Der Rechtsausschuss hat gegen die Stimmen der AfD Änderungen am bayerischen Abgeordnetengesetz vorgenommen. Kernpunkt ist die Übernahme der bisher schon geltenden Diätenregelung in die neue Legislaturperiode. Sie sieht vor, dass sich die Entschädigung weiterhin jährlich entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung in Bayern erhöht. Berechnet wird der Index auf der Grundlage der durchschnittlichen Tarifsteigerung für Bruttomonatsverdienste. „Diese Regelung gewährleistet, dass Abgeordnete keine stärkere Erhöhung bekommen als der Durchschnitt der Arbeitnehmerschaft in Bayern“, erklärte Volkmar Halbleib (SPD).
Christoph Maier (AfD) begrüßte diese Indexlösung grundsätzlich, bezeichnete die damit verbundene Erhöhung der Diäten aber als „etwas übertrieben“. Sie habe dafür gesorgt, dass die Abgeordnetenentschädigung im Verlauf der vergangenen Legislaturperiode von 7244 auf 8183 Euro monatlich gestiegen sei. Deshalb sei die automatische jährliche Anpassung nach dem Index abzulehnen. Auf Nachfragen aus den anderen Fraktionen, ob AfD-Abgeordnete vor diesem Hintergrund konsequenterweise die auch ihnen zustehenden Erhöhungen zurückzahlen würden, reagierte Maier nicht.
Diätenerhöhung zurückzahlen? Darauf reagiert die AfD nicht
Zum Schutz vor Hacker-Angriffen neu ins Abgeordnetengesetz eingefügt wird die Schaffung einer sicheren virtuellen Arbeitsumgebung für die Parlamentarier und ihre Mitarbeiter. Dafür soll ein eigenes, sicherheitszertifiziertes Rechenzentrum mit Cloud-Diensten entstehen. Erstmalige Einrichtung und Grundkosten sollen aus dem Etat des Landtags finanziert werden, die Kosten der laufenden Nutzung müssen die Abgeordneten dann aus ihrer monatlichen Kostenpauschale übernehmen.
In einem einstimmigen Beschluss hat der Rechtsausschuss zudem die Gültigkeit der Landtagswahl 2018 festgestellt. Zuvor hatte er 23 Wahlbeanstandungen von Bürgern aus ganz Bayern als rechtlich unbegründet zurückgewiesen. Neben offensichtlich abwegigen Klagen fanden sich darunter auch das Wahlrecht insgesamt betreffende Zweifelsfälle. Toni Schuberl (Grüne) forderte deshalb, sich diese auf nachvollziehbare Mängel hinweisenden Beanstandungen bei der nächsten Überarbeitung des Wahlrechts noch einmal genauer anzuschauen.
Konkret hatte sich ein Wähler daran gestört, dass auf dem Stimmzettel für die Zweitstimme keine Möglichkeit vorgesehen ist, eine Liste direkt anzukreuzen, sondern nur einen der in dieser aufgeführten Kandidaten. Dies sei verwirrend und könne das Wahlergebnis verzerren. Im Wahlrecht ist das Listenkreuz nicht vorgesehen, der Wahlzettel aber wird nicht ungültig, wenn ein Wähler nur eine Liste ankreuzt. Bei der Landtagswahl 2018 betraf dies knapp ein Prozent der abgegebenen Stimmzettel.
Als kritisch, aber vom Gesetz gedeckt bewerteten die Abgeordneten zwei weitere Fälle. So hatte der spätere AfD-Abgeordnete Stefan Löw auf den Wahlzetteln die Berufsbezeichnung „Polizist“ angegeben, obwohl er sich aus gesundheitlichen Gründen in den vorzeitigen Ruhestand hatte versetzen lassen. Und als unglücklichen, aber rechtlich nicht zu beanstandeten Vorgang bewertete der Ausschuss die Wiederholung der Kandidatenaufstellung der FDP im Landkreis Passau. (Jürgen Umlauft)
Kommentare (0)
Es sind noch keine Kommentare vorhanden!