Landtag

Nachdem die Hamburger Polizei bereits zahlreiche Aufkleber entfernt hat, tauchte an der Roten Flora ein Großplakat auf. (Foto: dpa/Bodo Marks)

01.07.2022

"Pimmelgate Süd": Hausdurchsuchung nach Kritik an Politiker

Ein Aktivist des Augsburger Klimacamps hat unter einen Facebook-Post der AfD-Stadtratsfraktion einen Link zu dem oben abgebildeten Foto gepostet. Kurz darauf durchsuchte die Polizei die Wohnung des Aktivisten. Die Grünen halten das für vollkommen übertrieben

In Augsburg wiederholte sich ein Vorgang, der in Hamburg als „Pimmelgate“ bekannt geworden ist. Die Polizei hatte dort damals die Wohnung einer Person durchsuchen lassen, weil sie unter eine Twitter-Nachricht des Hamburger Innensenators Andy Grote (SPD) kommentierte: „Du bist so 1 Pimmel“. Die Überreaktion der Polizei führte zu großer Kritik. Kurz darauf tauchte ein Plakat auf, auf dem der Spruch wiederholt wurde. Dieses wurde auch in Zeitungen abgedruckt. 

Im Frühjahr kam es jetzt zu einem „Pimmelgate Süd“. Ein Aktivist des Augsburger Klimacamps hat unter einen Facebook-Post der AfD-Stadtratsfraktion einen Link zu einem Zeitungsfoto dieses Straßenplakats gestellt, um die Äußerung des AfD-Fraktionsvorsitzenden zu kritisieren. Dieser zeigte den Nutzer daraufhin wegen Beleidigung an. Anschließend hat die Polizei die Wohnung des Aktivisten durchsucht und mehrere Laptops und sein Handy beschlagnahmt – obwohl der Aktivist den Kommentar überhaupt nicht geleugnet hat. Toni Schuberl und Cemal Bozoglu (beide Grüne) wollten jetzt von der Staatsregierung wissen, ob die Reaktion nicht etwas übertrieben war, warum die elektronischen Geräte beschlagnahmt wurden, ob die Durchsuchung etwas mit dem Klimacamp zu tun hatte.

Mobiltelefone, Notebooks, PC, Laptops und Tablets wurden beschlagnahmt

Das Justizministerium schreibt in seiner Antwort, Mobiltelefone, Notebooks, PC, Laptops und Tablets wurden beschlagnahmt, weil diese im Hinblick auf den bestehenden Tatverdacht von Bedeutung sein könnten. „Zu berücksichtigen war insbesondere auch, dass der Beschuldigte nicht geständig war.“ Dass der Beschuldigte ein Aktivist des Augsburger Klimacamps ist, hätte laut Staatsanwaltschaft Augsburg und Polizeipräsidium Schwaben Nord keine Bedeutung für die getroffenen Entscheidungen gehabt. Allerdings gab es bereits 2020 Verfahren gegen Mitglieder des Klimacamps, die eingestellt beziehungsweise gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt wurden. Ein weiteres Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Die Abgeordneten Schuberl und Bozuglu kritisieren, dass das Verhalten der Augsburger Staatsanwaltschaft deutlich von der Linie der Generalstaatsanwaltschaft München abweicht. „Diese sieht beispielsweise bei der Bezeichnung von Politikern als ‚Blockwart‘ oder ‚Transe‘ noch keine strafbare Beleidigung.“ Es sei auch zu berücksichtigen, wenn eine Person „eine herausgehobene politische Stellung“ einnehme und „bereits dadurch im Fokus der Öffentlichkeit“ stehe. (David Lohmann)

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