Politik

Nicht alle Webseiten lassen sich über das WLAN im EU-Parlament aufrufen. (Foto: Picture Alliance/AP Photo/Matt Rourke)

04.10.2024

Sicherheitsrisiko oder Zensur?

Nicht alle Webseiten lassen sich über das WLAN im EU-Parlament aufrufen – wie das im Bundestag und im Landtag geregelt ist

Es sind schwere Vorwürfe, die die extrem rechten Fraktionen im EU-Parlament erheben. Seit Kurzem, beklagen sie, blockiere die Parlamentsverwaltung den Abgeordneten im WLAN den Zugang zu bestimmten Webseiten. Der Münchner AfD-Abgeordnete Petr Bystron – Fraktion Europa der Souveränen Nationen – berichtet etwa, dass aus dem WLAN seine Webseite nicht mehr abrufbar sei. Bystron betont: Er sei kein Einzelfall.

Eine Sprecherin des EU-Parlaments erklärt, dass ausschließlich Webseiten gesperrt würden, die die Sicherheit der Infrastrukturen beeinträchtigen. Beispielsweise weil sie mangels Sicherheitszertifikat potenziell gefährlich sein könnten – das erfolge automatisch.

Bystron hält das Sicherheitsargument für eine „Ausrede“. Er sagt: Seine Seite sei sicher. Und dass die EU-Verwaltung die AfD und ihre Positionen diskriminiere. Er findet: „Die EU entwickelt sich immer mehr zu einer EUdSSR.“

Spezielle Zensur-Software?

Ob die EU-Verwaltung tatsächlich eine spezielle Zensur-Software benutzt, um unliebsame Inhalte auszusondern, wollte die EU-Sprecherin „aus Sicherheitsgründen“ nicht beantworten. Ebenso wenig, um welche Software es sich handeln könnte und ob dies die  kolportierte US-Software Blue Code sei. Generell sei aber der Einsatz von amerikanischer Software im EU-Parlament nicht ungewöhnlich, die Sprecherin verwies etwa auf Microsoft. Sollten Webseiten zu Unrecht blockiert werden, könne dies auf Antrag nach Prüfung der technischen Dienste aufgehoben werden.

Andere Fraktionen im EU-Parlament haben bisher keine negativen Erfahrungen mit gesperrten Webseiten gemacht. Einmal sei ein spanisches Nachrichtenportal nicht abrufbar gewesen, erzählt ein Sprecher der Europäischen Volkspartei. Kurz darauf habe sich herausgestellt, dass das Portal zu dieser Zeit von Hackern angegriffen wurde. „Das Schutzsystem hat also funktioniert.“ Mit ausgeschaltetem WLAN sei die Verbindung aber jederzeit möglich gewesen.

Was die EU nachweislich verboten hat, war 2022 die Verbreitung russischer Staatsmedien wie RT. Auch das chinesische soziale Netzwerk Tiktok ist auf EU-Diensthandys nicht mehr erlaubt. Eine solche Regelung gibt es aus Sicherheitsgründen auch im bayerischen Innenministerium.

Der Bundestag versichert, in seinem WLAN würden keine Internetseiten gesperrt. Vom Bayerischen Landtag heißt es, er hänge am bayerischen Behördennetz. Dort seien neben solchen Websites, mittels derer etwa Viren in Netze eingeschleust werden können, auch andere Seiten geblockt. Dasselbe gelte für Glücksspielseiten sowie Webmeetings – wer derlei nutzen möchte, benötigt eine Genehmigung.

Nicht abrufbar sind im Landtag grundsätzlich Seiten, die unter die Kategorien Gewalt und Pornografie fallen. Und Seiten mit diskriminierenden Inhalten – eine Erklärung, die zweifellos Spielraum für Interpretationen lässt. (David Lohmann)

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