Politik

Plenarsitzung im Landtag: Die wissenschaftlichen Mitarbeiter der Abgeordneten leisten wichtige Vorarbeit. (Foto: dpa)

26.02.2016

Die Wissensquellen der Politiker

Bundestagsabgeordnete können einen wissenschaftlichen Dienst nutzen, Landtagsabgeordnete nicht – wie informieren sie sich?

Rund 100 Fachkräfte arbeiten im Bundestag für den wissenschaftlichen Dienst: Abgeordnete können sich dort Gutachten für ihre Arbeit erstellen lassen. Nach dem Druck von Transparenz-initiativen stellt der Bundestag diese Gutachten nun online. Anlass für die Frage: Wie informiert sich eigentlich Bayerns Landtag, der keinen wissenschaftlichen Dienst hat? Schön wäre ein wissenschaftlicher Dienst schon, gibt Thomas Gehring zu, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen im bayerischen Landtag: „Natürlich wäre es gerade für uns als Opposition gut, wenn wir mehr Zuarbeit hätten.“ Der Grüne verweist auf die Übermacht von CSU und Staatsregierung, die als Aktionseinheit den Sachverstand der Ministerien nutzen könnten.
Tatsächlich hatte der Landtag vor zwei Jahren darüber diskutiert, einen wissenschaftlichen Dienst nach dem Vorbild des Bundestages einzurichten. Die Idee wurde dann allerdings zurückgestellt – zu groß waren die Bedenken in den Fraktionen, vor allem mit Blick auf die Kostenfrage. „Wir sind halt doch nur ein Landtag“, gibt der SPD-Abgeordnete Franz Schindler, Vorsitzender des Rechtsausschusses, zu bedenken. Da wäre ein neues Beratungsgremium vielleicht „eine Nummer zu groß“. Derzeit nutzen Bayerns Abgeordnete vor allem zwei Informationsquellen: die Fachreferenten ihrer Fraktionen – sie werden aus Fraktionsmitteln bezahlt. Und eigene wissenschaftliche Mitarbeiter, die beim Landtagsamt angestellt sind und aus Steuermitteln bezahlt werden. Vor einem Jahr wurden die Gelder für wissenschaftliche Zuarbeit aufgestockt: auf 121 000 Euro pro Abgeordneten und Jahr. Damit können die Parlamentarier nun eine Sekretär/in und eine/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in in Vollzeit beschäftigen. Wer keinen wissenschaftlichen Mitarbeiter anstellt, kann sich die Kosten für externe Gutachten vom Landtag erstatten lassen. Mischformen sind möglich: So beschäftigten einige Abgeordnete wissenschaftliche Mitarbeiter in Teilzeit und lassen nach Bedarf externe Gutachten erstellen.

Wie objektiv  ist ein wissenschaftlicher Dienst?

Zudem haben die Abgeordneten die Möglichkeit, über schriftliche Anfragen den Sachverstand der Ministerien zu nutzen. Wenn es um reine Fachinformationen geht, könne das auch für die Opposition hilfreich sein, sagt Volkmar Halbleib, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion. Als Beispiel nennt er: Welche bayerischen Kommunen profitieren von der Reform des kommunalen Finanzausgleiches, welche stehen schlechter da? „Solche Fragen muss die Staatsregierung objektiv beantworten, da ist kein Spielraum für politische Einfärbung“, betont Halbleib. Das Kriterium der Objektivität hatte bei der Debatte um die Einführung eines wissenschaftlichen Dienstes vor zwei Jahren durchaus eine Rolle gespielt. So hält der SPD-Abgeordnete Harald Güller die Vorstellung eines objektiven wissenschaftlichen Dienstes für eine „Chimäre“. Die persönliche Einstellung des Wissenschaftlers spiele immer eine Rolle, sagt Güller. Doch erwecke die Bezeichnung „wissenschaftlicher Dienst“ den Eindruck von Objektivität. Güller sagt: „Ob alles, was der wissenschaftliche Dienst des Bundestages auf Anfrage einer Fraktion liefert, die objektive Wahrheit ist, würde ich stark bezweifeln.“ Übrigens können Bundestagsabgeordnete neben dem wissenschaftlichen Dienst auch auf eigene wissenschaftliche Mitarbeiter zurückgreifen – das Budget hierfür beträgt rund 200 000 Euro im Jahr.

Landtagspräsidentin Stamm hegte immer schon Sypathien dafür

Seit vergangener Woche sind Tausende Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag online. Das haben die Transparenzinitiativen abgeordnetenwatch.de und FragDenStaat.de erkämpft. Die Gutachten finden sich unter www.bundestag.de/ausarbeitungen. Darunter sind: „Magermodels in den Medien – Möglichkeiten staatlicher Einflussnahme“ oder „Begründung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“. Künftig werden alle Gutachten nach einer Schutzfrist von vier Wochen vom Bundestag online veröffentlicht.

Wissenschaftliche Expertisen der Landtagsmitarbeiter müssen derzeit nicht veröffentlicht werden. Das soll auch so bleiben, finden die Fraktionen sowie abgeordnetenwatch.de. Deren Sprecher Gregor Hackmack gibt zu bedenken, dass wissenschaftliche Mitarbeiter „anders als der wissenschaftliche Dienst des Bundestages oftmals keine umfassenden Gutachten erstellen, die einen Mehrwert für die Allgemeinheit haben“. Vorstellen kann sich Hackmack aber, dass die Landtage bei der Zuarbeit personell aufrüsten. Bayerns Abgeordnete dürften das mit Interesse vernehmen: Man könnte überlegen, so Hackmack, „ob man analog zum wissenschaftlichen Dienst des Bundestages ein ähnliches Gremium einrichtet“. Die Parlamente würden so gegenüber der Exekutive gestärkt, die eine ganze Ministerialverwaltung im Rücken hat.

Landtagspräsidentin Barbara Stamm hegt ohnehin Sympathien dafür. „Langfristig“, sagt Stamm, „sollten wir einen wissenschaftlichen Dienst nicht ausschließen.“ (Waltraud Taschner)

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