Landtag

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) wird am diesem Dienstag seine erste Regierungserklärung der neuen Legislaturperiode halten. (Foto: Bildarchiv Bayerischer Landtag/Stefan Obermeier)

05.12.2023

Söder skizziert neue Ziele der Staatsregierung

In seiner ersten Regierungserklärung nach der Wahl steckt Ministerpräsident Söder den Kurs der kommenden Jahre ab. Erstmals darf die AfD als erste Fraktion im Landtag darauf antworten

Knapp zwei Monate nach der Landtagswahl will Ministerpräsident Markus Söder (CSU) seine erste Regierungserklärung der neuen Legislaturperiode halten. Details über die Inhalte waren zunächst keine zu erfahren. Es wird aber davon ausgegangen, dass Söder in seiner Rede einen Bogen zur Lage Bayerns ausgehend von der Gegenwart bis hin zu den Zielen für die Wahlperiode spannen wird.

Für Söder ist es die bereits 21. Regierungserklärung seit seiner ersten Wahl zum Ministerpräsidenten im März 2018. Insbesondere während der Corona-Pandemie hatte er eine Vielzahl von Regierungserklärungen abgegeben, um die teils sehr einschneidenden Eingriffe in den Alltag und die Grundrechte der Menschen zu erläutern. Bislang letztmals hatte Söder am 15. März 2022 eine entsprechende Rede zum Kurs der Staatsregierung gehalten, damals unter dem Eindruck des kurz zuvor gestarteten Kriegs in der Ukraine.

Erneuter Anlauf der AfD

Regierungserklärungen geben der Opposition immer eine Gelegenheit zu einer grundsätzlichen Kritik an dem Kurs der Staatsregierung. Nachdem bei der Wahl im Oktober die AfD ihre Stimmenanteile deutlich steigern konnte, steht den Rechtspopulisten erstmals das erste Rederecht der Opposition zu. In der vergangenen Wahlperiode hatten noch die Grünen das Recht zur ersten Erwiderung gehabt.

Darüber hinaus will die AfD einen weiteren Anlauf nehmen, ein Mitglied ihrer Fraktion zum Landtagsvizepräsident wählen zu lassen. Seit ihrem ersten Einzug in den Landtag pocht die AfD auf die Besetzung des Postens, bisher hatten aber alle Kandidaten in den geheimen Abstimmungen nicht mal ansatzweise die erforderlichen Stimmen erhalten.

Die AfD wertet die Nichtwahl als undemokratischen Versuch der anderen Fraktionen, ihr Rechte vorzuenthalten. Dagegen argumentieren CSU, Freie Wähler, SPD und Grüne, kein Abgeordneter könne dazu gezwungen werden, einen Kandidaten zu wählen.

In der konstituierenden Sitzung des Landtags Ende Oktober hatte der damalige AfD-Kandidat für den Vizeposten, Matthias Vogler, nicht einmal alle Stimmen der anwesenden AfD-Parlamentarier erhalten. Am Ende erhielt er nur 29 Stimmen, anwesend waren aber 31 AfD-Abgeordnete. (Marco Hadem und Niklas Treppner, dpa)

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