Politik

14.08.2024

Braucht es eine Extremismusklausel im Bayerischen Landtag?

Der Bayerische Landtag kann verfassungsfeindlichen und extremistischen Mitarbeitenden von Abgeordneten oder Fraktionen die Auszahlung von Parlaments-Geldern verweigern – es braucht dafür aber neue gesetzliche Grundlagen. Eine solche Extremismusklausel fordert Michael Hofmann, Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Landtagsfraktion. Christoph Maier, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, ist dagegen

JA

Michael Hofmann, Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Landtagsfraktion

Wir haben als Bayerischer Landtag den Anspruch an uns, schnell und rechtssicher auf neue Entwicklungen zu antworten.

Deshalb war es richtig, dass unsere Landtagspräsidentin Ilse Aigner ein Gutachten zum Bayerischen Abgeordnetengesetz in Auftrag gegeben hat.

Wir wollen eine wehrhafte Demokratie. Wer unsere freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpft, kann nicht mit Mitteln des Staates unterstützt werden.

Deshalb müssen wir auch die Finanzierung von Mitarbeitern in den Fraktionen und Abgeordnetenbüros prüfen.

Wir sind uns natürlich unserer Verantwortung bewusst. Denn: Die Freiheit des Abgeordnetenmandats ist elementarer Bestandteil unserer Demokratie.

Wir treffen keine leichtfertigen Entscheidungen, sondern werden uns intensiv mit den aufgezeigten rechtlichen Möglichkeiten auseinandersetzen.

Der Bayerische Landtag kann einmal mehr in schwierigen Zeiten Vorreiter für ganz Deutschland sein.

Wie schon bei der Reform des Verfassungsgerichtsgesetzes gilt für uns der Grundsatz: Null Toleranz gegenüber Extremisten und Feinden unserer Demokratie.

NEIN

Christoph Maier, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion

Wir erleben düstere Zeiten in Bayern: Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind massiv bedroht – allerdings nicht von Bürgern, die von der zunehmend autokratisch auftretenden Söder-Regierung und dem Verfassungsschutz als „Extremisten“ gebrandmarkt werden, sondern von den Regierungsparteien, die sich den Staat zur Beute gemacht haben. Zwar ist das Gebaren der CSU, die sich einbildet, der Staat gehöre ihr, in Bayern altbekannt, aber der Plan, durch die Einführung einer „Extremismusklausel“ einer demokratisch gewählten Fraktion Gelder für ihre Mitarbeiter zu streichen, ist eine weitere Eskalation des Demokratieabbaus.

Das Vorhaben ist so perfide wie durchschaubar: Der Verfassungsschutz, eine dem Innenminister unterstellte Behörde, definiert, wer als „Extremist“ gilt, und die Landtagsverwaltung weigert sich dann, die entsprechenden Gehälter zu überweisen. Auf diese Weise soll der Opposition ihre Arbeit unmöglich gemacht werden.

Natürlich richtet sich dieses undemokratische Bestreben gegen die AfD, die die nach links gerückte CSU als bayerische Heimatpartei beerbt hat, aber eigentlich sollten alle Demokraten alarmiert sein. Schließlich handelt es sich um einen selbst für bayerische Verhältnisse einmaligen Angriff auf die parlamentarische Demokratie.

Nicht nur die Rechte der Opposition sollen willkürlich beschnitten werden, sondern auch die Gewaltenteilung, ein Grundprinzip des Rechtsstaats, wäre durch eine solche Klausel schwer beschädigt, denn Staatsregierung und Landtagsverwaltung würden Hand in Hand zusammenarbeiten wie in einem autoritär geführten Staat.

Selbstverständlich werden wir uns von der Regierung und einer als deren Handlangerin agierenden Landtagspräsidentin nicht vorschreiben lassen, wen wir einstellen dürfen, und keine Kürzung unserer Geldmittel hinnehmen. Sollte es tatsächlich zu dieser gesetzlichen Änderung kommen, werden wir alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen.

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