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In den Alpen wird gebaut. Ob neue Straßen entstehen sollen, ist aber in der Politik umstritten. (Foto: dpa/Felix Kästle)

21.04.2022

SPD: Straßenbau in den Alpen verstößt gegen Umweltrecht

Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen sollen Bundesstraßen aus- und ein Tunnel gebaut werden

SPD-Fraktionschef Florian von Brunn sorgt sich um den Alpenschutz in Bayern. Seiner Meinung nach missachtet die Staatsregierung den bayerischen Alpenplan und die Alpenkonvention. Dort heißt es, dass auf den Bau neuer hochrangiger Straßen für den alpenquerenden Verkehr verzichtet werden soll. Dennoch sollen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen Bundesstraßen ausgebaut und sogar ein Tunnel gebaut werden. Zusätzlich wird am Heuberg bei Nußdorf im Landkreis Rosenheim über den Ausbau eines Steinbruchs nachgedacht. Von Brunn wollte daher wissen, wie die rechtliche Bewertung der Staatsregierung aussieht.

Das Wirtschaftsministerium antwortet, die B 23-Ortsumgehung Oberau mit einer Länge von circa einem Kilometer liege gemäß Alpenplan im Grenzbereich der Schutzzonen A und B, aber nicht in der besonders geschützten Schutzzone C. Der Ausbau der B 2 zwischen Eschenlohe und der Ausfahrt Oberau Nord inklusive Auerbergtunnel liege nach derzeitigem Planungsstand in den oberirdischen Trassenabschnitten überwiegend in Zone A des Alpenplans, der Auerbergtunnel ist überwiegend in Zone B geplant. „Auch hier ist Zone C des Alpenplans in jedem Fall nicht betroffen“, heißt es in der Antwort. 

Außerdem seien beide Projekte in den Raumordnungsverfahren von 1987 und 1995 sowie im Rahmen von landesplanerischen Stellungnahmen im Planfeststellungsverfahren einer landesplanerischen Überprüfung unterzogen, sodass diesem Belang hinreichend Rechnung getragen wurde. Außerdem stehe im Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention nicht, dass keine neuen Straßen gebaut werden dürfen. Dort stehe lediglich, dass der Bau wirtschaftlich und umweltverträglich sein muss und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden müssen. Die geplanten Straßen würden aber gar nicht die Kriterien für eine hochrangige Straße für den alpenquerenden Verkehr erfüllen. 

Gutachten: Rechtliche Vorgaben nicht ausreichend berücksichtigt

Ein von der SPD in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu einer anderen Einschätzung. Der Umweltjurist Kurt Faßbender von der Universität Leipzig stellt fest, dass die Alpenkonvention im Verkehrsprotokoll für alle hochrangigen Straßen gilt. Das Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 hätte diese Ansicht gestärkt. Er kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass diese rechtlichen Vorgaben insbesondere bei der Planung der Ortsumfahrung Garmisch-Partenkirchen und der Ortsumfahrung Gmund in Oberbayern nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

SPD-Fraktionschef Florian von Brunn fordert Konsequenzen aus dieser Rechtslage: „Die Regierung Söder missachtet Umweltrecht und völkerrechtliche Verpflichtungen“, schimpft er. Die Koalition von CSU und Freien Wählern müsse jetzt den öffentlichen Verkehr in den bayerischen Alpenlandkreisen viel stärker als bisher ausbauen. Als konkretes Beispiel nennt er den zweigleisigen Ausbau der Werdenfelsbahn nach Garmisch-Partenkirchen und Mittenwald. (David Lohmann)
 

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