Leben in Bayern

Wie viel Geld braucht ein älterer Mensch, der im Heim lebt? (Foto: Sebastian Kahnert/dpa)

29.07.2019

114 Euro Taschengeld im Heim - reicht das?

Eine neue Dauerwelle, eine Pediküre, eine spezielle Salbe - so läppern sich Ausgaben für Senioren, selbst wenn sie in einem Heim mit Rundum-sorglos-Verpflegung leben. Wer allerdings im Alter auf Sozialhilfe angewiesen ist, bekommt 114 Euro Taschengeld. Genug?

Alte Menschen, die Sozialhilfe zur Finanzierung ihres Heimplatzes brauchen, bekommen in Bayern wie auch bundesweit in der Regel rund 114 Euro Taschengeld. "Ich persönlich stelle sozialpolitisch sowohl die Höhe als auch die grundsätzlich bundeseinheitliche Festlegung infrage", sagte der Landesvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt (Awo) in Bayern, Thomas Beyer. Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU) sagte: "Mir ist wichtig, dass unsere Seniorinnen und Senioren ein möglichst langes, selbstbestimmtes Leben führen können. Dazu gehört auch das Taschengeld, wenn das eigene Geld nicht reicht."

Der Betrag ist nach dem zwölften Sozialgesetzbuch auf 27 Prozent des sogenannten Sozialhilfe-Eckregelsatzes festgelegt - aktuell genau 114,48 Euro. Das Taschengeld fließt aus der Sozialhilfe, Selbstzahler bekommen die Leistung nicht. In der Landeshauptstadt München sowie den Landkreisen München und Fürstenfeldbruck bekommen Betroffene laut Awo mit etwas über 120 Euro ein bisschen mehr. "Der Betrag ist aber nur ein Mindestsatz", so Schreyer. Die Bezirke könnten ihn erhöhen, wenn besondere Umstände vorliegen - weil zum Beispiel Medikamente nötig sind, die Krankenkassen nicht übernehmen.

Rund 30 Prozent der älteren Menschen Hilfe zur Pflege - Tendenz steigend

Andere Gründe, wofür die Senioren Taschengeld auch in Heimen mit Rundum-Versorgung brauchen, sind laut Pflegeexperten etwa Zigaretten, Friseurtermine und Fußpflege. Inkontinente Menschen brauchten zudem manchmal besonders viel Kleidung. Allerdings haben Heimbewohner mit Anspruch auf Sozialhilfe auch die Möglichkeit, ein sogenanntes Bekleidungsgeld zu bekommen. Dessen Höhe hat der Gesetzgeber nach Angaben des Sozialministeriums nicht konkret beziffert.

Knapp 108 000 Pflegebedürftige im Freistaat, die älter als 65 Jahre sind, haben Stand Ende 2017 Leistungen der Kurzzeit- und Dauerpflege erhalten. Für sie standen nach Angaben des Pflegeministeriums 124 403 Pflegeplätze zur Verfügung. Laut Paritätischem Wohlfahrtsverband Bayern erhalten rund 30 Prozent der älteren Menschen Hilfe zur Pflege - Tendenz steigend, "weil die Pflege im vollstationären Bereich eben nicht durch Leistungen der Pflegekasse, Rente und Vermögen gedeckt werden kann". Der Verband sieht hier den Bundesgesetzgeber in der Pflicht, da die Thematik kein Länderthema sei. In Nordrhein-Westfalen hatte der Paritätische die 114 Euro als unzureichend kritisiert.

Der Awo Bayern sind aus den Seniorenheimen im Freistaat beziehungsweise von deren Leitungen keine Rückmeldungen bekannt, dass die genannten Sätze nicht reichen. Zudem verweist eine Sprecherin auf eine bayerische Besonderheit: das Landespflegegeld. Seit September erhalten Pflegebedürftige in Bayern ab Pflegegrad zwei pro Jahr finanzielle Unterstützung in Höhe von 1000 Euro pro Jahr. Das Geld können sie für sich selbst nutzen oder ihren pflegenden Angehörigen eine finanzielle Anerkennung zukommen lassen. Mehrere Hunderttausend Anträge darauf hat das Pflegeministerium schon bewilligt.
(dpa)

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