Politik

In Österreich zahlen alle Maut, Österreicher selbst werden durch eine Pendlerzulage entlastet. Daran nimmt die EU keinen Anstoß. (Foto: dpa)

10.07.2015

"Österreich macht es nicht anders"

Warum der österreichische Verwaltungsrechtler Bernhard Müller die von der CSU geplante Ausländermaut für EU-rechtskonform hält

Die von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) durchgesetzte Pkw-Maut liegt auf Eis: Die EU-Kommission leitet wegen der Pkw-Maut ein Vertragsverletzungs-
verfahren gegen Deutschland ein. Zu Unrecht, wie der Verwaltungsrechtler Bernhard Müller glaubt. Denn die Maut in seiner Heimat Österreich unterscheide sich im Ergebnis nicht vom deutschen System. Die Staatszeitung hat mit Müller gesprochen.


BSZ: Herr Professor Müller, warum diskriminiert die deutsche Maut keine Ausländer?
Bernhard Müller: Zunächst muss man hier trennen: Die Maut selbst diskriminiert niemanden. Das fällt in der öffentlichen Diskussion nur immer unter den Tisch. In Wahrheit geht es ja um den Freibetrag in der Kfz-Steuer, der für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge zur Anwendung kommt. Hier wird suggeriert, dass die Maut nur Ausländer belasten würde. Das ist aber unbegründet, weil die deutschen Kfz-Halter bisher schon mit ihrer Kfz-Steuer den Straßenbau querfinanziert haben, während die Halter von im Ausland zugelassenen Kfz in Deutschland nichts für die Straßenbenutzung gezahlt haben. Nun müssen alle – Deutsche wie Ausländer – in Deutschland Pkw-Maut zahlen.

BSZ: Und wenn es den Kfz-Steuerfreibetrag nicht gäbe?
Müller: Dann müssten die Deutschen für die Straßenbenutzung allerdings doppelt zahlen, einmal Kfz-Steuer und zusätzlich die Maut. Daher ist die Entlastung bei der Kfz-Steuer eigentlich die Beseitigung einer Benachteiligung der Deutschen als eine Diskriminierung der Ausländer.

BSZ: Was wäre denn eine tatsächliche Diskriminierung der anderen Pkw-Lenker?
Müller: Zum Beispiel wenn die Halter ausländischer Pkw eine höhere Maut als die Deutschen zahlen müssten. Bei der slowenischen Maut gab es zum Beispiel das Problem, dass die Kurzzeitvignetten zu teuer waren, was dazu führte, dass Ausländer unverhältnismäßig mehr als die Slowenen bezahlt hätten. Das musste auf Druck der EU beseitigt werden. Ich weiß nicht, ob es anfänglich nicht sogar nur Jahresvignetten gab. Das geht natürlich nicht, denn warum muss ich eine Jahresvignette oder eine überteuerte Kurzzeitvignette kaufen, wenn ich im Urlaub in Slowenien nur auf der Durchreise bin.

BSZ: Trotzdem behaupten die EU und unsere Nachbarn, genau das täte das Konzept von Deutschlands Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt.
Müller: Der Streitpunkt ist ganz klar: Es wird behauptet, der Kfz-Freibetrag würde nur den Deutschen zukommen, was zweifellos stimmt. Falsch ist nur der Schluss, dass die Deutschen weniger als die Ausländer zahlen müssen. Das hat die vorhin erwähnte Gesamtbetrachtung klar gezeigt: Bisher mussten nur die Deutschen den Straßenbau und die Erhaltung finanzieren und jetzt eben alle Benützer, das heißt auch die Ausländer.

Diskriminiert auch Österreich Ausländer bei der Maut?

