Dominik Bernert hat ein Gotteshaus gebaut. Der 38 Jahre alte Unternehmer aus dem oberbayerischen Kirchseeon (Landkreis Ebersberg) hat sich seine eigene Privatkapelle zugelegt - an einem Kreisverkehr in einem Neubaugebiet im Ortsteil Eglharting, in Sichtweite zu seinem Wohnhaus. "Sie ist noch nicht ganz fertig", sagt er. Erst im Dezember wurde sie geweiht. Der Boden fehlt noch und vielleicht kommt noch eine kleine Bank hinein unter das Kreuz. "Es soll einfach ein Platz zum Innehalten sein", sagt Bernert. "Ein Platz, an dem man Ruhe finden kann."
Auch in Zeiten von Mitgliederschwund und Kirchenkrise werden in Bayern jedes Jahr neue, katholische Privatkapellen gebaut. In der größten bayerischen Diözese, dem Erzbistum München und Freising, entstehen im Schnitt zwei bis vier pro Jahr, sagt Marcus Nelles aus der Abteilung Kirchenrecht im Bistum. 2018 seien sogar sechs Kapellen gesegnet worden, im Jahr darauf aber nur eine oder zwei. "Es gleicht sich über die Jahre aus." Einen Abwärtstrend sieht er nicht. "Die Zahl in den letzten 10 bis 15 Jahren gleich geblieben."
Die Gründe, warum ein Privatmensch Geld in die Hand nimmt, um ein eigenes Gotteshaus zu bauen, seien vielfältig: tiefe Frömmigkeit, Dankbarkeit für privaten oder beruflichen Erfolg, Genesung von Krankheit oder einschneidende persönliche Erlebnisse positiver wie negativer Art am Ort der Errichtung.
Kirchenrecht: Ein Kapelle darf jeder bauen
Bei Bernert kamen verschiedene Gründe zusammen. Die Kapelle soll an seinen vor zehn Jahren bei einem Verkehrsunfall gestorbenen Vater erinnern. Außerdem habe der Unternehmer auch einfach mal Danke sagen wollen dafür, dass es beruflich in den vergangenen Jahren gut lief.
Deutschlandweit wird die Zahl von Privatkapellen nicht erfasst, teilt die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) auf Anfrage mit. Das sei Sache der 27 einzelnen Bistümer im Land. Auch bayernweite Zahlen dazu gibt es nicht. Im Erzbistum Bamberg ist es nach Angaben eines Sprechers "seit Jahren nicht mehr vorgekommen", dass jemand eine Kapelle auf sein Privatgrundstück bauen wollte. Das Bistum Augsburg hat "keine belastbaren Zahlen" dazu. Das gilt auch für die Bistümer Passau, Regensburg und Würzburg.
"Grundsätzlich kann sich ja jeder Privatmann eine Kapelle bauen", sagt ein Regensburger Bistumssprecher. "Gerade auch im Hotelsektor stieg in den vergangenen Jahren die Errichtung solcher Bauten, da man sich dadurch ein besseres Angebot für Hochzeitsfeiern verspricht. Das heißt aber noch nicht, dass es sich dabei unbedingt auch um geweihte Kapellen handelt, denn die Weihe muss zuerst genehmigt werden und dann von einem katholischen Priester vollzogen werden."
Die Planung steht und fällt mit dem Ortspfarrer
Laut DBK gibt es im Kirchenrecht ganz konkrete formelle Anforderungen an geweihte Privatkapellen. Sie werden nach "den liturgischen Büchern vorgeschriebenen Ritus gesegnet" und dürfen dann auch nur zum Beten benutzt werden und "von allem häuslichen Gebrauch frei bleiben". Soll dort ein Gottesdienst gefeiert werden, bedarf es einer gesonderten Erlaubnis des zuständigen Bischofs. Theoretisch ist es nach DBK-Angaben sogar möglich, die Eucharistie in privaten Kapellen zu feiern. Dazu muss es einen Altar geben, der den Anforderungen des Kirchenrechts entspricht. Wenn der Bischof es erlaubt, darf sogar "das eucharistische Brot" dort aufbewahrt werden - allerdings nur, wenn ein Priester dort mindestens zweimal im Monat die Messe feiert.
Die Planung steht und fällt mit dem Ortspfarrer, der den geplanten Bauart begutachten und die Erlaubnis erteilen muss. Im Fall der Familie Bernert war dieser Priester der Kirchseeoner Pater Georg Menachery. "Ich hab mich riesig darüber gefreut", sagt er über den Moment, als er vom Bistum den Auftrag bekam, den Antrag der Familie Bernert zu prüfen. "In meiner Zeit ist das die erste Kapelle hier." Er habe auch im Gottesdienst verkündet, dass es nun ein weiteres Gotteshaus in der Gemeinde gebe. "Das schaut schön aus."
Zur Segnung hat er der Familie Bernert eine Urkunde ausgestellt. "Die Kapelle wurde zu Ehren des Heiligen Joseph errichtet", steht darin. Und: "Durch die Segnung ist die Kapelle jeglichem profanen Gebrauch entzogen."
(dpa)
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