Leben in Bayern

Die Jugendämter nehmen eine zunehmende Gefährdung des Wohls von Kindern wahr. (Foto: dpa/Michael Probst)

02.08.2023

Jugendämter prüfen deutlich öfter mögliche Kindeswohlgefährdungen

Die Zahl der sogenannten Gefährdungseinschätzungen der bayerischen Jugendämtern stieg im Vergleich zum Vorjahr um acht Prozent auf 21 102

Die Jugendämter in Bayern haben im vergangenen Jahr deutlich häufiger eine mögliche Kindeswohlgefährdung geprüft als im Vorjahr. Die Zahl der sogenannten Gefährdungseinschätzungen stieg um acht Prozent auf 21 102, wie das Statistische Landesamt in Fürth am Mittwoch mitteilte. Bei fast zwei Dritteln der rund 21 100 Fälle wurden eine Kindeswohlgefährdung oder ein Hilfebedarf festgestellt.

In 3238 Fällen lag eine akute, in 2760 Fällen eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Rund 7500 Mal wurde Hilfebedarf festgestellt. Betroffen waren 10 810 Jungen und 10 292 Mädchen.

Die Meldungen an die Jugendämter erfolgten in den häufigsten Fällen durch Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft (6130), gefolgt von den Schulen (2102). 2067 Fälle wurden von Bekannten beziehungsweise Nachbarn gemeldet, fast alle davon anonym.

"Laut Deutscher Kinderhilfe ist eine Kindeswohlgefährdung innerhalb der Familie in vielen Fällen schlicht extremer Überforderung und Überlastung geschuldet", kommentierte die Vorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Katharina Schulze. "Wir haben zwar zahlreiche Anlaufstellen für Familien in Bayern, das System ist jedoch viel zu undurchsichtig und komplex geworden. Anstatt Hilfen aus einer Hand zu erhalten, werden Familien leider oft von Beratungsstelle zu Beratungsstelle weitergereicht."

Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes oder Jugendlichen durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die zeitweilige oder dauerhafte Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben können.

Dazu gehören etwa Vernachlässigung oder eine psychische oder körperliche Misshandlung der Kinder. Wird ein Hilfebedarf festgestellt, können Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe wie zum Beispiel Erziehungsberatung oder eine Schutzmaßnahme unterstützen. (Elke Richter, dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll die tägliche Höchstarbeitszeit flexibilisiert werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2024

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2025

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 29.11.2024 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.