Politik

Zum besseren Ausbau des Angebots an Ganztagsplätzen an Grundschulen setzt Bayern auf lukrative Förderungen für die Kommunen. (Foto: dpa/Peter Kneffel)

21.12.2022

Lukrative Förderungen sollen in Bayern Ganztagsausbau beschleunigen

Familienministerin Ulrike Scharf: Ganztagsversprechen "Markenkern bayerischer Familienpolitik"

Zum besseren Ausbau des Angebots an Ganztagsplätzen an Grundschulen setzt Bayern auf lukrative Förderungen für die Kommunen. "Für jeden Ganztagsplatz für Grundschulkinder, den die Kommunen bis zum Jahr 2029 schaffen, garantiert der Freistaat eine finanzielle Unterstützung bei den Investitionskosten", sagte Familienministerin Ulrike Scharf (CSU) am Mittwoch in München. Bayern gebe dafür die Bundesmittel von rund 430 Millionen Euro "in vollem Umfang" an die Kommunen für die Schaffung von bis zu 115 000 neuen Betreuungsplätzen weiter.

"Wir unterstützen die Kommunen damit über die Leistungen des Kommunalen Finanzausgleichs hinaus kraftvoll und verlässlich", sagte Scharf. Der Beschluss "Landesförderprogramm Ganztagsausbau" durch das Kabinett am Dienstag sei "die wichtigste Nachricht des Jahrzehnts" für Familien und Kommunen. Das im Sommer 2022 gegebene Ganztagsversprechen werde zum Markenkern bayerischer Familienpolitik. Das Landesförderprogramm bezieht sich auf die Schaffung von Ganztagsangeboten für Grundschulkinder von sechs bis zehn Jahren.

Zu den bestehenden Fördermitteln aus dem kommunalen Finanzausgleich gewähre Bayern damit eine zusätzliche Investitionskostenförderung als Pauschale pro Platz: 6000 Euro in Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, 3900 Euro in einer Kombieinrichtung (Kooperativer Ganztag) und 3000 Euro in Angeboten unter Schulaufsicht (offener und gebundener Ganztag; verlängerte Mittagsbetreuung).

Um den schleppenden Ausbau an Ganztagsangeboten zu beschleunigen gibt der Freistaat schon seit August 2022 sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen aus. Seitdem können die Kommunen mit dem Ausbau der zusätzlichen Plätze beginnen. Damit das Förderprogramm wirklich starten kann, muss der Bund zunächst mit allen Ländern eine Verwaltungsvereinbarung abschließen. "Der Bund verzögert den Abschluss gerade unnötig", sagte Scharf. Dabei diene der Ganztagsausbau den Familien in Bayern - sie brauchten eine verlässliche Kinderbetreuung.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder ist seit 2021 im Ganztagsförderungsgesetz verankert. Er umfasst 40 Wochenstunden inklusive Unterricht und gilt für Kinder von der 1. bis zur 4. Schulklasse. Er soll gestaffelt eingeführt werden: Ab dem Schuljahr 2026/2027 greift er bei Schülerinnen und Schülern der 1. Klasse, ab 2029/2030 bei allen Grundschulklassen. Mit Blick auf fehlendes Personal und klamme Kassen ist der Anspruch nach Ansicht der Kommunen in Bayern aber nicht umsetzbar. (Marco Hadem, dpa) 

Kommentare (1)

  1. Gartenzwerg am 22.12.2022
    Ich habe mich beim Landtag beschwert, weil die Förderung für Mittagsbetreuungen seit 10 Jahren nicht erhöht wurde. Eine konkrete Antwort habe ich nicht erhalten.

    Also was heißt das jetzt konkret? Mehr Förderung auch für bestehende Einrichtungen? Oder weiterhin die Finanzierung von Aufbewahrung mit Currywurst bei weiter steigenden Elternbeiträgen?

    Es braucht auch einfach mehr Druck von oben auf die Beteiligten und mehr Strategie wie genau dieser Ausbau denn an den jeweiligen Schulen aussehen soll.

    Klassenräume in Doppelnutzung freigeben, die Räume auch nach 15:30 und in den Ferien freigegeben - das alles ist zumindest an unserer Grundschule nicht der Fall und behindert den Ausbau.

    Auch der Wildwuchs an Gruppen der Mittagsbetreuung - bei uns sind es z.b. sechs verschiedene Gruppen alle unter einem anderen Träger - ist eine Verschwendung von Ressourcen.
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