Leben in Bayern

Jens Spahn war Bundesgesundheitsminister, als das umstrittene Gesundheitsportal seines Ministeriums online ging. (Foto: dpa/Nietfeld)

29.06.2023

Gesundheitsportal: Vor Gericht Schlappe für Bund nach Verlagsklage

2020 hat der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das Gesundheitsportal gesund.bund.de vorgestellt. Schon damals hatte das staatliche Angebot eine Schlappe vor Gericht kassieren müssen. Jetzt gab es das nächste Urteil

Ein Gericht hat einen Verstoß des Bundes bei der Ausgestaltung seines Portals mit Infos rund um Gesundheit festgestellt. Dem Kläger, einem Verlag, stehe ein Unterlassungsanspruch zu, teilte das Landgericht Bonn am Mittwoch mit. Der Wort & Bild Verlag mit Sitz in Bayern, der unter anderem die "Apotheken Umschau" publiziert, hatte geklagt, auch weil er in dem Angebot des Bundes ("gesund.bund.de") eine Konkurrenz zu Verlagshäusern sieht, die ebenfalls Portale zu Gesundheit anbieten.

Das Gericht teilte mit: "Ein Großteil der auf dem Portal eingestellten Artikel überschreitet nach der Begründung der Kammer die Grenzen des zulässigen staatlichen Informationshandelns. Diese Artikel enthalten keinerlei Hinweise zu akuten Gefahrensituationen, sondern allgemeine Informationen wie ein Gesundheitslexikon oder Tipps und Ratschläge für ein gesundes Leben."

Um seinen staatlichen Aufgaben und Fürsorgepflichten gegenüber den Bürgern gerecht zu werden, bedürfe es eines solchen Portals des Bundes nicht. Das Gericht sieht auch den Punkt der Konkurrenz zu privaten Anbietern und führte zudem das Gebot der Staatsferne an.

Mit der Forderung nach einer Schadenersatzpflicht setzte sich der Verlag hingegen nicht durch. Das noch nicht rechtskräftige Urteil bedeutet nach Angaben des Gerichts nicht, dass das gesamte Portal untersagt wurde.

Ministerium will das Urteil prüfen

Das Bundesgesundheitsministerium, das das Gesundheitsportal betreibt, teilte auf Anfrage nach einer Reaktion zu dem Urteil mit: "Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unmittelbar nach dem Richterspruch das Urteil nicht kommentieren. Wir werden die Urteilsbegründung intern prüfen, bewerten und darauf basierend die entsprechenden Konsequenzen ziehen."

Der Vorsitzende der Geschäftsführung des Wort & Bild Verlags, Andreas Arntzen, teilte mit: "Die Entscheidung des Landgerichts Bonn ist ein großer Erfolg für das gesamte Verlagswesen und die Pressefreiheit. Die freie Presse darf als Grundpfeiler für die freie Meinungsbildung nicht von staatlichen Konkurrenzangeboten beeinträchtigt werden."

Kooperation mit Google untersagt

Auch der Zeitschriftenverband MVFP äußerte sich. Der Geschäftsführer Europa- und Medienpolitik im Medienverband der freien Presse (MVFP), Christoph Fiedler, teilte mit: "Dass ein Bundesministerium ein eigenes Fachmedium mit vollwertiger redaktioneller Berichterstattung über Gesundheitsfragen betreibt, ist ein fataler Tabubruch."

Zu dem Gesundheitsportal des Bundes hatte es schon einmal ein Urteil gegeben. Das Landgericht München hatte 2021 eine Zusammenarbeit zwischen dem Bund und Google untersagt und sah einen Kartellverstoß. Der Internetkonzern hatte Inhalte des Portals prominent hervorgehoben. Damals hatte Burda geklagt. Die Kooperation war 2020 von dem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgestellt worden. (Anna Ringle, dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll eine Zuckersteuer eingeführt werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2024

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2025

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 29.11.2024 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.