Politik

Die Eltern Meike und Marco Michler aus Unterfranken lassen sich im Kinderreich des Deutschen Museums mit ihrer 14 Monate alten Tochter Nela fotografieren. Die Familie aus Unterfranken war eine der ersten Familien, die einen Bewilligungsbescheid für das bayerische Familiengeld erhielt. (Foto: dpa/Matthias Balk)

21.10.2024

Seit 2018 verteilte Bayern 4,6 Milliarden Euro Familiengeld

Einst wurde es als Wahlkampfgeschenk kritisiert. Längst ist das Familiengeld in Bayern eine etablierte Leistung für Eltern mit kleinen Kindern. Die Kosten sind gewaltig

Seit der Einführung des bayerischen Familiengeldes sind bereits mehr als 4,6 Milliarden Euro ausgezahlt worden. Rund eine Million Kinder hätten seit 2018 von den monatlichen Zahlungen profitiert, die es so nur in Bayern gibt, teilte ein Sprecher des zuständigen Sozialministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München mit. 

Seit September 2018 zahlt die Staatsregierung Eltern von Kindern im zweiten und dritten Lebensjahr 250 Euro pro Monat und Kind aus. Ab dem dritten Kind werden sogar 300 Euro ausgezahlt. In Summe kommen so pro Kind maximal 6000 Euro beziehungsweise 7200 Euro im Auszahlungszeitraum zusammen. Das Geld wird unabhängig vom Einkommen der Eltern, der Erwerbssituation und ungeachtet der Betreuung in einer Kita oder zu Hause ausgezahlt. Einen speziellen Antrag auf das Familiengeld müssen die Eltern nicht stellen. Der Antrag auf Elterngeld genügt.

"Kinder sind unser größter Schatz. Bayern ist Familienland. Wir unterstützen Familien kraftvoll mit unserem bayerischen, bundesweit einzigartigen Familiengeld", sagte Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU). Ihr sei wichtig, Familien in Bayern Wahlfreiheit zu ermöglichen und das unkompliziert und unbürokratisch. "Familien wissen selbst am besten, was gut für sie ist und welche Art der Kinderbetreuung zu ihrem Leben passt."

EU-Kommission droht mit Klage 

Gleichwohl hat das bayerische Familiengeld auch schon für Streit gesorgt: So kündigte etwa die EU-Kommission im Juli an, Deutschland wegen mutmaßlich diskriminierender Familienleistungen in Bayern vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen zu wollen.

Hintergrund ist die Festlegung Bayerns, EU-Staatsangehörigen, deren Kinder in einem Mitgliedstaat leben, in dem die Lebenshaltungskosten geringer sind als in Bayern, eine niedrigere Leistung auszuzahlen. Darin sieht die EU-Kommission unter anderem eine Diskriminierung von mobilen Beschäftigten. Auch die Bundesregierung und die bayerische Staatsregierung hatten sich in der Vergangenheit wegen des Familiengeldes gestritten.

Erstmals angekündigt hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) das Familiengeld Mitte 2018 - einige Monate vor der damaligen Landtagswahl. Die Opposition kritisierte es damals als Wahlkampfgeschenk. (Marco Hadem, dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll die tägliche Höchstarbeitszeit flexibilisiert werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2024

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2025

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 29.11.2024 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.