Politik

Bisher hatten die Kommunen de facto ein Vetorecht, wenn es um den Bau von Windrädern in Staatswäldern ging. Das änderte jetzt der Aufsichtsrat der Bayerischen Staatsforsten. (Foto: Bilderbox.com)

27.06.2024

Hebel für Kommunen gegen Windparks wird kleiner

Bürgerentscheide haben in der Vergangenheit den Bau von Windrädern im Staatswald erschwert. Dies soll sich ändern

Kommunen und Bürger haben künftig weniger Gegenmittel, wenn es um den Bau von Windrädern im Staatswald geht. Der Aufsichtsrat der Bayerischen Staatsforsten habe die sogenannte Kommunalklausel aufgehoben, teilte Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) am Donnerstag mit. Vorausgegangen war ein entsprechender Beschluss des bayerischen Ministerrates. 

Bisher hatten die Kommunen de facto ein Vetorecht, wenn es um den Bau von Windrädern in Staatswäldern ging. Da Kommunen an das Ergebnis von Bürgerentscheiden gebunden sind, hatten Bürgerinitiativen eine starke Stellung, wie zuletzt in der Gegend um Altötting. Dort sind die Planungen für Bayerns größten Windpark zur Energieversorgung der örtlichen Chemieindustrie ins Wackeln geraten, weil Anwohner Projekte ablehnten. 

Gleichgestellt mit Privatwäldern

Künftig seien Staatsforsten gleichgestellt mit Privatwäldern, teilte Aiwanger mit. Der Wirtschaftsminister ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Bayerischen Staatsforsten.
 
"Die Kommunalklausel hatte zu erheblichen Verzögerungen und Unsicherheit bei Windprojekten im Staatswald geführt", sagte Aiwanger. Dadurch seien die im Bundesrecht vorgegebenen und von der Landespolitik übernommenen Ziele beim Ausbau der Windkraft gefährdet gewesen. So sind die Investoren einmal geplanter und genehmigter Windräder geschützt. Bisher mussten sie negative Bürgerentscheide fürchten und damit die Auslöschung ihrer Investitionen. 

Dennoch soll auch künftig das Mitsprachrecht der Kommunen gewährleistet bleiben. "Die Kommunal- und Bürgerbeteiligung bei Wind und Photovoltaik ist ein wichtiges Anliegen und stärkt die Akzeptanz vor Ort", sagte Aiwanger. Ergänzend soll ein Gesetz auf den Weg gebracht werden, das Investoren zur Beteiligung von Kommunen und Bürgern an den Erträgen der Anlagen verpflichtet, kündigte Aiwanger an. (Michael Donhauser, Christoph Trost, dpa)

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