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Im Freistaat gab es 2014 bei den Staatsanwaltschaften 391 Neuzugänge und 604 erledigte Verfahren in den Bereichen Vorteilsnahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung. (Foto: dpa)

03.07.2015

Zahl der Korruptionsverfahren in Bayern hat sich versechsfacht

Schriftliche Anfrage von Herbert Kränzlein (SPD)

Laut eines Artikels in der Welt stieg die Zahl der Verfahren aufgrund von Korruption im öffentlichen Dienst in Deutschland deutlich an. „Dabei bemängelt der Autor, dass trotz dieses Anstiegs die Bundesländer sehr unterschiedlich mit der Bekämpfung des Tatbestands Bestechlichkeit umgingen“, erklärt Herbert Kränzlein (SPD). Daher wollte der Abgeordnete wissen, wie sich die Zahl der Ermittlungsverfahren im Freistaat in den letzten zehn Jahren entwickelt hat und welche Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung die Staatsregierung seitdem ergriffen hat.

Nach Informationen des Innenministeriums gab es 2014 bei den bayerischen Staatsanwaltschaften 391 Neuzugänge und 604 erledigte Verfahren in den Bereichen Vorteilsnahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung. „Diese Zahlen beziehen sich aber nicht nur auf staatliche Beamte und Arbeitnehmer, sondern auch auf Bedienstete der Kommunen oder von Bundesbehörden“, ergänzt das Ressort von Joachim Herrmann (CSU). Damit hat sich die Zahl der erledigten Verfahren im Vergleich zu 2005 um 519 erhöht. Bei den Neuzugängen wuchs die Zahl seit Beginn der Erfassung im Jahr 2008 bis letztes Jahr um 271 Ermittlungsverfahren. Ob dabei auch Geschäftsbereiche der Staatsministerien betroffen waren, kann das Ministerium nicht sagen: Das würde von der Statistik nicht erfasst.

Um Korruption im Freistaat zu verhindern, hat die Staatsregierung die Korruptionsbekämpfungsrichtlinie im Jahr 2010 aktualisiert. „Diese legt Mindeststandards fest und sieht verschiedene präventive und repressive Maßnahmen vor“, erklärt ein Sprecher des Innenministers. Dazu gehören Innenrevisionen mit unangekündigten Kontrollen für besonders korruptionsgefährdete Bereiche, weisungsfreie Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge in Dienststellen und Staatsanwaltschaften sowie zwei Sonderkommissionen „Schwerer Steuerbetrug“ bei den Steuerfahndungsstellen.

Im Bereich staatlicher Auftragsvergabe würden außerdem zunehmend elektronisch gestützte Beschaffungs- und Vergabemanagementsysteme eingesetzt, die eine erhöhte Verfahrenssicherheit und Transparenz gewährleisten sollen. Darüber hinaus gebe es in Bereichen mit besonderer Korruptionsgefahr eine Personalrotation. „Dies ist zwar im Hinblick auf die personellen Ressourcen nicht problemlos umsetzbar“, so das Herrmann-Ressort. In solchen Fällen seien aber „wirkungsvolle Ersatzmaßnahmen“ wie die Sensibilisierung und Fortbildung von Mitarbeitern vorgesehen. (David Lohmann)

Kommentare (4)

  1. Otrere am 24.01.2019
    Ich fordere über eine Petition auf Change deshalb ein Nebenbeschäftigungsverbot von Richtern und Staatsanwälten
    Da in Bayern rund 300 Richter und Staatsanwälte allein auf der Businessplattform XING Ihre Dienste im Amt eines Richters oder Staatsanwalts anbieten zum Teil sogar explizit mit den Angaben in welchen Rechten man besonders gut ist, kann m.E. Recht wohl gekauft werden. Da dann auch noch vom Richterbund auf die Überlastung hingewiesen wird, muss als erstes jegliche Nebentätigkeit verboten werden. Dies hätte vor Jahren auch im Rahmen der Fürsorgepflicht durch das Justizministerium bzw. die jeweiligen Gerichtspräsidenten geschehen müssen, wurde aber unterlassen. Warum wohl???
  2. Dr.Stan Anton am 16.02.2016
    es stimmt. Bayern ist das korrupteste Staat Europa.
  3. Mobutu am 03.08.2015
    Bayern ist ein Polizeistaat. Ich warte noch sehen zu können, wie es zu Grunde geht. Die Polizei uns Staatsanwalt ist die eingebildeten Europas.

    Liebe Leser, wo möglich Bayern vermeiden.
  4. Christiane am 07.07.2015
    Das Schöne im Ergebnis ist ja, dass hinterher niemand
    mehr weis wie teuer die Geschenkkörbe waren!!!
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