Politik

Bayern fordert mehr Entlastungen für Steuerzahler*innen bei der Einkommenssteuer. (Foto: dpa/Steinach)

24.07.2024

Bayern kämpft um Steuerklassen

Die Bundesregierung bringt gleich mehrere Entlastungen für Steuerzahler auf den Weg. In Bayern werden sogleich Rufe nach mehr laut und eine klare Kampfansage zu einem anderen Beschluss

Nach den von der Bundesregierung beschlossenen rückwirkenden Entlastungen für Steuerzahler fordert Bayern weitere Reduzierungen. "Auch unsere Unternehmen brauchen dringend Entlastungen. Es wird Zeit, dass sich die Bundesregierung endlich auch um die Realisierung der angekündigten Investitionsanreize und eine international wettbewerbsfähige Unternehmensteuerbelastung kümmert", sagte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) der Deutschen Presse-Agentur in München.

Zugleich kritisierte Füracker aber die ebenfalls von der Bundesregierung beschlossene Abschaffung der bei Ehepaaren beliebten Steuerklassen 3 und 5: Dies sei der Einstieg in die Abschaffung des Ehegattensplittings und würde Familien mit mehreren Tausend Euro im Jahr belasten. Bayern werde für den Erhalt der bürokratiearmen Steuerklassen kämpfen. 

Füracker: "Intransparentes Vorgehen"

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Ehepartner ab 2030 in Steuerklasse 4 mit dem sogenannten Faktorverfahren fallen. Das Finanzamt berechnet dann, wer wie viel netto zum Einkommen beiträgt. Die Lohnsteuerbelastung soll dadurch gerechter auf Eheleute und Lebenspartner verteilt werden. Unter dem Strich soll sich die Steuerbelastung für Paare aber nicht verändern.

Mit Blick auf die Entlastungsbeschlüsse betonte Füracker, es sei "gut, dass der Bund sie - nach konsequentem Mahnen - jetzt endlich auf den Weg" gebracht habe, immerhin stehe den Menschen die Entlastung für 2024 verfassungsrechtlich zu. "Bedauerlich ist jedoch auch hier wieder das intransparente und unstrukturierte Vorgehen der Bundesregierung."

Das Bundeskabinett hatte zuvor beschlossen, dass Steuerzahler bei der Einkommensteuer rückwirkend ab diesem Jahr von höheren Freibeträgen profitieren sollen. Konkret soll der Grundfreibetrag, auf den keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, in diesem Jahr rückwirkend um 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben werden. Entsprechend wird auch der Kinderfreibetrag in diesem Jahr um 60 Euro auf 6612 Euro angehoben.

"Diese Mischung aus scheibchenweise-Entlastungsmaßnahmen und Black-Box-Vorgehen zeugt vom unmöglichen Stil der Ampel in Berlin und stiftet unnötige Verwirrung bei den Menschen, den Unternehmen und der öffentlichen Hand", sagte Füracker. Die Bundesregierung müsse durch konsequentes und schlüssiges Handeln Vertrauen für die Menschen und Unternehmen schaffen. (Marco Hadem, dpa)

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