Politik

Der Freistaat zieht nun einen Schlussstrich unter die juristischen Folgen der Pandemie. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte die Einstellung aller Verfahren bereits vor einigen Monaten bei der Klausur der CSU-Fraktion angekündigt. (Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka)

05.11.2024

Bayern beschließt Amnestie für offene Corona-Verfahren

Rückblickend wirken viele Regelungen während der Corona-Krise wie aus einer anderen Zeit. Der Freistaat zieht nun einen Schlussstrich unter die juristischen Folgen der Pandemie – mit Ausnahmen

Alle noch laufenden Corona-Bußgeldverfahren in Bayern werden von den Behörden nicht mehr weiterverfolgt. Das hat das Kabinett in München beschlossen.
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte die Einstellung aller Verfahren bereits vor einigen Monaten bei der Klausur der CSU-Fraktion angekündigt. Alle schon abgeschlossenen Verfahren bleiben von dem Beschluss aber unberührt, bereits bezahlte oder vollstreckte Bußgelder werden nicht zurückerstattet.

Bei den zuständigen Verfolgungsbehörden noch anhängige Verfahren sollen nach Angaben der Staatskanzlei eingestellt werden und die Staatsanwaltschaften bei den Gerichten die Einstellung dort noch anhängiger Verfahren anregen. Bei bereits rechtskräftigen Bußgeldbescheiden finde keine weitere Vollstreckung statt, die noch ausstehende Geldbuße werde erlassen. Noch ausstehende Bußgelder müssten "daher nicht mehr gezahlt werden".

Erfasst seien damit sämtliche bei den Kreisverwaltungsbehörden, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten anhängige Bußgeldverfahren und Vollstreckungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Verstößen gegen Corona-Rechtsvorschriften.

Es gibt Ausnahmen

Die Amnestie gilt für alle "Corona-Rechtsvorschriften", also alle Regelungen, die anlässlich der Corona-Pandemie erlassen oder geändert wurden. Darunter fallen etwa alle bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen, die Einreise-Quarantäneverordnungen sowie die Allgemeinverfügungen zur Isolation beziehungsweise Quarantäne von Kontaktpersonen, Verdachtspersonen und positiv auf das Coronavirus getesteten Personen. 

Ausdrücklich nicht erfasst sind von dem Kabinettsbeschluss Bußgeldverfahren, die auf Verstößen gegen Vorschriften beruhen, die unabhängig von der Pandemie gelten. Beispiele dafür seien Verstöße gegen allgemein geltende Vorschriften für Versammlungen bei einer Corona-Demonstration. (Marco Hadem, Christoph Trost, dpa)

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