Politik

Die Bundesregierung will den kontrollierten Konsum von Cannabis freigeben. In Bayern will man darauf mit einer "zentralen Kontrolleinheit" reagieren. (Foto: dpa/Zinken)

28.09.2023

Bei Cannabis-Legalisierung: Bayern plant "zentrale Kontrolleinheit"

Noch ist die geplante Cannabis-Legalisierung der Ampel-Regierung nicht durch Bundestag und Bundesrat - trotzdem plant Bayern für den Fall der Fälle schon eine "Kontrolleinheit". Zuvor wird weiter versucht, das Gesetz zu verhindern

Bayern will für den Fall einer Cannabis-Legalisierung den Konsum mit einer "zentralen Kontrolleinheit" eindämmen. "Diese Kontrolleinheit soll durch einen strengen Vollzug des Cannabis-Gesetzes der Bundesregierung durch den Freistaat den Konsum dieser gefährlichen Droge eindämmen und so weit wie möglich verhindern", kündigte Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Donnerstag an.

Auf Nachfrage erläuterte der CSU-Politiker, dass die Einheit für die Erteilung von Erlaubnissen für Anbauvereinigungen sowie für deren Überwachung zuständig sein solle. "Weitere Details sind in Abstimmung."

Man werde zudem alle in Frage kommenden juristischen Schritte ergreifen, um gegen das Gesetz vorzugehen, sollte es in Kraft treten. "Denn das Vorhaben der Berliner Ampel bedroht die Gesundheit insbesondere junger Menschen", sagte Holetschek.

Am Freitag im Bundesrat

Am Freitag hat der Bundesrat Gelegenheit, zu den Plänen der Ampel-Regierung für eine Cannabis-Freigabe Stellung zu nehmen. Bayern will in der Länderkammer "einen Plenarantrag stellen, mit dem der Gesetzentwurf vollständig abgelehnt wird".

Die Ampel-Regierung hatte den Gesetzentwurf für eine teilweise Cannabis-Legalisierung Mitte August auf den Weg gebracht. Gesundheitsminister Karl Lauterbach sprach von einer "Wende in der Drogenpolitik" und zeigte sich überzeugt, dass damit der Schwarzmarkt eingedämmt, Drogenkriminalität bekämpft und der Gesundheitsschutz erhöht werden kann.

Das Vorhaben muss noch durch Bundestag und Bundesrat. In der Länderkammer ist es nach Aussage von Lauterbach aber nicht zustimmungspflichtig und kann daher nicht gestoppt werden. (Simon Sachseder, dpa)

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