Landtag

Nur 41 Prozent der bayerischen Justizangestellten konnten während Corona im Homeoffice arbeiten – unter anderem, weil Akten noch nicht digital bearbeitet werden können. Foto: dpa/Pilick

02.07.2021

Wegen Papierakten: Bayerns Justiz wenig im Homeoffice

Schlusslicht bildet das Amtsgericht Kulmbach mit 13 Prozent

Die Zahl der täglichen Corona-Neuinfektionen geht weiter zurück. Das Bundeskabinett hat deshalb die Corona-Arbeitsschutzverordnung geändert: Seit 1. Juli gibt es keine Homeoffice-Pflicht mehr. Doch hatten überhaupt alle Angestellten die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten? Zumindest im Verantwortungsbereich der Staatsregierung sollte das doch möglich gewesen sein, findet Horst Arnold (SPD). Er wollte daher wissen, wie die Homeoffice-Pflicht an den bayerischen Gerichten umgesetzt wurde.

Das Justizministerium antwortet, im Frühjahr sei vier von zehn Beschäftigten (41 Prozent) an Bayerns Gerichten ein „voll ausgestatteter Homeoffice-Arbeitsplatz“ zur Verfügung gestanden. Das bedeutet einen Anstieg von gut acht Prozent im Vergleich zu Vor-Corona-Zeiten. Auffällig sind dabei allerdings zum einen erhebliche Unterschiede je nach Standort, zum anderen aber auch große Schwankungen bei der tatsächlichen Inanspruchnahme von Homeoffice im Verlauf der Pandemie.

Spitzenreiter ist das Amtsgericht Wolfratshausen mit 62 Prozent

Bayernweiter Spitzenreiter bei der Quote voll ausgestatteter Homeoffice-Arbeitsplätze ist laut Ministerium das Amtsgericht Wolfratshausen mit 62 Prozent, Schlusslicht bildet das Amtsgericht Kulmbach mit 13 Prozent. Tatsächlich im Homeoffice waren zu Beginn der Pandemie (erstes Quartal 2020) 37 Prozent der Menschen, die in der bayerischen Justiz arbeiten – das entspricht 5351 der Beschäftigten. Das bedeutet: Zumindest in der ersten Corona-Welle waren mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Homeoffice, als voll ausgestattete Arbeitsplätze zur Verfügung standen. 

Zwar stieg in der Folgezeit die Zahl an Homeoffice-Arbeitsplätzen, gleichzeitig sank aber die Quote derer, die sie tatsächlich nutzten: So arbeiteten im zweiten Quartal 2020 nur noch 29 Prozent im Homeoffice, im dritten Quartal gar lediglich 14 Prozent. Im vierten Quartal 2020 (17 Prozent) sowie im ersten Quartal 2021 (22 Prozent) erhöhte sich die Zahl zwar wieder, erreichte aber nicht mehr das Niveau der ersten Pandemiephase.

„Zur Aufrechterhaltung des Justizbetriebes muss immer eine gewisse Anzahl von Bediensteten vor Ort sein“, rechtfertigt sich das Haus von Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Es könnten nun mal nicht alle Bediensteten gleichzeitig ins Homeoffice gehen, auch wenn die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die betreffenden Mitarbeiter gegeben sind. Grund dafür ist unter anderem, dass die Gerichte der bayerischen Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit derzeit noch ausschließlich mit der Papierakte arbeiten. 

 SPD-Rechtsexperte Arnold mahnt daher, die Digitalisierung in der bayerischen Justiz noch stärker voranzutreiben.
(David Lohmann)

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