Politik

Viele Solaranlagen könnten demnächst aus der Förderung fallen. (Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand)

28.08.2020

Solaranlagen droht das Aus

Kleinere Betreiber stehen wegen auslaufender Förderung vor Problemen

Wer eine kleine Solaranlage auf seinem Dach betreibt und diese bisher über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert bekam, hat zum Jahresende womöglich ein Problem. Denn die 20-jährige EEG-Förderung läuft aus. Es gibt dann keine feste Vergütung mehr für den Ökostrom. Nach derzeitiger Rechtslage darf er dann auch nicht mehr ins öffentliche Netz einspeist werden. Ein möglicher Ausweg: Man schließt einen Vertrag mit einem sogenannten Direktvermarkter ab, der den erzeugten Strom abnimmt.

Für viele kleinere Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von unter sieben Kilowatt wird das jedoch schwierig, da für eine Direktvermarktung in der Regel technische Nachrüstungen nötig sind, die den Ertrag übersteigen. Diese Anlagen stünden damit gegenwärtig vor dem wirtschaftlichen Aus – oder die Leistung der Anlagen müsste so gedrosselt werden, dass kein Strom mehr ins öffentliche Netz eingespeist wird. Eine Lösung wäre dann die Umrüstung auf Eigenverbrauch. Lohnt sich das jedoch nicht, steht am Ende die Stilllegung der Anlage.

Die Grünen in Bayern sind alarmiert. „Das können und sollten wir uns klimapolitisch und volkswirtschaftlich nicht leisten“, warnt deren Landtagsabgeordneter Martin Stümpfig, Vizevorsitzender des Wirtschaftsausschusses im Landtag. Ihm zufolge würden durch die derzeitige Regelung bundesweit 2000 Megawatt Sonnenleistung ohne Not wegfallen.

Auf Bundesebene arbeitet man zwar an einer EEG-Novelle. Ob diese rechtzeitig bis Jahresende fertig sein wird, ist unklar. Sie muss sowohl Bundestag als auch Bundesrat passieren.

Aiwanger macht Druck

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) macht im Bund jedenfalls Druck, dass Photovoltaik-Kleinanlagen auch nach dem 31. Dezember 2020 weiter betrieben werden können. Nötig sei eine „unbürokratische und praktikable Lösung“, teilt ein Ministeriumssprecher mit. Bayern habe deshalb bereits 2019 den Vorschlag für eine Abnahmeregelung von Überschussstrom im Bundesrat eingebracht. Das ist Solarstrom, der nicht selbst verbraucht, sondern verkauft wird.

Durch einen automatischen Wechsel in das Überschussstrommodell werden nicht bilanzierte Einspeisungen – sogenannte wilde Einspeisungen – in das Stromnetz verhindert und dem Anlagenbetreiber ein unbürokratischer Weiterbetrieb ermöglicht. Der Anlagenbetreiber kann sofort oder erst zu einem späteren Zeitpunkt in die Direktvermarktung wechseln.

Größeren Anlagen mit einer installierten Leistung von über 100 Kilowatt kann laut Wirtschaftsministerium der Weiterbetrieb qua Direktvermarktung des produzierten Stroms nach den bestehenden gesetzlichen Vorgaben zugemutet werden. Der Ersatz von amortisierten Anlagen durch neue Anlagen werde weiterhin ganz regulär gefördert.

Energieversorger wollen Eigenversorgung stärken

In derselben Bundesratsinitiative hat Bayern sich dafür eingesetzt, die Möglichkeiten zur Eigenversorgung zu erweitern. Damit werden Modelle der großen bayerischen Energieversorger Bayernwerk, Lechwerke und N-Ergie interessant. Sie wollen im Herbst, sobald mehr rechtliche Klarheit herrscht, ihren Kunden entsprechende Angebote unterbreiten. Konkret soll es darum gehen, durch die intelligente Steuerung von Haushaltsgeräten sowie über die Kombination mit einer Wärmepumpe oder eines Elektrofahrzeugs die Solarstrom-Eigenverbrauchsquote zu erhöhen. Dafür müssen die Betroffenen entsprechende Smart-Home-Steuerungsmodule einbauen, die mit 1000 Euro und mehr zu Buche schlagen. Auch ein Batteriespeicher – den gibt es ab 5000 Euro – kann den Betreibern helfen, mehr ihres selbst produzierten Stroms zu nutzen.

Die drei Energieversorger wollen ihre Kunden zudem dabei unterstützen, den Photovoltaikstrom vom Dach direkt zu vermarkten. Hierzu muss allerdings laut Bayernwerk teilweise der Zähler getauscht werden, um genau zu messen, wie viel Strom die Photovoltaikanlage erzeugt. Nur so kann der Erzeuger dem Direktvermarkter nachweisen, wie viel Strom aus seiner Anlage kommt und wie viel er dafür als Vergütung vom Direktvermarkter erhält.

Die Anlagenbetreiber brauchen jedenfalls schnell Klarheit. Laut Bayernwerk und Lechwerken sind vom drohenden Förder-Aus rund 10.000 Anlagen in Bayern betroffen. Dass sie keine Perspektive haben, darf auch mit Blick auf die EU-Klimaziele keinesfalls geschehen.
(Ralph Schweinfurth)

Kommentare (1)

  1. mhuber am 31.08.2020
    Ausserdem muss man den selbst bezahlten und benutzen Strom auch noch mit Geldwerten Vorteil versteuern. Bayernwerk ist Monopolist bei der Stromeinspeisung und zahlt nur 70% des gewonnen Solarstromes. (offizielle nehmen sie nur 70% ab der Rest fliesst quasi ins leere. (Ihre maximale Leistung wird auf 70 Prozent des theoretisch Möglichen heruntergeregelt). Fronius will für einen Premium service fürs Reporitng Geld knall 100 Euro, dazu kommt noch der Steuerberater, Anlagen Reinigung und Wartung und die Zeit die mann noch investiert. Im Nachhinein gesehen es rentiert sich für den Privathaushalt nicht wirklich wenn nicht rund um die Uhr die Sonne scheint.
Die Frage der Woche

Sollen Elektroautos bayernweit kostenlos parken dürfen?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.