Politik

Für Soldat*innen gilt eine Impflicht. (Foto: dpa/Hoppe)

14.03.2024

Verweigerte Impfung: Berufungsprozess nach Freispruch

Corona spielt im alltäglichen Leben nur noch eine untergeordnete Rolle. Die Justiz beschäftigt sich aber weiter mit dem Virus - in Schweinfurt beispielsweise wegen eines Soldaten, der sich trotz Befehls nicht impfen ließ

Nach dem Freispruch eines Bundeswehrsoldaten trotz Verweigerung der vorgeschriebenen Corona-Impfung beschäftigt sich nun das Landgericht Schweinfurt mit dem Fall. Am kommenden Dienstag (19. März) wird in der Sache neu verhandelt und geklärt, ob das Urteil des Amtsgerichts Bad Kissingen vom vergangenen Juli Bestand hat.   

Der 27 Jahre alte Angeklagte, seit Mitte 2016 Soldat auf Zeit und im Herbst 2023 vorzeitig aus der Bundeswehr ausgeschieden, war zum Tatzeitpunkt in der Rhön-Kaserne in Wildflecken eingesetzt. Im Jahr 2022 soll er nach Angaben des Amtsgerichts die Corona-Impfung mehrfach verweigert haben - aus Angst vor Nebenwirkungen des Impfstoffs. Zudem habe er sich Anfang 2021 mit dem Virus infiziert und glaube, ausreichend immunisiert zu sein, begründete der Angeklagte vor Gericht. Impfgegner sei er nicht, vielmehr habe er sich für alle von der Bundeswehr verlangten Impfungen entschieden.

Impfungen sind für Soldaten Pflicht

Soldaten und Soldatinnen müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegensprechen. Dazu gehören unter anderem Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und auch Influenza. Am 24. November 2021 nahm das Verteidigungsministerium eine Covid-19-Impfung als verbindlich in die allgemeinen Regelungen zur Zentralen Dienstvorschrift "Impf- und weitere Prophylaxemaßnahmen" auf. Wer sich dem Impfschema widersetzt, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.

"Insgesamt wurden 71 Soldatinnen und Soldaten entlassen, die eine duldungspflichtige Schutzimpfung gegen Covid-19 verweigert haben", teilte eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums wenige Tage vor der Berufungsverhandlung mit. "Grundsätzlich gilt, dass unabhängig vom Ausgang eines strafrechtlichen Verfahrens ein Soldat disziplinarrechtlich belangt werden kann." Es sei daher möglich, "dass für dieselbe Handlung trotz Freispruch durch ein Strafgericht und Eintritt der Rechtskraft eine disziplinarrechtliche Ahndung erfolgt".

Im vergangenen Mai hatte Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) im Bundestag gesagt, er wolle an der Corona-Impfpflicht für Soldaten vorerst festhalten. "Ich schließe nicht aus, dass wir über kurz oder lang die Duldungspflicht aufheben, aber der Zeitpunkt ist noch nicht gekommen."

Meist Geldstrafen wegen verweigerter Corona-Impfung

Weil etliche Soldaten bundesweit die Corona-Impfung verweigerten, klagten Staatsanwaltschaften sie wegen Gehorsamsverweigerung an. Bisher ist kein Fall öffentlichkeitswirksam bekannt, bei dem ein Angeklagter in einem solchen Fall rechtskräftig freigesprochen wurde. In der Regel wurden die Soldaten mit Geldstrafen belegt.  

Die Richterin am Amtsgericht Bad Kissingen wies bei ihrer Entscheidung für einen Freispruch im Juli 2023 unter anderem auf die Verhältnismäßigkeit der Anordnung zur Impfung angesichts sinkender Infektionsraten und bekannter Nebenwirkungen hin. Die Befehlserteilung war damals nach Überzeugung des Gerichts nicht verhältnismäßig. 

Vielmehr hätte überprüft werden müssen, inwieweit weitere Impfungen als zwingende  Basisimpfungen für alle Soldatinnen und Soldaten bei einer Nutzen-Risiko-Abwägung ermessensgerecht sind und der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen. Schließlich sei auch die im März 2022 vom Bundestag eingeführte Impfpflicht für Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen nicht über das Jahr hinaus verlängert worden.

Im September 2023 hatte das Gericht einen weiteren Soldaten freigesprochen, der ebenfalls keine Corona-Impfung wollte und wegen Gehorsamsverweigerung angeklagt war. Der Mann war Anfang Januar 2022 in der Infanterieschule des Heeres der Bundeswehr im unterfränkischen Hammelburg als Lehrgangsteilnehmer eingesetzt.

Anklage akzeptierte Urteile vom Amtsgericht nicht

Gegen beide Urteile legte die Staatsanwaltschaft Schweinfurt Berufung ein - nun kommt es zur ersten Verhandlung am Landgericht. Für die Bundeswehr arbeitete der Angeklagte, um den es am Dienstag geht, seit Ende September 2023 nicht mehr - sein Dienstverhältnis endete vorzeitig. Ob er entlassen wurde, war zunächst unbekannt. 

Die Kleine Strafkammer des Landgerichts könnte noch am Dienstag entscheiden. Gegen das Urteil ist dann Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht möglich. (Angelika Resenhoeft, dpa)

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