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Ein Trauerflor weht an der Antenne eines Polizeiautos, weil ein Mann zwei Polizisten überfahren und getötet hat. (Foto: dpa/Patrick Pleul)

14.04.2022

Kein Trauerflor für überfahrene Polizistinnen und Polizisten

​​​​​​​Aktuell werde aber geprüft, ob häufiger Trauerflor angeordnet werden kann

64 Polizistinnen und Polizisten sind in Bayern seit 1945 während ihres Diensts von Kriminellen getötet worden. Hinzu kommt Polizeipersonal, das bei Verkehrsunfällen getötet wurde – beispielsweise bei der Absicherung eines Unfalls durch unachtsame Verkehrsteilnehmnde. Das passiert leider immer häufiger: Erst im Dezember 2020 sind in Bayern zwei Polizisten bei einer Unfallaufnahme an der Autobahn 6 von einem Auto erfasst worden. 

In so einem Fall wäre es angemessen, wenn die Kolleginnen und Kollegen einen Trauerflor an den Polizeifahrzeugen befestigen dürften, findet Stefan Schuster (SPD). Dies sei allerdings nicht zulässig. Der Abgeordnete wollte daher von der Staatsregierung wissen, wo diese Regelung konkret festgeschrieben und ist und ob sie nicht geändert werden sollte. 

Das Innenministerium schreibt in seiner Antwort, dass die bayerische Polizei nur in einem Fall Trauerflor an Dienstfahrzeugen beziehungsweise Streifenbooten anordnet: Wenn Beamtinnen und Beamte im Dienst von Rechtsbrechern getötet werden. Dies gelte auch beim sogenannten digitalen Trauerflor, also auf den polizeilichen Social-Media-Kanälen. Ausnahmen davon gebe es nur in „besonderen Einzelfällen“. Kondolenzschreiben, Trauerbeflaggung oder die Teilnahme an Trauerfeiern blieben davon unberührt. Festgeschrieben ist diese Regelung nicht. „Der Anordnungs- und Entscheidungsvorbehalt liegt beim Landespolizeipräsidenten“, heißt es in der Antwort.

Aktuell werde aber geprüft, ob häufiger Trauerflor angeordnet werden kann. „Insbesondere werden hierbei die Fallkonstellationen bei tödlichen Unglücksfällen von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten der bayerischen Polizei im Einsatz in Erwägung gezogen“, schreibt das Haus von Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Dies würde auch tödliche Verkehrsunfälle von Polizeipersonal im Dienst einschließen.

Der SPD-Abgeordnete Schuster begrüßt das Vorhaben: „Es ist herzlos und falsch, dass die Polizei an ihren Dienstfahrzeugen keinen Trauerflor anbringen darf, wenn Polizistinnen und Polizisten im Einsatz tödlich verunglücken. Die Beamtinnen und Beamten riskieren täglich ihr Leben für uns, – da wirkt eine Unterscheidung, ob sie durch Rechtsbrecher oder bei einem Unglücksfall sterben, total zynisch.“ Allerdings fordert SPD-Mann Schuster den Innenminister auf, die Regelung nicht weiter zu überdenken, sondern jetzt sofort beherzt umzusetzen. „Joachim Herrmann muss sofort klarstellen, dass die Polizei um jeden im Dienst verunglückten Beamten öffentlich trauern darf.“ (David Lohmann)

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