Politik

Kinder mit ihren Eltern aus der Ukraine stehen zwischen den Wohnabteilen der Erstanlaufstelle in Mammendorf, nordwestlich von München. Nicht nur Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hält eine Arbeitspflicht für Asylbewerber im Einzelfall für sinnvoll. (Foto: dpa/Kneffel)

29.02.2024

Heil: Beschäftigung für Flüchtlinge im Einzelfall sinnvoll

Auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kann sich im Einzelfall eine Arbeitspflicht für Asylbewerber*innen vorstellen

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hält eine Arbeitspflicht für Asylbewerber im Einzelfall für sinnvoll. "Dass die Kommunen Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten können, ist geltendes Recht. Im Einzelfall mag es auch sinnvoll sein, Menschen während der mitunter langen Wartezeit in Sammelunterkünften zu beschäftigten", sagte der SPD-Politiker der "Bild"-Zeitung (Donnerstag). Eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration werde so allerdings nicht gelingen. 

Im ostthüringischen Saale-Orla-Kreis sollen Asylbewerber zu vier Stunden Arbeit pro Tag verpflichtet werden. Grundlage ist eine entsprechende Regelung im Asylbewerberleistungsgesetz, wie ein Kreis-Sprecher am Dienstag sagte. Die Geflüchteten sollen für 80 Cent Entlohnung pro Stunde einfache Arbeiten erledigen. Weigern sie sich, drohen Geldkürzungen von bis zu 180 Euro im Monat.

Im Asylbewerberleistungsgesetz verankert

Im Asylbewerberleistungsgesetz heißt es im Paragraf fünf: "Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet."

Heil sagte, sein Ziel sei, Menschen, die hier Schutz gefunden hätten, dauerhaft in sozialversicherungspflichtige Arbeit zu bringen. "Deshalb setze ich auf den Job-Turbo, mit dem wir die Betreuung durch die Jobcenter intensivieren, Fähigkeiten und Qualifikationen der Geflüchteten ermitteln und somit konkrete Arbeitsangebote unterbreiten."

Auch in Sachsen-Anhalt könnten Geflüchtete künftig verpflichtet werden, zu arbeiten. Einige Landkreise überlegten, wie das organisiert werden könnte, sagte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) am Donnerstag im rbb24 Inforadio.

Auch Bayern ist dafür

Zuvor hatte schon Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) die Städte und Landkreise in Bayern ausdrücklich dazu ermuntert, Asylbewerber für gemeinnützige Arbeit zu gewinnen. "Ich bitte ausdrücklich alle Oberbürgermeister und Landräte, die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um Asylbewerbern eine gemeinnützige Arbeit anzubieten", sagte Herrmann am Mittwoch.

Seit 27. Februar ist es laut Herrmann durch eine Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz des Bundes leichter möglich, Asylbewerber für gemeinnützige Arbeit einzusetzen. "Die Kommune hat nun einen viel größeren Handlungsspielraum bei der Auswahl der Tätigkeit. Das sogenannte Zusätzlichkeitsprinzip, wonach nur Tätigkeiten angeboten werden durften, die sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würden, hat der Bundesgesetzgeber nach einem entsprechenden Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz von vergangenem November endlich abgeschafft." Man werde hierzu staatliche, kommunale oder gemeinnützige Träger auch noch umfassend informieren. (Corinna Schwanhold, Inga Jahn, Christoph Trost, Marco Hadem, dpa)

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