Leben in Bayern

Der Angeklagte, der einen Gurt zur Fixierung der Handfesseln trägt, wird von Polizisten wegen eines Berufungsverfahrens zum Gerichtssaal geführt. Mit einem Sprung aus dem Fenster des Amtsgerichtes Regensburg hatte der wegen Mordes an einer 76 Jahre alten Frau in Nürnberg 2011 zu lebenslanger Haft verurteilte Mann im Januar für einen internationalen Polizeieinsatz gesorgt. (Foto: dpa/Weigel)

21.06.2023

Entflohener Mörder dreifach gefesselt zurück im Regensburger Gericht

Im Januar war ein Angeklagter aus einem Fenster des Gerichtes in Regensburg gesprungen. Nun gab es einen neuen Verhandlungstermin. Ein zweites Mal sollte der 41-Jährige nicht fliehen können

Nachdem ein Angeklagter Anfang Januar aus dem Gerichtsgebäude in Regensburg geflohen war, ist er nun dreifach gefesselt zum neuen Verhandlungstermin gebracht worden. Der 41-Jährige trug Hand- und Fußfesseln, als ihn Beamte am Mittwoch in den Gerichtssaal begleiteten.

Die Handfessel war zudem an einem Bauchgurt befestigt, so dass der Mann die Arme nicht heben konnte. Während der Verhandlung wurde ihm dann gestattet, die Bauchfessel zu lösen. Hand- und Fußfesseln blieben verschlossen.

Verteidiger Moritz Schmitt-Fricke hatte zu Beginn darum gebeten, seinem Mandanten auch die Handschellen abzunehmen, damit dieser sich besser Notizen machen könne. Vorsitzender Richter Thomas Polnik lehnte dies unter Verweis auf die Flucht im Januar ab, zumal der Angeklagte auch mit Handschellen schreiben konnte. Dem pflichtete Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher bei.

Bei dem früheren Termin war der Angeklagte während einer Besprechung mit seinem Verteidiger aus dem Fenster des Anwaltszimmers gesprungen. Am fünften Tag seiner Flucht wurde er in Frankreich gefasst. Der Algerier war wegen Mordes an einer 76 Jahre alten Frau in Nürnberg 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt worden und saß in der Justizvollzugsanstalt Straubing ein.

Von dort wurde er nach einer Auseinandersetzung mit Justizbeamten im Sommer 2021 in die JVA Würzburg verlegt. Die Gefängnismitarbeiter hatten den Angaben nach einen Hinweis bekommen, dass der Häftling verbotenerweise ein Handy besaß. Dieses wollten sie ihm abnehmen, wobei es zu einer Rangelei in der Zelle gekommen sein soll. Dem Mann wird Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen, weswegen er vor dem Amtsgericht Regensburg angeklagt war.

Nach seiner Flucht und Festnahme wurde er in Abwesenheit zu einem Jahr Haft verurteilt. Dagegen legten er und die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Diese wird nun vor dem Landgericht Regensburg - beide Gerichte befinden sich in demselben Gebäudekomplex - verhandelt.

Nach der Flucht des Mannes waren einer Justizsprecherin zufolge die Sicherheitsvorkehrungen in dem Gebäude überprüft worden. So sei ein Informationsblatt für auswärtige Beamte erstellt worden, die Häftlinge aus einer anderen Stadt nach Regensburg bringen und das Gebäude nicht kennen.

Das Anwaltszimmer sei für eine Besprechung mit einem Häftling nicht geeignet gewesen. Für solche Zwecke stehe eine Arrestzelle zur Verfügung. Es gebe beispielsweise auch eine fensterlose Toilette. Auf derlei gesicherte Räumlichkeiten würden auswärtige Beamte nun mittels eines neuen Infoblattes hingewiesen. (Ute Wessels, dpa)

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