Für Ungeimpfte wird das Leben immer komplizierter. Wo 2G herrscht, kommen sie nicht rein. Bei 3G plus müssen sie teure PCR-Tests vorlegen. Und auch die Quarantäneregelungen haben sich zu ihren Ungunsten verändert: Schickt sie das Gesundheitsamt als „enge Kontaktperson“ in Quarantäne, haben sie seit 1. November keinen Anspruch mehr auf Entschädigung.
Allerdings: Auch Geimpften kann Quarantäne drohen. Haben enge Kontaktpersonen, die geimpft sind, Symptome, kann das örtliche Gesundheitsamt entscheiden, sie in Quarantäne zu schicken. Und natürlich müssen Geimpfte, die positiv auf Corona getestet werden, in Isolation. Und zwar unabhängig davon, ob sie Symptome aufweisen. Denn auch sie können das tückische Virus weitergeben – weshalb nun zunehmend über Testpflichten auch für Gepikste nachgedacht wird.
Die Quarantäne für positiv getestete Geimpfte beträgt mindestens sieben Tage: Das gilt für den Fall, dass sie asymptomatisch sind. Haben sie aber Krankheitssymptome, müssen sie mindestens 14 Tage in Selbstisolation. Anschließend können sie sich freitesten.
Derweil wurde die Quarantänedauer für Ungeimpfte verlängert. Sie beläuft sich zwar weiterhin auf zehn Tage. Doch man kann sich nicht wie bisher am fünften, sondern frühestens am siebten Tag freitesten. Erst am achten Tag stehen Ungeimpfte, die als Kontaktpersonen in Quarantäne waren, also frühestens wieder im Büro auf der Matte. Ob sie für die ausgefallenen Arbeitstage entlohnt werden, hängt von der Kulanz der Unternehmen ab, für die sie tätig sind.
Bei steigenden Infektionszahlen wächst nun das Risiko, sogar wiederholt als enge Kontaktperson in Quarantäne geschickt zu werden. Besonders betroffen sind naturgemäß die Schulen. Denn hier wird so regelmäßig getestet, dass sehr viele Infektionen auffliegen. Und: Bisher haben sich lediglich 40 Prozent der 12- bis 17-Jährigen impfen lassen. Zwar wurde Anfang September von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen, dass keine ganzen Klassen mehr in Quarantäne geschickt werden. Treten allerdings zwei oder mehr Infektionen auf, geht doch die ganze Klasse, der Kurs oder die Hortgruppe in Quarantäne, wie ein Sprecher des Münchner Gesundheitsreferats erklärt.
Zudem kann es passieren, dass Kinder, die als Kontaktpersonen identifiziert werden, immer wieder wochenlang zu Hause sitzen. Henrike Paede vom Bayerischen Landeselternverband berichtet von einem Kind, das in diesem Schuljahr bereits drei Mal in Quarantäne musste. Für berufstätige Alleinerziehende ein Albtraum. Trotz Kinderkrankengeld, das Eltern bisher auch dann in Anspruch nehmen können, wenn ihr Kind gesund, aber in Quarantäne ist. Laut Paede entsteht Unmut unter den Eltern gerade darüber, dass Schulkinder in Quarantäne von den Lehrkräften nicht so gut betreut würden wie der Rest der Klasse. Eltern fürchten „Disbalancen im Lernstand“ vor allem dann, wenn Kinder mehrfach in Quarantäne müssen.
Ärger komme auch auf, weil für die Eltern die Entscheidungen der Gesundheitsämter, ein paar Kinder oder eine ganze Klasse nach Hause zu schicken, nicht immer nachvollziehbar seien, sagt Paede vom Elternverband. „Hier wäre gute Kommunikation wichtig.“
Kinder sind mitunter mehrfach in Quarantäne
Was den normalen Unterricht betrifft, ist der Ablauf in den Schulen klar: Ist ein Kind infiziert, gehen die unmittelbaren Sitznachbarn in Quarantäne. Hierzu zählen Kinder, die direkt vor oder hinter den Infizierten gesessen haben sowie alle, die sich einen Gruppentisch teilen. Die Schulen informieren die Schulkinder über ihr positives Testergebnis, ermitteln die Kontaktpersonen und melden beides dem Gesundheitsreferat. Dies sei, so ein Sprecher des Münchner Gesundheitsreferats, „bei dem derzeit hohen Meldeaufkommen die einzige Möglichkeit, Kontaktpersonen schnellstmöglich zu isolieren“. Teilweise komme es allerdings bereits wegen der deutlich angestiegenen Fallzahlen zu „verzögerten Kontaktaufnahmen“, weshalb man in München bereits das Personal aufgestockt habe.
Schwierig nachzuvollziehen sind die Kontakte in der Mittagsbetreuung und im Ganztagsunterricht. Bei einem positiven Testergebnis wird darum erst mal die gesamte Gruppe isoliert. Anschließend ermittelt das Gesundheitsreferat, wer enge Kontaktperson war. Hier wie da sind geimpfte Schüler*innen deutlich im Vorteil: Wenn sie keine Symptome zeigen, müssen sie nicht in Quarantäne. Nur in Einzelfällen sind sie gehalten, an den täglichen Tests teilzunehmen, die eine Woche lang anfallen, wenn ein Infektionsfall in der Klasse auftritt. Werden sie doch positiv getestet, können sie ihre Isolation nach sieben Tagen beenden, sofern ein PCR-Test oder Antigen-Schnelltest dann negativ ausfällt. In der Summe heißt das: Für ungeimpfte Kinder könnte durch Corona mehr Unterricht ausfallen als für geimpfte.
Aber auch geimpfte Eltern haben es leichter: Sie müssen nicht in Quarantäne, wenn ihr Kind sich infiziert hat. Mit dieser Regelung verbunden ist indes ein gewisses Risiko: Schließlich können auch Geimpfte das Virus weitergeben. Aber da ist auch die Hoffnung, so doch noch ein paar Unwillige vom Piks überzeugen zu können.
Weitere Einschränkungen für Impfmuffel sind zu erwarten. Wie eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums erklärt, kann künftig die Möglichkeit, sich freizutesten, in Regionen mit hohem Infektionsgeschehen auch ganz entfallen – unabhängig von der Krankenhaus-Ampel.
(Monika Goetsch)
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