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Heuer wurden zwar mehr Haftbefehle vollstreckt als im Jahr 2010, aber weniger als in den letzten fünf Jahren. (Foto: dpa)

10.11.2016

Über 25.000 gesuchte Straftäter in Bayern auf freiem Fuß

Die meisten Straftäter werden wegen Diebstahl und Unterschlagung gesucht

In Deutschland waren Ende letzten Jahres 107.141 Straftäter auf freiem Fuß, obwohl Haftbefehle gegen sie vorlagen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft sprach von einem „riesigen Vollzugsdefizit“. Der Rechtsstaat gebe das fatale Signal, dass er Straftaten nicht konsequent ahnde, mahnte der Bundesvorsitzende Rainer Wendt. Der Abgeordnete Peter Paul Gantzer (SPD) wollte daher von der Staatsregierung wissen, wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle es in Bayern gibt und was die Gründe dafür sind.

Laut Justizministerium entfielen 25.222 der letztes Jahr bundesweit 107.141 offenen Haftbefehle auf Bayern. Dieses Jahr hat sich die Zahl leicht auf 25.488 erhöht. Damit wurden zwar mehr Haftbefehle vollstreckt als im Jahr 2010 (27.098), aber weniger als in den letzten fünf Jahren.

Deutsche Polizeigewerkschaft: „Riesiges Vollzugsdefizit“

Den größten Anteil machen seit 2014 mit über 25 Prozent Diebstahl und Unterschlagung aus. Erst mit weitem Abstand folgen mit knapp zehn Prozent Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz auf Platz zwei und Betrug auf Platz drei. Einen Anteil von rund fünf Prozent machen jeweils Fälscher, Schleuser und Gewalttäter aus. Nicht zuletzt sind auch die Personen aus der politisch motivierten Kriminalität darunter: neun links- und 75 rechtsextreme flüchtige Straftäter.

Dass die Täter nicht dingfest gemacht werden konnten, liegt laut Justizministerium an mehreren Gründen. So hielten sich zum Beispiel per Haftbefehl Gesuchte im Ausland aus, andere konnten die Haft durch die Zahlung einer Geldstrafe abwenden. „Unter den Vollstreckungshaftbefehlen finden sich auch Fälle, in denen die Vollstreckungsbehörde nach Vollstreckung der Hälfte beziehungsweise von zwei Dritteln einer Freiheitsstrafe von der weiteren Vollstreckung abgesehen hat, weil der Verurteilte aus dem Bundesgebiet abgeschoben wurde.“ Sobald er aber wieder einreise, werde er sofort in Haft genommen.

Um die Haftbefehle zu vollstrecken, werden untergetauchte Personen bundesweit zur Fahndung ausgeschrieben. Gegebenenfalls werden auch internationale Fahndungsmaßnahmen eingeleitet. Darüber hinaus findet anlassbezogen ein polizeilicher Informationsaustausch auf Landes-, Bundes- oder internationaler Ebene zur Ermittlung des Aufenthaltsortes des Gesuchten statt.

Wie viele offene Haftstrafen seit 2010 in welcher Zeitspanne nachträglich vollstreckt werden konnten, kann das Justizministerium nicht sagen. Die Gründe für die Löschung von Haftbefehlsausschreibungen seien vielfältig und reichten von der „Festnahme“ über den „Fristablauf, „Löschung“, „Aufhebung der Maßnahme“ bis zum „Tod der Person“. „Eine belastbare Aussage, die sich allein auf die Vollstreckung von Haftbefehlen mit einer offenen Haftstrafe bezieht“, heißt es aus dem Ministerium, „kann auf der Grundlage der Auswertung nicht getroffen werden.“ (David Lohmann)

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