Landtag

Besitzverhältnisse ab 200 000 Euro sollen künftig an die neue EU-Überwachungsbehörde Anti-Money Laundering Authority in Frankfurt gemeldet werden müssen. (Foto: dpa/Geisler-Fotopress)

04.04.2025

Kampf gegen Geldwäsche oder gläserner Bürger?

Privatpersonen und Unternehmen sollen Vermögen über 200 000 Euro künftig melden müssen

Die EU steht in sozialen Medien mal wieder unter Beschuss. Kritisiert wird das geplante Vermögensregister, das Privatpersonen und Unternehmen verpflichtet, Besitzverhältnisse ab 200 000 Euro an die neue EU-Überwachungsbehörde Anti-Money Laundering Authority in Frankfurt zu melden. Dazu gehören Immobilien, Bankkonten, Wertpapiere, Kryptowährungen, Unternehmensbeteiligungen, Kunstwerke und Gold.

Die Idee stammt nicht von der EU-Kommission, sondern wurde vom Europäischen Parlament eingebracht und insbesondere von den Grünen gefordert. Ziel ist es, mehr Transparenz über Vermögenswerte zu schaffen und damit die Bekämpfung von Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Terrorismus, Schleuserbanden, Korruption sowie Drogen-, Menschen- und Waffenhandel zu erleichtern.

Ein häufig genanntes Beispiel ist der russische Oligarch Alischer Usmanow, dessen Villen am Tegernsee trotz der Sanktionen gegen die Russische Föderation nicht beschlagnahmt werden konnten – weil die Eigentumsverhältnisse unklar waren.

Die AfD-Fraktion kritisierte das EU-Vorhaben jetzt im Bayerischen Landtag. Zwar verfolge die Richtlinie, die bis Ende 2026 in nationales Recht umgesetzt werden soll, ein sinnvolles Ziel. „Was unbescholtene Bürger auf der hohen Kante haben, geht den Staat aber nichts an – und die EU schon gar nicht“, sagte der AfD-Abgeordnete Martin Böhm. In einem Antrag fordert die AfD, auf das Vermögensregister zu verzichten.

10 Prozent der Deutschen wären betroffen

Die CSU-Fraktion widersprach dieser Einschätzung. „Der Antrag ist ein Paradebeispiel dafür, wie die AfD mit Desinformationen versucht, Deutschland aus der EU herauszuführen“, sagte Peter Wachler (CSU). Die Regelung betreffe weder die Perlenkette von Oma Paschulke noch das Tagesgeldkonto der schwäbischen Hausfrau. Allerdings haben laut verschiedenen Schätzungen rund 10 Prozent der Deutschen ein Vermögen von über 200 000 Euro – sie alle wären von der neuen Regelung betroffen. 

Auch die anderen Fraktionen lehnten den AfD-Antrag ab. Eine konkrete Überprüfung der gemeldeten Vermögenswerte fände nur bei einem konkreten Verdacht statt, sagte Martin Scharf (Freie Wähler). SPD-Abgeordneter Horst Arnold ergänzte, dass man sich auch rechtlich gegen Ermittlungen wehren könne. Toni Schuberl (Grüne) argumentierte, mit dem Register könne man Schleuserbanden bekämpfen. Dagegen könne die AfD doch nicht sein.

Die Europäische Volkspartei im Europaparlament ist trotz vereinzelter Kritik ebenfalls für das EU-Vermögensregister. Widerspruch kommt neben der AfD von der FDP. Dort sorgt man sich, dass staatliche Institutionen, aber auch unautorisierte Dritte Zugang zu sensiblen persönlichen Daten erhalten könnten. Außerdem gebe es auf EU-Ebene bereits genug Instrumente zur Bekämpfung von Geldwäsche. Auch EU-Datenschutzbehörden wie der Europäische Datenschutzbeauftragte haben wegen des Grundrechts auf Privatsphäre Bedenken angemeldet. (David Lohmann)

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