll verhindert werden, dass Vorbestrafte mit Eintrag im Führungszeugnis im Parlament aus Steuergeldern beschäftigt werden können“, erklärte der AfD-Abgeordnete Christoph Maier. Die Bürger Bayerns erwarteten die Gewähr dafür, dass Kriminelle nicht die Möglichkeiten erhielten, die Arbeit des Parlaments zu beeinflussen. Die Mitarbeiter hätten schließlich Zugang zu sensiblen Daten und vertraulichen Unterlagen. Es gehe um die Verlässlichkeit des Landtags und seiner Abgeordneten, sagte Maier. Man dürfe „keinen Zweifel an der Redlichkeit und Rechtschaffenheit des Parlaments zulassen“.

Freie Wähler: Vorstoß ist ein neuer Gipfel der AfD-Peinlichkeiten"

Dem Vorschlag der AfD zu folgen, würde bedeuten, den Bock zum Gärtner zu machen, erwiderte Tobias Reiß (CSU). Mit ihrer Initiative täusche die AfD Integrität vor, die in ihrer eigenen Fraktion nicht vorhanden sei. Reiß sprach von einem „Ablenkungsmanöver“. Wen ein Abgeordneter anstelle, falle in das Recht auf Ausübung des freien Mandats, so Reiß. Dafür stehe er dann auch in der Verantwortung. Insofern sei eine Änderung der Gesetzeslage nicht erforderlich. Fabian Mehring (Freie Wähler) bezeichnete den Vorstoß als „neuen Gipfel der Peinlichkeit im Agieren der AfD im Hohen Hause“. Er verwies auf die AfD-Abgeordneten ausgesprochenen Rügen und die wiederholte Befassung des Ältestenrats wegen des Fehlverhaltens von AfD-Abgeordneten.

Landtagsvizepräsident Thomas Gehring betonte, die Integrität des Landtags hänge in erster Linie vom Verhalten der Abgeordneten ab. Gerade die AfD würde „immer wieder die Grenzen des parlamentarischen Anstandes“ überschreiten. Nicht integer sei zudem, was viele AfDler in sozialen Netzwerken an Hetze und Diffamierungen ablieferten. Zudem sei der Vorschlag nicht sachgerecht, weil ein Führungszeugnis ohne Einträge nichts über eine menschenverachtende Gesinnung aussage. Auch die Beobachtung durch den Verfassungsschutz sei davon nicht erfasst, gab Gehring zu bedenken. Ähnlich äußerten sich Redner von SPD und FDP. (Jürgen Umlauft)

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