Politik

Maskenpflicht und Trennwände: Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) hatte in der Corona-Pandemie einige Regeln für den Landtag erlassen. Die AfD hatte dagegen geklagt. (Foto: Archiv Bayerischer Landtag/Stefan Obermeier)

25.10.2023

AfD scheitert mit Klage gegen einstige Corona-Regeln im Landtag

Wegen der Corona-Pandemie hatte Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) für den Landtag Regeln erlassen, unter anderem einen nur noch beschränkten Zugang für Besucher*innen. Die AfD hatte dagegen geklagt. Der Verfassungsgerichtshof wies nun die Klage ab

Mehr als drei Jahre nach dem Beginn der Corona-Pandemie ist die AfD im bayerischen Landtag erneut mit einer Verfassungsklage gegen damalige Corona-Auflagen im Parlament gescheitert. Der Verfassungsgerichtshof wies die Klage ab. Der Antrag sei nur teilweise zulässig und insoweit unbegründet, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Der Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) hatte damals für Mitarbeiter und Abgeordnete Regeln erlassen, wie sie auch im normalen öffentlichen Leben galten, etwa eine Maskenpflicht oder ein Mindestabstandsgebot. Zudem wurde der Zugang für Besucher beschränkt. Dagegen wehrten sich die AfD-Fraktion und ein AfD-Abgeordneter vergeblich: Der Verfassungsgerichtshof wies nach einem Eilantrag 2020 nun auch die gesamte Klage ab.

Durch die Corona-Auflagen seien die Organrechte der AfD - etwa das freie Mandat und die Rechte als Opposition - nicht verletzt worden. Zwar sei die Ausübung dieser Rechte gewissen Beschränkungen unterworfen worden. "Dazu war die Landtagspräsidentin aber aufgrund ihres unmittelbar in der Verfassung verankerten Hausrechts, das dem Schutz der Funktionsfähigkeit des Bayerischen Landtags dient, berechtigt", hieß es zur Begründung. Und: "Die konkret getroffenen Anordnungen stellten in Anbetracht der damaligen Pandemielage keine unangemessene Erschwernis der parlamentarischen Tätigkeit dar."

Aigner habe damals die Rechte der Abgeordneten und Fraktionen "mit den widerstreitenden Rechtsgütern der Repräsentations- und Funktionsfähigkeit des Parlaments" abwägen und in einen angemessenen Ausgleich bringen müssen. "Dabei kam ihr ein verfassungsgerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Einschätzungsspielraum zu, den sie nicht überschritten hat", urteilte das Gericht (Az. Vf. 70-IVa-20).

Der Verfassungsgerichtshof hatte in den vergangenen Jahren schon wiederholt Anträge der AfD-Fraktion oder einzelner AfD-Abgeordneter gegen während der Pandemie geltende Corona-Anordnungen im Maximilianeum abgelehnt. Die AfD argumentierte vergeblich, dass dadurch ihre durch die Verfassung geschützten Rechte verletzt würden. (Christoph Trost und Marco Hadem, dpa)

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