Landtag

Mifepriston und Misoprostol sind zwei Medikamente, die häufig in Kombination zur Durchführung eines medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs verwendet werden. (Foto: dpa/Jan Woitas)

07.06.2024

Wenig Beratungsangebote für Schwangerschaftsabbrüche

Der Freistaat liegt laut einer Studie bei Einrichtungen zu Schwangerschaftsberatung und -abbrüchen bundesweit auf dem letzten Platz, kritisieren die Grünen im Landtag

„Jede Frau muss selbst über ihren Körper bestimmen“, betont Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze. Dazu gehöre auch, dass der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen gesichert sei. Die Abgeordnete wollte daher wissen, wie viele stationäre oder ambulante Einrichtungen es zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs in den Regierungsbezirken gibt.

Das Gesundheitsministerium schreibt in seiner Antwort, aktuell gebe es in Bayern insgesamt 76 Arztpraxen mit Erlaubnis der Bezirksregierung für Schwangerschaftsabbrüche und 20 Krankenhäuser, die eine Bereitschaftsanzeige abgegeben hätten. Davon 53 in Oberbayern, 15 in Mittelfranken, zwölf in Unterfranken, sieben in Schwaben, fünf in Niederbayern und jeweils zwei in Oberfranken und der Oberpfalz.

Die Einrichtungen verteilen sich laut Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) auf insgesamt 35 Landkreise beziehungsweise kreisfreie Städte. Die Frage, wo es keine Angebote für Schwangerschaftsabbrüche gebe, könne „aus Gründen des Datenschutzes“ nicht im Detail beantwortet werden. „Aus der Antwort könnten [...] Rückschlüsse auf einzelne Einrichtungen gezogen werden.“ Fakt ist aber: Fast überall gibt es in mehr als der Hälfte der Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte keine solchen Angebote.

Für das Ministerium ist in Bayern dennoch „ein ausreichendes Angebot“ an stationären und ambulanten Einrichtungen vorhanden. Schwangerschaftsabbrüche, die notwendig sind, um von der Frau eine anders nicht abwendbare Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung zu schützen, könnten außerdem in allen Einrichtungen vorgenommen werden.

Bayern ist nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz verpflichtet, ein ausreichendes Angebot sicherzustellen

Die Grünen unterstreichen, dass Bayern nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz verpflichtet ist, ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche sicherzustellen. Dieses ist nach der konkreten Auslegung des Paragrafen dann vorhanden, wenn wenigstens an einer Stelle in einer Stadt oder in einem Kreis die Möglichkeit zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs besteht.

„Seit Jahren fordern wir Grüne die Söder-CSU auf, hier endlich für mehr Anlaufstellen zu sorgen – sie tut fast nichts“, kritisiert Fraktionschefin Schulze. Dabei liege der Freistaat laut Elsa-Studie bei Einrichtungen zu Schwangerschaftsberatung oder -abbrüchen bundesweit auf dem letzten Platz. Selbst wenn betroffene Frauen einen – oft weit entfernten – Ort gefunden haben, an dem die Schwangerschaft beendet werden kann, betrage die Wartezeit auf einen Termin oft mehrere Wochen. (David Lohmann)

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