Landtag

Präventionsprogramme an Schulen sollen Cybermobbing verhindern. (Foto: dpa)

23.11.2018

Wenn 800 Mobber vor der Wohnungstür stehen

Die "Hater"-Szene in Bayern wird immer größer – Grüne fordern Strategiepapier

Die Szene der sogenannten Hater in Bayern wächst. So werden Menschen bezeichnet, die eine starke Abneigung gegen etwas oder jemanden empfinden und dies in Wort oder Schrift artikulieren – vor allem in sozialen Medien. Ende August gipfelten Cybermobbing und Hass im Aufruf zu einer unangemeldeten Versammlung mit 800 Personen in Altschauerberg (Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim) vor der Wohnung eines dort ansässigen YouTubers. „Insgesamt musste die Polizei an dem Tag 320 Platzverweise aussprechen und diverse Anzeigen aufnehmen – unter anderem wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz“, berichtet Verena Osgyan (Grüne). Sie wollte daher von der Staatsregierung wissen, welche Maßnahmen im Freistaat gegen Cybermobbing unternommen werden.

Das Innenministerium schreibt in seiner Antwort, es lägen keine Kenntnisse über die Verantwortlichen vor. „Die Besuche der Hater in Altschauerberg und auch Anfeindungen über soziale Netzwerke machen bislang nicht den Eindruck einer zentralen Steuerung im Hintergrund, sondern eher den einer Vielzahl von Aktionen von Einzelpersonen.“ Es seien aber in der Vergangenheit von der Polizei Gefährder- und Gefährdetenansprachen durchgeführt worden. Außerdem werden seitdem zusätzliche Einsatzkräfte in den Ort entsandt, um die örtliche Polizeistation zu unterstützen.

Ist Cybermobbing ein weitverbreitetes Phänomen? Das bayerische Innenministerium weiß es nicht

Wie viele Fälle von Cybermobbing es insgesamt in Bayern gibt, kann das Ressort von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nicht sagen. „Das Phänomen wird polizeilich weder in der polizeilichen Kriminalstatistik noch im Vorgangsbearbeitungssystem der bayerischen Polizei explizit erfasst.“ Sofern Äußerungen in sozialen Netzwerken eine strafrechtliche Relevanz aufweisen, würden aber alle möglichen Maßnahmen der Gefahrenabwehr beziehungsweise Strafverfolgung getroffen. Gleiches gelte, wenn Betroffene einen Strafantrag stellten oder die Polizei von einem Offizialdelikt im Rahmen ihres diestlichen Tätigwerdens darüber Kenntnisse erlange.

Damit es gar nicht erst zu Cybermobbing kommt, sind laut Ministerium viele unterschiedliche Bildungsträger und Bildungsinstitutionen aktiv. Beispielsweise die bayerische Landeszentrale für neue Medien, die diesen Donnerstag eine Fachtagung zum Thema organisiert hat. Auch die Aktion Jugendschutz hat sich mit dem Problemfeld Mobbing auseinandergesetzt. „Ziel aller medienpädagogischen Arbeit ist die Vermittlung von Medienkompetenz , um Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene wie Eltern und Lehrkräfte für die Gefahren des Cybermobbings zu sensibilisieren.“

Grünen-Abgeordnete Osgyan empfindet die Antwort als „sehr ernüchternd“. „Der Staatsregierung fehlt es nicht nur an Problembewusstsein, sondern auch an einer Strategie gegen Cybermobbing“, sagt sie. Die Abgeordnete fordert daher ein Handlungskonzept gegen organisiertes Cybermobbing in Bayern. (David Lohmann)

Kommentare (9)

  1. Lustlord1510 am 24.11.2018
    Dieses "arme" Mobbingopfer sagt Dinge wie "Der Holocaust war ne richtich naise Sache", verharmlost Gewalt, trinkt in seinem Internetauftritt vor Minderjährigen (trotz Verbotes der Plattform), sieht Frauen generell nur als Sexobjekte an, lebt in seiner schimmligen Butterburg wie die wilden Oger und tut generell alles, um Aufmerksamkeit zu bekommen - und Aufmerksamkeit erregt er durch extrem kontroverse Aussagen, Beleidigungen und generelle Intelligenzlosigkeit. Seine Beinamen wie Lustlord, Lügenlord, Fettlord hat er sich selbst zuzuschreiben - wenn jemand sagt "Ich bin fett, stimmt, aber ich hab halt viele Muskeln", dann muss er mit den "Konsegwenzen" leben. Jemand, der anderen "die Brügl rausschmaist" und sich damit brüstet, ist kein Mobbingopfer, sondern ein ganz armer, aber enorm geltungssüchtiger Tropf, der nichts im Lebne (lel) auf die Reihe bekommen hat.Der Artikel ist sachlich und fachlich völlig falsch beleuchtet; Um das Mobbing zu beenden, muss Herr W. vom schaurigen Berg seine Internetkarriere beenden und endlich soziale Verantwortung übernehmen und ein nützliches Mitglied der Gesellschaft sein. Ein Objekt allgemeiner Belustigung zu sein reicht eben nicht.

    Nett zu sein hilft, aber zu manchen Individuen kann man nicht nett sein. Und wenn dieses Individuum mich einlädt, nach Hause zu kommen und seine Adresse preisgibt, dann darf es sich nicht beschweren, wenn die Quittung dafür kommt.

