Leben in Bayern

Die jeweilige Kommune bestimmt, ob Nacktbaden erlaubt ist. (Foto: dpa)

05.06.2018

Verboten: Nackerte, Nachttaucher und Hunde

Mit der sommerlichen Witterung liegen an den Ufern der bayerischen Seen nun wieder Badematten neben Picknickdecken und Handtüchern. Im Freistaat ist aber oft genau geregelt, wie sich die Badegäste zu verhalten haben. Was darf man an den bayerischen Seen, was ist verboten?

Schwimmen, Angeln, Grillen und vielleicht noch Campen - die bayerischen Seen haben in den warmen Monaten des Jahres viel Potenzial für Erholung und Urlaub vor der Haustür. Doch nicht alles ist am und im Wasser erlaubt. Gut zu wissen, wo man sein Zelt nicht aufschlagen sollte, wo sogar die Länge von Hundeleinen geregelt ist, wo nachts Tauchverbot herrscht und an welchem Grillplatz der Sonnenuntergang besonders schön sein soll.

WASSERQUALITÄT:
Das Wichtigste vorab: Der Großteil der bayerischen Badeseen - über 90 Prozent - glänzt mit einer ausgezeichneten Wasserqualität. Das belegen Zahlen des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Rund um den Chiemsee zum Beispiel gibt es 15 Messstellen. Deren Auswertung bescheinigt dem "bayerischen Meer" eine ausgezeichnete Wasserqualität. Auch bei der Prüfung des Starnberger Sees gab es Ende April nichts zu beanstanden. Nur an zwei Badestellen in Bayern war 2017 laut Gesundheitsamt die Wasserqualität mangelhaft: am Satzdorfer See in Oberfranken und an der Badestelle Wasserwacht am See Freigericht Ost in der Oberpfalz. Für den Kleinen Brombachsee in Mittelfranken galt 2017 wegen Blaualgen zeitweise eine Badewarnung. Aktuell allerdings ist laut Gesundheitsamt das Baden kein Problem mehr. Erst vor wenigen Wochen meldete die Behörde allerdings, dass in zwei südbayerischen Seen, dem Seehamer See im Landkreis Miesbach und dem WakeLake im Landkreis Landshut, multiresistente Keime entdeckt wurden. Aber auch das erhöhe das Gesundheitsrisiko nicht, hieß es. Gesunden Menschen setzten die Keime nicht zu. Gefährdet seien Kranke und Menschen mit Hautverletzungen, so die Behörde.

WILDCAMPEN AM SEEUFER:
Die Wahrscheinlichkeit, an bayerischen Seeufern einen Platz zum Wildcampen zu finden, ohne mindestens eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, ist gering. Das Problem: Die Ufer vieler bayerischer Seen sind Landschaftsschutzgebiete, das gilt zum Beispiel rund um den Chiemsee und für große Teile am Starnberger See und am Ammersee, wie Karten des bayerischen Umweltministeriums verraten. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind für den Erlass der Verordnungen für diese Schutzgebiete zuständig. Die Regeln für den Chiemsee sehen zum Beispiel vor, dass das Zelten außerhalb der zugelassenen Campingplätze einer Genehmigung bedarf. Ähnlich sieht es am Ammersee und am Waginger See aus. Die naheliegende Alternative sind die zahlreichen Campingplätze rund um die Seen. Eine etwas ausgefallene, aber romantische Alternative dürfte das Übernachten auf dem Wasser sein: Am Chiemsee beispielsweise ist mit einigen Auflagen das Übernachten im Boot auf dem Wasser erlaubt. Ähnlich sieht es auf dem Starnberger See aus.

