Politik

Was wird aus Studierenden? Eine Studentin (hier in Hessen) demonstriert gegen finanzielle Not in Corona-Zeiten. (Foto: dpa/Arne Deder)

06.11.2020

So geht das nicht!

Was für ein Durcheinander: Noch immer ist unklar, welche Unternehmen wie viel Corona-Hilfen zu welchen Konditionen kriegen

Hinter Sabine Oettinger liegen aufreibende Tage. Ständig klingeln in ihrer Starnberger Steuerkanzlei die Telefone. Am Apparat: Unternehmer und Selbstständige, die vom neuen Teil-Lockdown betroffen sind und wissen wollen, welche Unterstützung sie erwarten können. Bereits vergangene Woche hat der Bund eine „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ von rund zehn Milliarden Euro angekündigt. An Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten sollen 75 Prozent des Umsatzes im November 2019 fließen, an größere Unternehmen bis zu 70 Prozent. Auch Soloselbstständigen will man mit 75 Prozent ihres Umsatzes unter die Arme greifen.

Doch welche Finanzflüsse werden hier eingerechnet? Muss das Geld versteuert werden wie die Überbrückungshilfen? Das wüsste auch Sabine Oettinger gern, die zudem als Vizepräsidentin des Landesverbands der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern fungiert: „Wir stochern im Nebel“, sagte sie am Mittwochnachmittag. Ebenso ratlos war man im bayerischen Wirtschaftsministerium sowie bei der IHK München und Oberbayern. Letztere soll, wie bei den Überbrückungshilfen, die Abwicklung für die neue Unterstützung übernehmen.

Im Bundeswirtschaftsministerium wiederum gab man sich zugeknöpft. „Wir arbeiten gerade intensiv an der Umsetzung der Wirtschaftshilfe“, hieß es nur. Sie werde als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt, um Betroffenen „einfach und unbürokratisch“ zu helfen. Doch Anträge können noch nicht gestellt werden. Dabei ist die Lage dramatisch. Im Gastgewerbe beispielsweise sehen sich nach einer Umfrage des bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga 72 Prozent der Betriebe in ihrer Existenz gefährdet.

Immerhin: Take-away-Gerichte werden wohl herausgerechnet

Den Verband treibt noch ein anderes Thema um. Was ist mit Einnahmen, die Betriebe im November generieren, fragt Landesgeschäftsführer Thomas Geppert – etwa durch Take-away-Services oder Beherbergung von Geschäftsleuten? Werden diese von der Unterstützung abgezogen? Auch darauf gab es tagelang keine Antworten – bis am Donnerstagnachmittag durchsickerte, dass Außerhausverkäufe offenbar herausgerechnet werden. Wohl auch deshalb, weil To-go-Angebote oft wenig rentabel sind und eher der Kundenbindung dienen, wie Geppert erklärt.

Dass die neuen Hilfen nur über Steuerberater zugänglich sein sollen, wird ebenfalls beklagt. Etwa von Andreas Lutz, dem Vorsitzenden des Verbands der Gründer und Selbstständigen. Aus Kostengründen kümmerten sich viele Selbstständige bisher selbst um ihre Steuerangelegenheiten, sagte er. Und Steuerberater seien im Moment auf die Schnelle nur schwer zu finden. Immerhin wurde am Donnerstagnachmittag bekannt, dass Soloselbstständige Hilfen bis 5000 Euro nun doch direkt beantragen können. Wichtig seien daneben längerfristige Hilfen, also über den November hinaus, betont Lutz.

Darin ist er sich mit der Münchner Kulturmanagerin Katrin Neoral einig, die vor einigen Monaten eine Sammelpetition initiierte, um Löcher im bayerischen Kultur-Rettungsschirm zu stopfen. Sie verweist darauf, dass viele Kulturschaffende seit März kaum Einnahmen hätten. Zwar hat Bayerns Kunstminister Bernd Sibler (CSU) kürzlich neue Unterstützungsprogramme angekündigt. Doch auch hier sind noch keine Anträge möglich. Und, kritisiert Neoral, es fehle an klaren Strategien für die nächsten Monate: „Wir brauchen Perspektiven.“

Das wünschen sich auch die Studierenden, die ebenfalls vom Lockdown betroffen sind – schließlich fallen dadurch etliche Nebenjobs weg. Zwar plant das Bundesbildungsministerium die Wiederaufnahme der Überbrückungshilfen für Studierende im November. Allerdings wohl zu denselben Konditionen wie im Sommer, sagt Maximilian Frank von der Landes-Asten-Konferenz. Schon damals wurde die ausufernde Bürokratie kritisiert, ebenso die Tatsache, dass die Hilfen auf einen Kontostand von 500 Euro gedeckelt seien: Wer 100 Euro auf dem Konto hat, kriegt maximal 400 Euro dazu, bei 300 Euro sind es 200 Euro. Ein Betrag, der „fernab jeglicher Lebensrealität“ sei, sagt Frank. Die Debatte über die Hilfen dürfte also auch in den nächsten Wochen weitergehen.
(Brigitte Degelmann)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll die Schuldenbremse gelockert werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.