Politik

Anbauvereinigungen sollen dazu dienen, dass man dort mit Gleichgesinnten Cannabis für den eigenen Gebrauch züchtet. Nach knapp einem halben Jahr hat Bayern eine erste Entscheidung getroffen. (Foto: dpa/Friso Gentsch)

28.11.2024

Erster Cannabisclub in Bayern abgelehnt

Seit Anfang Juli dürfen Vereinigungen unter strengen Regeln Cannabis anbauen – zumindest laut Gesetz. In Bayern ließen Genehmigungen auf sich warten. Aber eine Entscheidung liegt jetzt vor

Nach knapp einem halben Jahr hat Bayern eine erste Entscheidung über die Genehmigung eines Cannabis-Clubs getroffen - und eine erste Absage erteilt. "Bisher hat das LGL eine Erlaubnis versagt", sagte ein Sprecher des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen auf Anfrage, nachdem zuvor die "Süddeutsche Zeitung" berichtet hatte. 29 Anträge sind nach Angaben des Sprechers noch in der Prüfung. "Erlaubnisse für Anbauvereinigungen wurden bisher nicht erteilt."

Der Cannabis Social Club CSC-Minga war mit der Absage selbst an die Öffentlichkeit gegangen, nannte die Entscheidung des LGL in einem offenen Brief "empörend und inakzeptabel".

Das Landesamt hatte als Begründung für die Absage auf die Satzung des Vereins verwiesen. Darin stand, dass sich nicht jedes Vereinsmitglied auch tatsächlich aktiv am Anbau beteiligen müsse, sondern alternativ beispielsweise auch bei Social-Media-Aktivitäten helfen könne. 

LGL: Jedes Vereinsmitglied muss am Anbau beteiligt sein

Diese Satzung widerspreche den gesetzlichen Vorgaben, schreibt das LGL in seinem Ablehnungsbescheid. "Die aktive Mitwirkung von allen Mitgliedern beim gemeinschaftlichen Eigenanbau und bei unmittelbar mit dem gemeinschaftlichen Eigenanbau verbundenen Tätigkeiten ist Grundbestandteil für die Zulässigkeit des Cannabisanbaus in Anbauvereinigungen".

Erdinc Tuncer, der Vorstandsvorsitzende des Vereins Cannabis Social Minga, zeigt sich empört von dieser Entscheidung. Die Satzung sei so formuliert worden, um auch Menschen mit Behinderungen, die sich nicht aktiv am Anbau beteiligen können, einschließen zu können. 

Club-Chef will gegen Entscheidung vorgehen

Er warf dem LGL eine "willkürliche Vorgehensweise" vor. Dadurch schließe es die "behinderten Mitglieder systematisch aus". Denn ihnen werde der "Zugang zu einem wichtigen Teil der Gesellschaft - dem Anbau und der Nutzung von Cannabis" verweigert, schreibt er in dem offenen Brief. Er nannte die Entscheidung beschämend, diskriminierend und rücksichtslos und kündigte an, dagegen vorzugehen.

Eigentlich sind die auch als "Cannabis Social Clubs" bekannten Vereinigungen im Zuge der Teil-Legalisierung bereits seit Anfang Juli erlaubt. Die bayerische Staatsregierung von CSU und Freien Wählern hatte aber schon vorher angekündigt, Anträge besonders genau und intensiv prüfen zu wollen und die Vorschriften maximal restriktiv auszulegen. In anderen Ländern wie Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern wurden erste Genehmigungen dagegen schon erteilt. (Britta Schultejans, Cordula Dieckmann, dpa)

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