HAUSTIERE IM UND AM WASSER:
Kompliziert sind die Regelungen rund um Haustiere an und in den bayerischen Seen. An beinahe jedem Ufer herrschen andere Vorschriften. Am Lußsee bei München zum Beispiel gibt es zwar eine ausgewiesene Hundewiese, aber die Vierbeiner dürfen weder frei umherlaufen noch ins Wasser. Das regele die Grünanlagensatzung der Landeshauptstadt, so das Baureferat. An anderen Seen ändern sich die Vorschriften mit den Jahreszeiten: Am Starnberger See zum Beispiel sind Hunde in der Hauptsaison (Mitte Mai bis Mitte September) in den meisten Erholungsgebieten am Wasser nicht erlaubt, auch nicht an der Leine, teilte das zuständige Landratsamt mit. Ähnlich ist es am Guggenberger See bei Regensburg, dort gibt es aber einen Hundestrand. Am Rothsee in Mittelfranken ist sogar die Länge der Leine geregelt, an der der Vierbeiner beim Betreten der Wege rund um den See festgebunden sein muss: Nicht länger als 120 Zentimeter darf die laut Zweckverband Rothsee sein.
Hundefreundlicher geht es dagegen zum Beispiel am Altmühlsee zu. Dort gibt es neben einem 20 Meter breiten Hundesandstrand auch einen Hundespielplatz. Der Kleine Brombachsee bietet sogar einen Agility-Park für die Vierbeiner.

GRILLEN:
Verboten - das ist die am häufigsten verwendete Vokabel der zuständigen Behörden beim Thema Grillen an bayerischen Seeufern. Am Chiemsee gilt das Verbot für Feuerstätten überall außerhalb der Campingplätze. Das regelt die sogenannte Chiemsee-Schutzverordnung. Ebenso ist es am Starnberger See - mit einer Ausnahme: dem Erholungsgelände Ambach, ab 20.00 Uhr und in den extra dafür eingefassten Feuerstellen darf man dort grillen. Der Markt Murnau am Staffelsee hingegen empfiehlt auf seiner Website gezielt einen Grillplatz an der Murnauer Bucht - und ganz besonders die Sonnenuntergänge, die man von dort betrachten kann.

TAUCHEN:

Auch ohne Korallenriffe oder außergewöhnliche südländische Meerestiere sind die bayerischen Seen bei Sporttauchern sehr beliebt. Doch auch wenn die Gewässer still und friedlich daliegen: Sie bergen Gefahren. An der berühmten Allmannshauser Steilwand im Starnberger See zum Beispiel kommen immer wieder Taucher ums Leben, zuletzt am Karsamstag 2017. Auch die anderen großen Seen bieten faszinierende Unterwasserwelten - Taucher müssen aber einige Auflagen beachten. Im Chiemsee müssen die Naturschutzgebiete und die Schifffahrtsstraßen gemieden werden, in den Ammersee darf man ab eine Stunde nach Sonnenuntergang nicht mehr ins Wasser steigen, dort herrscht ein vom Landkreis Landsberg am Lech erlassenes Nachttauchverbot. Ein "Highlight der bayerischen Tauchszene" nennt die Gemeinde Kochel am See den Walchensee, ist er mit 192 Meter auch der tiefste See Bayerns. Tief unter der Wasseroberfläche können Taucher einen versunkenen alten VW Käfer entdecken.

FKK UND NACKTBADEN:
Die bayerische Badeverordnung, die grundsätzlich Nacktbaden an bayerischen Seen verboten hatte, ist seit 2013 ausgelaufen. Seither müssen die Kommunen bestimmen, wie sie es mit der Textilfreiheit an den Badegewässern halten wollen. Doch darüber hinaus gilt immer noch das Ordnungswidrigkeitengesetz. Das schreibt vor, dass die Allgemeinheit vom Verhalten anderer nicht belästigt werden darf. Sollten sich also auch an Badestränden ohne explizite Regeln andere Badegäste durch die Nacktbader gestört fühlen, handeln diese ordnungswidrig. Auf der sicheren Seite ist, wer sich gleich auf ausgewiesene FKK-Liegewiesen zurückzieht. Die gibt es zum Beispiel am Boden-, Chiem-, aber auch am Brombachsee. Doch es gibt auch Gewässer, wo Nacktheit überall verboten ist: zum Beispiel an den Badeseen rund um Regensburg wie am Guggenberger oder Sarchinger See.
(Sophie Schmidt, dpa)

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