Politik

Syrerinnen und Syrer feierten in Deutschland ausgelassen den Sturz Assad Regime und die Befreiung Syriens. Soll man ihnen nun Kurzzeit-Reisen in die alte Heimat erlauben? (Foto: dpa/Daniel Kubirski)

23.04.2025

Bund-Länder-Kontroverse zu Erkundungsreisen von Syrern

Bereits kurz nach dem Sturz des Langzeit-Machthabers Assad kam die Idee auf, syrischen Flüchtlingen Kurzzeit-Reisen in die alte Heimat zu erlauben. Doch dann entbrannte ein politischer Streit darum

Die Abstimmung zwischen Bund und Ländern zu einer Ausnahmeregelung für kurze Heimreisen syrischer Flüchtlinge stockt. Vor allem Bayern ist mit dem Vorschlag der Bundesregierung für solche Erkundungsreisen nicht einverstanden. "Ein äußerer Zeitdruck, vor der Regierungsneubildung eine dauerhafte Entscheidung zu treffen, ist für mich nicht erkennbar", sagt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, laut einer Mitteilung seines Ministeriums. 

Freiwillige Rückkehr ermöglichen

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums sagte, das Ministerium arbeite an einem Konzept, um "unter bestimmten strengen Voraussetzungen Reisen nach Syrien zur Vorbereitung einer dauerhaften Rückkehr zu ermöglichen, ohne dass die Betroffenen dadurch einen Widerruf ihres asylrechtlichen Schutztitels befürchten müssen". Dies diene dem Ziel, bei einer weiteren Stabilisierung der Lage in Syrien die freiwillige Rückkehr von Geflüchteten in größerer Zahl zu ermöglichen.
 
Die Menschen könnten vor Ort herausfinden, ob nach dem Krieg Häuser noch stehen und Verwandte noch leben. Laut dem Konzept, über das man aktuell mit den Ländern berate, müssten die Flüchtlinge Reisen nach Syrien zum Zweck der Vorbereitung einer Rückkehr bei der Ausländerbehörde anmelden. 

Einmal vier Wochen oder zwei Mal zwei Wochen

Erlaubt wäre demnach entweder eine einmalige Reise für die Dauer von maximal vier Wochen oder zwei Reisen von jeweils maximal zwei Wochen. 

Das geplante Verfahren wecke Erwartungen, die nicht erfüllt werden könnten, kritisierte das bayerische Innenministerium. Denn über den Widerruf der Schutzberechtigung entscheide alleine das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), und zwar "unabhängig von der subjektiv wahrgenommenen Situation vor Ort".

Nicht alle Länder sehen die geplante Regelung kritisch. Wenn Schutzberechtigte in ihre Herkunftsländer reisen, gilt die gesetzliche Vermutung, dass die Voraussetzungen für den Schutz nicht mehr vorliegen. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Reise "sittlich zwingend geboten ist" - etwa bei schweren Krankheiten oder Todesfällen von Familienangehörigen. Ansonsten droht der Verlust des Schutzstatus. Außerdem muss die Reise der Ausländerbehörde vorab angezeigt werden. 

Die geschäftsführende Bundesinnenministerin, Nancy Faeser (SPD), hatte sich - auch mit Blick auf Möglichkeiten für eine Rückkehr syrischer Flüchtlinge - Ende März in Syrien selbst ein Bild von der Lage machen wollen. Aufgrund konkreter Sicherheitshinweise wurde der Flug nach Damaskus jedoch kurz vor dem geplanten Start abgesagt. (dpa)
 

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