Landtag

(Foto: dpa/Daniel Karmann)

20.03.2025

Nur die Hälfte der Förderanträge wird bewilligt

Bauministerium berichtet über Schwimmbadförderung

Das zunächst wegen unattraktiver Zuschussregeln schleppend angelaufene Sonderförderprogramm zur Sanierung öffentlicher Schwimmbäder in Bayern erfreut sich wachsender Beliebtheit. Im vergangenen Jahr seien 27 Millionen Euro an Fördergeldern abgerufen worden, heuer sei die gleiche Summe bereits gebunden, erklärte der im Bauministerium zuständige Leitende Ministerialrat Roman Dienersberger im Bauausschuss des Landtags. Als Grund für den höheren Mittelabfluss nannte er die Modifizierung der Förderbedingungen im Jahr 2023.

Pro Jahr gingen aktuell zwischen zehn und 15 Förderanträge ein, etwa sechs davon könnten bewilligt werden, berichtete Dienersberger. Allerdings gilt in Bayern rund die Hälfte der knapp 900 öffentlichen Schwimmbäder als sanierungsbedürftig. Der Investitionsbedarf wird mit gut 2 Milliarden Euro angegeben. In dem zunächst bis 2026 befristeten Förderprogramm stehen jährlich 20 Millionen Euro zur Verfügung. Die zuletzt höheren Fördersummen erklären sich aus dem Übertrag nicht abgerufener Mittel aus den Vorjahren.

Jährlich bis zu 15 Förderanträge, aber nur sechs werden bewilligt

Dass das Förderprogramm inzwischen besser angenommen wird, wurde im Ausschuss allgemein begrüßt. Mit Blick auf den gewaltigen Sanierungsstau wurden aber größere Anstrengungen gefordert. Während Jürgen Mistol (Grüne) für eine Anhebung der Fördermittel spätestens ab dem kommenden Jahr plädierte, sprach sich Jürgen Baumgärtner (CSU) dafür aus, vor allem regionale Prioritäten zu setzen. Ziel müsse es sein, in allen Regionen Bayerns eine gleichmäßige Versorgung mit Schwimmbädern zu gewährleisten, damit Kinder überall die Chance hätten, das Schwimmen zu erlernen.

Der CSU-Abgeordnete Martin Wagle forderte die Kommunen als Betreiber der meisten Schwimmbäder auf, sich bei den Sanierungen aus Kostengründen auf den Erhalt der Schwimmfähigkeit zu konzentrieren. „Viele Kommunen haben eher Spaßbäder gebaut, was nun hohe Betriebskosten nach sich zieht“, sagte er. Der Defizitausgleich führe dazu, dass Geld für die Instandhaltung und Modernisierung der Schwimmbecken, Umkleidetrakte und Betriebstechnik fehle. Es brauche in den Kommunen die „Ehrlichkeit, was sie sich noch leisten können“.

Dienersberger erklärte dazu, dass über das Sonderprogramm ohnehin keine Rutschen, Sprungtürme oder Saunen gefördert werden könnten. Zudem gebe es für die Sanierung von ganzjährig auch für den Schulsport genutzten Bädern ergänzende Fördermittel nach dem Finanzausgleichsgesetz. Mit Blick auf das Auslaufen der aktuellen Förderrichtlinien im Jahr 2026 verlangte der Grüne Mistol belastbare Zahlen über den darüber hinausgehenden Förderbedarf. (Jürgen Umlauft)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll der Mindestlohn per Gesetz auf 15 Euro erhöht werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2024

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2025

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 29.11.2024 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

BR Player
Bayerischer Landtag
Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.