Das allgemeine Alkoholverbot im öffentlichen Raum in Bayern wird präzisiert. Die Kommunen werden künftig die Plätze auf ihrem Gemeindegebiet definieren, auf denen der Alkoholkonsum verboten sein wird, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittwoch nach einer Sitzung seines Kabinetts in München. "Wir wollen keine Party To Go", betonte Söder.
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte am Dienstag das bayernweite Alkoholverbot bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren außer Kraft gesetzt und damit dem Eilantrag einer Privatperson stattgegeben. Zur Begründung teilte das Gericht mit, dass nach dem Infektionsschutzgesetz Alkoholverbote nur an bestimmten öffentlichen Plätzen vorgesehen seien. Die Anordnung eines Alkoholverbots für die gesamte Fläche des Freistaats habe damit die Verordnungsermächtigung überschritten, die der Bund erteilt habe.
Viele Städte wollen das Alkoholverbot fortführen - einige hatten im vergangenen Jahr vor allem an Hotspots Alkoholverbote erlassen.
In NÜRNBERG darf weiterhin am Hauptbahnhof und den Vorplätzen sowie am Busbahnhof und Teilen der Innenstadt kein Alkohol getrunken werden.
In der Innenstadt von BAYREUTH gelte auf Grundlage der städtischen Sondernutzungssatzung ohnehin ein Alkoholverbot. Gleiches gelte für die städtischen Grünanlagen, Parks sowie die Spielplätze der Stadt auf der Basis der städtischen Grünanlagensatzung. "Ob wir darüber hinaus die von der Stadt festgelegten, stark frequentierten öffentlichen Straßen und Plätze, in denen derzeit eine Maskenpflicht besteht, zusätzlich mit einem expliziten Alkoholverbot belegen, wird derzeit geprüft", sagte ein Sprecher der Stadt.
Die Stadt BAMBERG prüfe derzeit noch, ob weitere Regelungen nötig seien. "Streng genommen ist es ja so, dass wir Ausgangsbeschränkungen haben und das Verlassen des Hauses zum Alkoholtrinken in der Fußgängerzone ist wohl kein triftiger Grund", sagte ein Sprecher. In HOF gibt es laut Sprecherin der Stadt momentan keine Überlegungen zu einem Alkoholverbot.
In ASCHAFFENBURG gelten der Stadt zufolge - unabhängig von Verboten aufgrund von Corona-Maßnahmen - die Verbote zum Alkoholkonsum weiterhin an bestimmten Orten. "Im Übrigen wird das Ordnungsamt und die Polizei die Entwicklung in der Innenstadt beobachten. Lokale Alkoholverbote sind daher nicht ausgeschlossen", sagte eine Sprecherin der Stadt. In WÜZRBURG sieht man derzeit keinen dringenden Anlassbedarf ein bestimmtes Alkoholverbot einzuführen.
In SCHWEINFURT sei es denkbar, das Alkoholverbot wieder für bestimmte Plätze festzulegen, so wie es bereits vor dem allgemeinen öffentlichen Alkoholverbot der Fall war.
Ähnlich ist die Lage in KEMPTEN: Dort komme ein schon vor der bayernweiten Regelung bestehendes Verbot, in der Innenstadt Alkohol im öffentlichen Raum zu konsumieren, wieder in Betracht. In der Innenstadt von AUGSBURG dürfen Menschen nach der Aufhebung des bayernweiten Verbots alkoholische Getränke zwar wieder in der Öffentlichkeit trinken. Die offene Abgabe, zum Beispiel in Form von einer Tasse Glühwein oder einem Glas Sekt, bleibe aber in einigen Bereichen verboten, sagt der Referent für Gesundheit, Reiner Erben. Ein entsprechendes Verbot der Stadt, das seit 11. Januar gilt, bleibe vom Beschluss des Verwaltungsgerichtshof unberührt.
In PASSAU plant die Stadt dort Alkoholverbote einzuführen, wo auch eine Maskenpflicht herrscht. Das betreffe sowohl die Alt- als auch die Innenstadt, sagte eine Sprecherin gegenüber dem Bayerischen Rundfunk. Demnach haben mehrere Städte in Ostbayern angekündigt, auf ihre lokalen Verbote vor der Corona-Verordnung zurückgreifen zu wollen. In REGENSBURG sei ebenso mit lokalen Verboten in der Innenstadt zu rechnen.
In INGOLSTADT gebe es derzeit keine weitergehenden Überlegungen zum Alkoholverbot. "Gleichwohl soll das Thema für das Frühjahr nochmals betrachtet werden", sagte eine Sprecherin. Die Stadt ROSENHEIM prüfe derzeit, ob Bedarf bestehe, ein Alkoholverbot in Fußgängerzonen sowie Grün- und Parkanlagen zu erlassen. Dazu bedarf es einer staatlichen Ermächtigungsgrundlage für die Kreisverwaltungsbehörden, die aktuell noch nicht vorliege.
In der Landeshauptstadt MÜNCHEN einzelne Orte festzulegen, an denen der Alkoholkonsum verboten ist, sei aus Sicht des Kreisverwaltungsreferent Thomas Böhle nicht erforderlich. Man dürfe seine Wohnung ohnehin nur aus triftigem Grund verlassen - Alkoholkonsum zähle nicht dazu.
(dpa)
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