Politik

21.03.2024

Sollen Geschäfte in Bayern länger und auch am Sonntag geöffnet sein?

In Bayern gibt es bislang kein eigenes Ladenschlussgesetz. Daher gilt noch ein Bundesgesetz von 1956, nach dem Geschäfte an Sonn- und Feiertagen und montags bis samstags bis 6 Uhr und ab 20 Uhr geschlossen sein müssen. Die Staatsregierung hat angekündigt, die schon bisher geltenden Ausnahmen moderat ändern zu wollen. Martin Hagen, Landesvorsitzender der FDP Bayern, ist das viel zu wenig. Er fordert, die Öffnungszeiten der Nachfrage anzupassen. Thomas Huber, sozialpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion im Landtag, zieht dagegen klare rote Linien

JA

Martin Hagen, Landesvorsitzender der FDP Bayern

Die Staatsregierung plant endlich ein eigenes bayerisches Ladenschlussgesetz. Aber statt eines großen Wurfs wagt sie nur ein Mini-Reförmchen. Dabei liegt ein Gesetzentwurf für eine umfassende Liberalisierung vor – meine FDP-Fraktion hat ihn vor fünf Jahren im Landtag eingebracht. Der Entwurf sieht eine völlige Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen sowie großzügige und rechtssichere Regelungen für verkaufsoffene Sonntage vor.

Ein solches Gesetz würde dazu führen, dass sich in Bayern die Öffnungszeiten der Nachfrage anpassen. Wo Bedarf besteht, nach 20 Uhr noch einzukaufen, würden sich Händler finden, die das ermöglichen. Das dürfte vor allem in den größeren Städten der Fall sein. Wo hingegen kein Bedarf besteht, bliebe alles beim Alten.

Fast überall auf der Welt ist der Ladenschluss flexibler geregelt als in Bayern. Ausländische Touristen reiben sich regelmäßig verwundert die Augen, wenn sie hier vor verschlossenen Geschäften stehen. Und auch in vielen anderen Bundesländern gelten längst liberalere Gesetze. Dort käme übrigens keine Partei auf die Idee, das Rad der Zeit zurückzudrehen.

Das oft gehörte Argument des Arbeitnehmerschutzes überzeugt nicht. Denn erstens muss niemand gegen seinen Willen länger arbeiten. Und zweitens akzeptieren wir in vielen Branchen ganz selbstverständlich, dass abends und an Sonntagen gearbeitet wird: nicht nur in Bereichen der kritischen Infrastruktur, sondern beispielsweise auch in Gastronomie, Hotellerie oder Kultur.

Wenn wir den stationären Einzelhandel in Zeiten des Internets stärken und Innenstädte attraktiv halten wollen, müssen wir beim Ladenschluss mit der Zeit gehen. Arbeitszeiten und Konsumverhalten der Menschen haben sich verändert und ausdifferenziert.

Diesem Wandel sollten auch die Ladenöffnungszeiten Rechnung tragen dürfen. Die Politik in Bayern soll sich nicht länger zwischen Ladenbesitzer und ihre Kundschaft drängen. 

NEIN

Thomas Huber, sozialpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion im Landtag

Auch wenn man eine Flexibilisierung der Regeln, wie sie Sozialministerin Ulrike Scharf angekündigt hat, diskutieren kann, ziehe ich beim Thema Ladenöffnungszeiten eine klare rote Linie: keine Änderungen an den Grundpfeilern des Ladenschlussrechts und Öffnungen an Sonn- und Feiertagen. Ich habe dabei Familien, Arbeitnehmer sowie kleine und mittelständische Unternehmen im Blick. In einer Zeit, in der die Grenzen zwischen Arbeits- und Freizeit zunehmend verschwimmen, muss das Ladenschlussrecht in Bayern eine klare soziale Leitplanke sein.

Die moderne Arbeitswelt muss eine menschliche bleiben. Durchgängig verkaufsoffene Sonntage und längere Ladenöffnungszeiten von bis zu 24 Stunden konterkarieren die Vereinbarkeit von Familie, Ehrenamt und Beruf. Es besteht keine Notwendigkeit, dass Beschäftigte im Einzelhandel auch am Sonntag oder werktags nach 20 Uhr arbeiten sollen. Erst recht nicht, wenn Kinder zu Hause sind und keine Betreuungsmöglichkeiten bestehen.

Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass sich die wirtschaftliche Lage des Einzelhandels nicht signifikant verbessert hat, trotz einer Verlängerung der Ladenöffnungszeiten. Von einer Freigabe der Öffnungszeiten profitieren große Handelsketten und Discounter. Kleine Händler und Handwerker mit Ladengeschäft hingegen haben das Nachsehen: Um mit größeren Wettbewerbern mithalten zu können, müssten sie mehr Personal einsetzen, selbst mehr arbeiten und hätten höhere Kosten – auch das ginge alles zulasten von Freizeit und Familie.

Nicht zuletzt könnte die Freigabe der Ladenöffnungszeiten einen Dammbruch auslösen: Wenn der Handel anfängt, könnten viele andere Branchen nachziehen und ebenfalls sonn- und feiertags öffnen. Ich möchte, dass der Sonntag als Tag für die Familie, für soziale Aktivitäten und für die Erholung erhalten bleibt. Fest steht: Eine Aufweichung des Sonn- und Feiertagsschutzes ist mit der CSU nicht zu machen.
 

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll die Schuldenbremse gelockert werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.