Politik

22.08.2024

Soll das Mitführen von Messern verboten werden?

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will das Waffenrecht verschärfen und das Mitführen längerer Messer verbieten. Jürgen Schneider, Landesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter in Bayern, plädiert sogar für ein generelles Mitführverbot – das aber dann auch kontrolliert werden soll. Olaf Niestroj, Geschäftsführer des Deutschen Jagdverbands, kritisiert dagegen mögliche Verbote als praxisfremd

JA

Jürgen Schneider, Landesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter in Bayern

Gesetzliche Regelungen gibt es zuhauf, diese sollten einheitlich und für jeden verständlich gefasst sein, sodass die dortigen Tatbestände ohne Ausnahme verfolgt werden können. Allerdings muss die Einhaltung auch kontrollierbar sein und die Kontrollinstanzen müssen mit den nötigen Rechten zur Durchführung der Kontrolle ausgestattet werden. Das aktuelle Waffengesetz ist insgesamt zur Symbolpolitik geworden, völlig zerwuchert und unlesbar. Es gehört endlich neu aufgestellt. Die Ampel-Regierung ist hier gefordert, eine Umsetzung ist aber vermutlich zeitnah nicht zu erwarten. Die Debatte um eine Änderung des Waffengesetzes geht ja nun schon seit eineinhalb Jahren und bislang ist nichts passiert.

Zu der Forderung nach einem generellen Messerverbot verweise ich auf die Presseerklärung unseres Bundesvorsitzenden Dirk Peglow (https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/messergewalt-in-deutschland-wir-benoetigen-einen-paradigmenwechsel). Auf der Homepage ist auch der offene Brief unseres Bundesvorsitzenden an den Bundeskanzler veröffentlicht.

Die Möglichkeiten, Verbotszonen für Waffen und Messer in Innenstädten oder bei Veranstaltungen zu erlassen, gibt es bereits. Diese haben sich auch bewährt. Es ist schon richtig, dass durch ein Nichtmitführen von Messern natürlich auch deren Einsatz und somit schwere Verletzungen verhindert werden.

Ein ganzheitlicher Ansatz ist aus meiner Sicht dringend erforderlich. Dazu zählen für jedermann verständliche Gesetze mit wenig Ausnahmen und klare Eingruppierungen. Eine entsprechende Erziehung und Sozialisation muss bereits im Kinderhort beginnen und soll sich in der Schule und in der Ausbildung fortsetzen. Jedem muss bewusst sein, welche schrecklichen Verletzungen mit einem Messer jeder Art (egal ob 6, 8 oder 12 Zentimeter Klingenlänge) angerichtet werden können. Es sollte der Grundsatz gelten, was ich selbst nicht erleiden möchte, füge ich auch keinem anderen zu.

NEIN

Olaf Niestroj, Geschäftsführer des Deutschen Jagdverbands

Wir lehnen ein generelles Messerverbot strikt ab. Bundesinnenministerin Nancy Faeser betreibt mit ihren Vorschlägen reine Schaufensterpolitik, die den Praxistest nicht besteht. Es ist zum Beispiel völlig unklar, wer ein solches Verbot wie durchsetzen und kontrollieren soll. Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jochen Kopelke, hat jüngst im Gespräch mit dem Bundesverband zivile Legalwaffen bestätigt: Schon jetzt fehlt es an Personal für wirkungsvolle Kontrollen. Neue Verbote würden noch mehr Kräfte binden, die an anderer Stelle fehlten. Wir haben in Deutschland kein Verbots-, sondern ein Vollzugsdefizit. Schon heute hält sich kein Krimineller an bestehende Gesetze – etwa für Springmesser oder Schreckschusspistolen.

Handwerker, Camper und andere rechtstreue Bürger mit Multitool oder Schweizer Messer in der Hosentasche sind nicht das Problem. Für sie steigt allerdings mit jedem weiteren Messerverbot die Wahrscheinlichkeit, dass sie mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Ganz zu schweigen von Hunderttausenden Jägerinnen und Jägern: Nach Wildunfällen nutzen sie beispielsweise Messer mit einer Klingenlänge von über 20 Zentimetern, um schwer verletzte Tiere schnell von ihren Qualen zu erlösen – und zwar tierschutzgerecht.

Wir müssen weg von immer mehr Pauschalverboten, die letztendlich zu Unrecht nur gesetzestreue Bürger und Legalwaffenbesitzer treffen. Vielmehr brauchen wir individuelle Lösungen. Denkbar wäre zum Beispiel ein absolutes Waffenverbot für alle polizeibekannten und verurteilten Straftäter. Effektive Lösungen kann das Bundesinnenministerium nur gemeinsam mit allen Beteiligten finden. Bundes- und Länderinnenministerien, Strafverfolgungsbehörden, Kommunen und betroffene Verbände von Waffenbesitzern müssen deshalb an einen Runden Tisch. Diesen Vorschlag hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser bisher leider ignoriert, ebenso wie eine ernst gemeinte Evaluation vorangegangener Reformen – und damit auch den Koalitionsvertrag der Bundesregierung. 
 

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll das Mitführen von Messern verboten werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.