Politik

Der Solidaritätszuschlag ist umstritten. (Foto: dpa)

26.03.2025

Klage gegen Solidaritätszuschlag scheitert in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht weist eine Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Politikern gegen die umstrittene Abgabe zurück

Im Dauerstreit um die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags sind sechs FDP-Politiker in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht wies eine Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittene Abgabe zurück.

Hätte der Zweite Senat den Zuschlag für verfassungswidrig erklärt, hätte das wohl schwere Folgen für den Bundeshaushalt: Über den Soli fließen jedes Jahr zweistellige Milliardenbeträge in den Etat.

Der Solidaritätszuschlag wurde mit den Kosten der Wiedervereinigung begründet und gilt seit 1995 unbefristet. Seit 2021 müssen ihn nur noch die oberen zehn Prozent der Steuerpflichtigen bezahlen. 90 Prozent liegen unter der Freigrenze. Die Abgabe beträgt zusätzlich 5,5 Prozent der Einkommensteuer. Außerdem wird der Zuschlag auf Kapitalerträge und die Körperschaftsteuer erhoben. (dpa)

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