    Abgesehen davon ignoriert er beharrlich die allgemeinen Vorgaben des Einkommenssteuergesetzes, wenn er seine "Einnahmen" fast ausschließlich über Internetplattformen wie PayPal verwaltet. Auch Geringverdiener müssen die Einnahmen grundsätzlich melden.
  2. Reiner Winkler am 24.11.2018
    Der Youtuber um den es hier geht wird nicht "gemobbt", denn Mobbing gibt es nur in der Schule oder am Arbeitsplatz. Der gute Mann könnte aber, wenn er nicht von den Spenden seiner sogenannten Hatercommunity leben würde, sich einfach aus dem Internet zurück ziehen und dann wäre Ruhe. Niemand braucht sein Leben ins Netz zu stellen, vor allem dann nicht wenn der hochgeladene Inhalt mehrheitlich aus selbstverschuldeten Provokationen, Lügen und Beleidigungen gegen die Zuschauer besteht. Da braucht sich keiner wundern wenn das irgendwann auf einen zurück fällt. Das was jetzt passiert war von dem Youtuber über 5 Jahre hinweg aktiv befeuert und nur durch sein eigenes Verschulden möglich. Denn was die (erwartungsgemäß ahnungslose) Grünenpolitikerin (wie dämlich kann man eigentlich sein um diese Partei zu wählen?) nicht versteht, ist dass es keine zentrale Haterorganisation oder gar faschistoides System dahinter gibt, sondern einfach eine sehr große Anzahl an Menschen, die sich durch den Youtuber provoziert, aber auch unfreiwillig von seiner Seite unterhalten fühlen.
  3. Entenschenker am 24.11.2018
    Tatsache ist, dass das ethische Bewusstsein den technologischen Spielereien stets hinterher hinkt. Aus diesem Grund sind die Bemühungen von Medien(päd)agogInnen in aller Regel dürftig.

    Was den reinen Winkel angeht, so sollte mit ihm verfahren werden, wie es in dörflichen Gemeinschaften auch in Zeiten vor Internet, selbst industriellem Zeitalter gehandhabt worden wäre.
  4. Lügenlord123 am 23.11.2018
    Hallo, ich kenne den Buab aus der Nachbarschaft. Der hat sich des alles selbst neigebrockt. Lässt sich bezahlen über PayPal damit das Finanzamt nicht pfänden kann und Stachel die Leute an. Da muss man sich nicht wundern wenn es zu solch teuren Polizeieinsätzen kommt und in Zukunft kommen wird.
  5. R. Winglar am 23.11.2018
    Rudi wird ausgebuddelt
  6. J. Ackman am 23.11.2018
    Mir wird hier zu viel über einen Kamm geschert. Gerade der hier beschriebene Fall aus Neustadt an der Aich ist eben KEIN Mobbing. Der Herr, um dem es bei der Versamlinh ging hat hat diese durch sein verhslten erst hervorgerufen. Er beleidigt Zuschauer, veruntreut Spenden, , setzt sich über Vereinbarungen hinweg, rühmt sich mit Gewalttätigen Geschichten, lügt und vieles mehr. Wenn mit der Zeit, eine gewisse Abneigung gegenüber einer solchen Person entsteht, die irgendwann ein Ventil sucht, dann ist das kein Mobbing, auch wenn vieles was dort vor sich geht rechtswidrig ist und zu recht bestraft gehört.

    Aber über dieses Beispiel an das Thema Mobbing heran zu gehen entwürdigt jeden Menschen der wirklich Opfer von Mobbing wird.

    Auch das sie schreiben das ein hater jemand ist der seine Abneigung gegen jemanden schriftlich und wörtlich artikuliert ist eine zu einfache Erklärung. Nach dieser Definition wäre jede Form von Kritik gleich Hate und ich glaube kaum das man Trumps oder Erdogans Kritiker oder Regierungskritische Journalisten als Hater betiteln würde.
  7. Rainair_Inkler am 23.11.2018
    Totale Lüge. Der Hate wird in Bayern weniger!
  8. 123456 am 23.11.2018
    Ich denke man muss bei Cybermobbing immer zwischen der Art der Betroffenen unterscheiden.
    Es gibt den Unterschied, ob sich eine Schulklasse online über einen Mitschüler auslässt und diesen beleidigt und den, dass der Betroffene aktiv den Hass schürt. In dem Fall des Youtubers, den sie nannten, wird ersichtlich, dass er aktiv die Reaktionen befeuert. Klar sind Straftaten der Hater als solche zu sehen, aber diese Reaktionen können nur durch seine Aktionen entstehen.

    Man sollte daher zwischen aufmerksamkeitsgeilen Individuen und unschuldigen Jugendlichen unterscheiden.
  9. Selbstdarsteller am 23.11.2018
    Cybermobbing wird erst möglich durch die Selbstdarstellung der Akteure auf irgendeiner Internetplattform. Es gibt nichts einfacheres als den entsprechenden Akaunt zu löschen und sich mit sinnvolleren Sachen zu beschäftigen, z. B. ARBEITEN!

    Was den Fall in unserer Nachbarortschaft angeht, so ist es wohl so, dass der gute Mann von seinen Hatern lebt, da er sich selbst auf diversen Kanälen vermarktet und je mehr Aufmerksamkeit diesem geschenkt wird, desto größer das Einkommen. Vielleicht sollte sich auch mal das Finanzamt mit diesen Internetverdiener intensiver beschäftigen.

    Was die direkte Nachbarschaft hierdurch seit Jahren über sich ergehen lassen muss spottet jeder Beschreibung, nächtliche Ruhestörung ist da mit Abstand noch das Geringste.

    Es ist nicht nachvollziehbar, dass unser Staat nicht in der Lage ist, dem Ganzen Einhalt zu gebieten, im Zweifel sollte hier ein Gericht tätig werden, damit der Rest der Gemeinde vor diesen Umtrieben geschützt wird.
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