Politik

Wahlkampfauftakt im Boxring: Armin Laschet, Kanzlerkandidat der Union. (Foto: dpa/Armando Babani)

12.08.2021

Von Hip-Hop bis Erfrischungsgeld

Wie viele Parteien treten an? Wie groß könnte der nächste Bundestag werden? Und was kostet das Ganze? Hintergrundwissen zur anstehenden Bundestagswahl

Am 26. September können sich mehr als 60 Millionen Bundesbürger an der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag beteiligen. Zahlen und Fakten:

KANDIDATEN: Duelle der Kanzlerkandidaten von Union und SPD haben die bundesdeutsche Geschichte bisher geprägt. 2002 war es die FDP, die mit Guido Westerwelle neben Edmund Stoiber (CSU) und Gerhard Schröder (SPD) erstmals einen dritten offiziellen Kanzlerkandidaten ins Rennen schickte. 2021 tun dies mit Annalena Baerbock zum ersten Mal die Grünen. Für eine Kanzlerkandidatur entscheiden sich traditionell nur Parteien, die auch Aussicht darauf haben, die Regierung zu bilden.

PARTEIEN: Die derzeit sechs Fraktionen im Deutschen Bundestag werden von sieben Parteien gebildet - CDU und CSU sind zusammen in der Unionsfraktion. 47 Parteien sind vom Bundeswahlausschuss zur Wahl zugelassen und treten auch mit einer Landesliste oder zumindest Kandidaten an - darunter Gruppierungen wie die "Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer" oder "Die Urbane. Eine HipHop-Partei".

ABGEORDNETE: Für sie sieht das Wahlgesetz derzeit eigentlich nur 598 Plätze im Parlament vor. Doch Überhang- und Ausgleichsmandate sorgen dafür, dass der 19. Bundestag mit 709 Parlamentariern der bisher größte in der bundesdeutschen Geschichte ist. Eine Reformkommission soll bis Mitte 2023 für Abhilfe sorgen - unter anderem soll es weniger Wahlkreise geben. 2021 aber bleibt deren Zahl mit 299 vorerst noch unangetastet - von Schleswig-Flensburg (1) bis zum Saarpfalz-Kreis (299).

RIVALEN: Mit Grünen-Chefin Annalena Baerbock und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) treten bei einer Bundestagswahl erstmals zwei Kanzlerkandidaten in einem Wahlkreis gegeneinander an. Sie kämpfen in Potsdam um ein Direktmandat zum Einzug ins Parlament.

WAHLTERMIN: Den zeitlichen Rahmen für die Bundestagswahl legt Artikel 39 des Grundgesetzes fest: Danach muss es frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach Beginn der aktuellen Wahlperiode zur Neuwahl kommen. Da die Wahlperiode des 19. Deutschen Bundestages mit der konstituierenden Sitzung am 24. Oktober 2017 begann, liegt der Termin 2021 folglich zwischen dem 25. August und dem 24. Oktober. Der Wahltermin muss auf einen Sonn- oder Feiertag fallen. Die Entscheidung fiel für den 26. September.

WAHLBERECHTIGTE: Rund 60,4 Millionen Deutsche werden nach Schätzung des Statistischen Bundesamts am 26. September wahlberechtigt sein - 31,2 Millionen Frauen und 29,2 Millionen Männer. 12,8 Millionen von ihnen sind älter als 69 Jahre, 10,2 Millionen zwischen 60 und 69 alt und 11,8 Millionen zwischen 50 und 59. Das heißt: 57,8 Prozent aller Wahlberechtigten sind älter als 49. Die meisten Wähler (12,8 Millionen) kommen aus NRW, gefolgt von Bayern mit 9,4 Millionen. Rund 2,8 Millionen wählen bei einer Bundestagswahl zum ersten Mal.

WAHLBETEILIGUNG: Über 90 Prozent im Bund, mehr als 80 in den Ländern - bis in die 1980er Jahre hinein war eine hohe Wahlbeteiligung in Deutschland noch die Regel. Doch mit der ersten gesamtdeutschen Wahl 1990 ging die Quote deutlich zurück und sank in Bund und Ländern zum Teil auf historische Tiefstände - nur 70,9 Prozent waren es bei der Bundestagswahl 2009, 2017 immerhin schon wieder 76,2 Prozent. Damit stieg die Beteiligung zum zweiten Mal in Folge.

BRIEFWÄHLER: Wer seine Stimme nicht im Wahllokal, sondern zu Hause abgeben möchte, kann dies seit 1957 tun - seit 2009 übrigens auch ohne einen wichtigen Grund dafür anzugeben. Der Anteil der Briefwähler ist über die Jahrzehnte drastisch gestiegen: von 4,9 Prozent zu Beginn auf 28,6 Prozent bei der Bundestagswahl 2017. Das entsprach rund 13,4 Millionen Wählern und Wählerinnen.

KOSTEN: Wegen der Corona-Krise könnte die Bundestagswahl 2021 so teuer werden wie noch nie. Berichten zufolge veranschlagt das Bundesinnenministerium rund 107 Millionen Euro, 2017 lagen die Kosten noch bei 92 Millionen. Einer der Gründe: Angesichts der Pandemie erwartet das Ministerium eine weiter steigende Anzahl von Briefwählern. Übrigens: Das sogenannte Erfrischungsgeld für die rund 650 000 ehrenamtlichen Wahlhelfer und -helferinnen liegt bei 25 Euro pro Tag, Wahlvorstände erhalten 10 Euro mehr.
(Michael Kirner, dpa)

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