Politik

2024 verändert sich einiges, auch in Bayern. (Foto: dpa/Lars Penning)

25.12.2023

Altersgrenzen, Digitalisierung und Co. - Neuregelungen in Bayern 2024

Viele gesetzliche Neuregelungen zum neuen Jahr gehen auf Beschlüsse auf Bundesebene zurück. Es gibt aber auch rein bayerische Neuerungen

In Bayern treten zum Jahreswechsel einige gesetzliche Neuerungen in Kraft. Neue Möglichkeiten ergeben sich dadurch für Kommunalpolitiker, Bauherren und andere. Eine Übersicht:

Ältere und mehr hauptamtliche Bürgermeister

Die bayerische Verfassung sieht vor, dass Ministerpräsidentinnen oder Ministerpräsidenten mindestens 40 Jahre alt sein müssen, um das Amt bekleiden zu können. Für Landräte oder Bürgermeister gab es bisher - neben einem Mindestalter von 18 Jahren - auch eine Altersobergrenze. Jetzt aber wurde die Regelung, nach der hauptamtliche Bürgermeister und Landräte das 67. Lebensjahr bei Amtsantritt nicht vollendet haben dürfen, zum 1. Januar aufgehoben. Künftig existiert dann also nur noch die Untergrenze von 18 Jahren für diese Ämter.

Zudem hat der Landtag eine neue Schwelle beschlossen, ab der eine Kommune regulär einen hauptamtlichen Bürgermeister haben kann. Vom neuen Jahr an soll in Gemeinden schon ab einer Einwohnerzahl von 2500, statt wie bisher 5000, ein Bürgermeister standardmäßig hauptamtlich tätig sein können. Bisher war dafür zunächst eine Satzungsänderung auf der Gemeindeebene nötig. Zwar tritt die entsprechende Gesetzesänderung schon zum 1. Januar in Kraft, nach der Regelung wählen können die kleineren Kommunen einen hauptamtlichen Bürgermeister wegen diverser Fristen aber erst ab Mitte des Jahres.

Geld für Babysitter, Gemeinderatssitzungen aufzeichnen

Außerdem erlaubt die Kommunalrechtsnovelle es Gremienmitgliedern vom neuen Jahr an, mandatsbedingte Kosten für die Betreuung von Angehörigen erstatten zu lassen. Dadurch sollen kommunale Ämter laut Innenministerium familienfreundlicher werden. Bisher durften Kommunen Mandatsträgern Entschädigungen wie die Kosten für einen Babysitter nicht erstatten, da eine entsprechende Rechtsgrundlage fehlte. Die ist ab Januar dann zwar geschaffen - eine Verpflichtung für die Kommunen, solche Entschädigungen zu zahlen, gibt es aber nicht.

Um mehr Menschen für die Kommunalpolitik zu begeistern, soll darüber hinaus die Digitalisierung genutzt werden: Die Gemeindegremien haben von 2024 an die Möglichkeit, ihre Sitzungen aufzuzeichnen und in einer Mediathek zur Verfügung zu stellen.

Elternbeirat für Kitas

Eine Änderung im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz soll Eltern mehr Beteiligung beim Thema Kita ermöglichen. Das bayerische Familienministerium schafft zum Jahreswechsel die Grundlage für einen Landeselternbeirat für den Kita-Bereich. "Damit wird die Partizipation gestärkt. Die Elternvertreterinnen und -vertreter können sich so unmittelbar auf Landesebene einbringen", hieß es vorab vom Familienministerium. Der Rat soll demnach als beratendes Gremium mit Anhörungs- und Informationsrechten ausgestattet werden. Zunächst waren 15 Mitglieder, die unter anderem von kommunalen Spitzen- und Trägerverbänden vorgeschlagen werden sollen, für das Gremium vorgesehen.

Mehr Geld für Privatschulen

Auch Privatschulen sollen zum Jahreswechsel profitieren. Von 2024 an gibt es eine Anhebung des Betriebszuschusses und eine stufenweise Anhebung der Bezahlung für Lehrer an Grund- und Mittelschulen. Damit sollen Schulen in privater Trägerschaft künftig die Möglichkeit haben, ihre Lehrer besser zu bezahlen - analog zur Eingangsbesoldung A13 für verbeamtete Lehrer an staatlichen Schulen.

Digitaler Bauantrag

Vielerorts ist es schon länger möglich, nun ziehen zum Jahreswechsel weitere Kommunen beim digitalen Bauantrag nach. Zum 1. Januar starten damit die Landratsämter in Ansbach, Bad Kissingen, Donau-Ries, Günzburg, Ostallgäu und Würzburg. Auch in der Landeshauptstadt München kann der Antrag von Januar an digital eingereicht werden. Laut bayerischem Bauministerium können Bauanträge dann künftig schon bei mehr als zwei Drittel der Behörden digital eingereicht werden. Erstmals eingeführt wurde der digitale Bauantrag 2021, seitdem wurde er nach Angaben des Bauministeriums rund 13.000 Mal genutzt. (Niklas Treppner, dpa)

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