BSZ: Sie behaupten, auch Österreich diskriminiere Ausländer bei der Maut – in welcher Form?
Müller: Nein, das ist ein Missverständnis! Ich meine nicht, dass die österreichischen Maßnahmen diskriminierend sind. Das ist mir ganz wichtig klarzustellen: Die österreichischen Maßnahmen sind zulässige Kompensationen. Daran hat die EU auch keinen Anstoß genommen. Meine Botschaft ist die folgende: Die österreichischen Maßnahmen sind in Ordnung. Sie sind dem deutschen Kfz-Freibetrag in ihrer Wirkung ähnlich. Daher bin ich der Überzeugung, dass auch die deutsche Maut dem EU-Recht entspricht und der Prüfung durch die Kommission standhalten wird. Was wurde also nun in Österreich gemacht: In Österreich geht das Ganze nicht über die Kfz-Steuer, sondern es werden die Pendler entlastet, indem die Pendlerpauschale ihnen ermöglicht, je nach Distanz, die sie pendeln, einen bestimmten Betrag von der Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer abzuziehen. Die Pendlerpauschale bekommt man schon ab zwei Kilometer. Insgesamt bekommen rund 1,1 Millionen österreichische Arbeitnehmer diese Pauschale, das ist ja auch nicht nichts. Interessant dabei ist: 1996, das ist ein Jahr vor der Einführung der Pkw-Maut, wurde die Pendlerpauschale signifikant, das heißt bis zu 350 Euro erhöht. 2013 wurde überdies der „Pendlereuro“ eingeführt, wonach Pendler einmal jährlich zwei Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte direkt von der Lohnsteuer in Abzug bringen können.

BSZ: Klingt kompliziert. Gibt es noch weitere Erleichterungen für österreichische Autofahrer?
Müller: Zusätzlich gibt es Förderprogramme der österreichischen Bundesländer. Zuletzt steht jedem Arbeitnehmer in Österreich, unabhängig, ob er eine Pendlerpauschale bekommt, der sogenannte „Verkehrsabsetzbetrag“ zu. Für die „Sondermautstrecken“, das sind jene Strecken – wie zum Beispiel der Arlbergtunnel – , auf denen zusätzlich zur Autobahnvignette eine weitere Maut zu entrichten ist, gibt es weitere Begünstigungen für österreichische Pendler: Österreichische Arbeitnehmer erhalten beispielsweise eine gänzliche Befreiung von der 100 Euro teuren Jahreskarte für den Arlbergtunnel, wenn sie eine Autobahnvignette erworben haben. Und bei der Einführung der Lkw-Maut in Österreich wurde die Kfz-Steuer auch gesenkt. Also: Warum sollen diese österreichischen Kompensationsmaßnahmen in Ordnung sein, aber der deutsche Kfz-Steuerabsetzbeitrag nicht.

BSZ: Ist das in Österreich eigentlich ein offenes Geheimnis, oder gelten Sie jetzt daheim als Nestbeschmutzer?
Müller: Die österreichische Bundesregierung sieht das anders. Das hat sie oft genug gesagt. Mehr möchte ich dazu nicht sagen.

BSZ: Welche Chancen sehen Sie für Brüssel und die deutschen Nachbar-Regierungen, den deutschen Verkehrsminister Dobrindt noch zu stoppen?
Müller: Wie heißt es so schön: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand …“ Die Karten liegen auf dem Tisch. Ich sehe gute Argumente auf Seiten des Ministers, aber es ist schwierig abzusehen, wie die EU letztlich entscheiden wird.
(Interview: André Paul) Foto: Bernhard Müller ist Rechtsanwalt und Privatdozent am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien; BSZ

Kommentare (1)

  1. Gregorius am 10.07.2015
    Leider übersieht Herr Dr. Müller bei seiner juristischen Konstruktion die grundlegende Tatsache, dass die von deutschen Fahrzeughaltern gezahlte Kfz-Steuer nicht zweckgebunden für den Bau und Unterhalt von Straßen verwendet wird, sondern wie alle anderen Steuern in den allgemeinen Haushalt fließt. Die für Straßenbau und -unterhalt anfallenden Kosten werden vielmehr von allen Steuerbürgern, darunter viele Nicht-Autobesitzer, aus dem Gesamtsteueraufkommen getragen. Von dem Ausgleich einer Doppelbelastung der inländischen Autobesitzer zu sprechen ist daher nicht zutreffend. Sinn und Zweck der Maut sollte es sein, zumindest einen kleinen Teil der steigenden Aufwendungen für das überregionale Straßennetz zweckgebunden auf diejenigen abzuwälzen, die einen besonderen Vorteil aus ihm ziehen und das sind nun mal in erster Linie die inländischen Fahrzeugbesitzer.
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