Politik

Steuerpflichtige sollten künftig bei Freundschaftsanfragen von unbekannten Personen vorsichtig sein. (Foto: dpa/Silas Stein)

03.01.2020

Freundschaftsanfrage vom Steuerfahnder

Immer mehr Finanzämter suchen mit Fake-Profilen in sozialen Netzwerken nach Vergehen – auch in Bayern

Selfies beim Segeln auf dem Starnberger See auf Facebook posten, aber bei der Steuererklärung einen Verlust melden? Das könnte sich künftig rächen. In Ländern wie Frankreich oder den USA nutzen Steuerfahnder schon lange soziale Netzwerke, um potenzielle Steuersünder aufzuspüren.

Wie eine Umfrage der Wirtschaftswoche bei den Finanzämtern ergab, ermitteln auch in Deutschland acht Bundesländer auf Facebook, Instagram, Linkedin & Co. Nur die Finanzverwaltung in Sachsen-Anhalt schließt das grundsätzlich aus. Die anderen Bundesländer, darunter Bayern, wollten sich aus „ermittlungstaktischen Gründen“ nicht äußern, weshalb der Grünen-Landtagsabgeordnete Tim Pargent nun mit einer schriftlichen Anfrage bei der Staatsregierung nachhakte.

Wie aus der Antwort hervorgeht, nutzt auch das bayerische Finanzministerium seit September 2017 „grundsätzlich alle“ zur Verfügung stehenden Daten, um die Steuerpflicht ordnungsgemäß zu prüfen. In sozialen Netzwerken würden sowohl Bürger als auch Institutionen überprüft. „Gerade in elektronischer Form geben sie einer großen Öffentlichkeit oftmals ein breites Spektrum an persönlichen oder beruflichen Informationen preis“, so das Ministerium.

Rechtliche Bedenken hat das Haus von Finanzminister Albert Füracker (CSU) dabei nicht. Wenn staatliche Stellen öffentlich zugängliche Informationen abrufen, sei dies kein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Das Ministerium beruft sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Onlinedurchsuchung. Es stammt allerdings aus dem Jahr 2008 – da gab es Plattformen wie Instagram noch gar nicht.

Steuerfahnder können zwischen zehn Fake-Profilen wählen

Steuerpflichtige sollten künftig auch bei Freundschaftsanfragen von unbekannten Personen vorsichtig sein. Denn bei den Recherchen nutzen Behördenmitarbeiter auch Fake-Profile. „Um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden, werden privat erscheinende Benutzerprofile verwendet“, räumt das Ministerium ein. Insgesamt stünden zehn Profile zur Verfügung.

Auch hier sieht man keine rechtlichen Probleme. Das Vertrauen der Bürger darauf, „dass er nicht mit einer staatlichen Stelle kommuniziert, ist nicht schutzwürdig“.

Wie häufig Steuerfahnder Facebook & Co zurzeit nutzen, kann oder will das Ministerium nicht sagen. Ein Anfangsverdacht sei aber nicht nötig. Es werde im Einzelfall entschieden. Die Informationen würden dann in Verfahrensakten dokumentiert und zehn Jahre gespeichert.

Der Grünen-Abgeordnete Pargent kann zwar verstehen, dass die Finanzbehörden ihre Fahndungsmethoden dem technologischen Wandel anpassen. Er fordert aber ein bundesweit einheitliches Vorgehen bei Onlineermittlungen. „Sonst besteht die Gefahr, dass unrechtmäßig in die Privatsphäre von Bürgern eingedrungen wird.“ (David Lohmann)

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