Politik

Der Freistaat zahlte 2015 gut 80 Millionen Euro an Alleinerziehende, mehr als ein Drittel dieses Unterhaltsvorschusses holte er sich aber zurück. (Foto: dpa)

18.04.2017

Wenn der Staat den Unterhalt zahlt

Eltern, die keinen Unterhalt für ihre Kinder zahlen, kosten Bayern viel Geld. Ein gutes Drittel des Vorschusses holt sich das Land zurück

Eltern, die keinen Unterhalt für ihre Kinder zahlen, kosten Bayern im Jahr 52 Millionen Euro. Der Freistaat zahlte 2015 gut 80 Millionen Euro an Alleinerziehende, mehr als ein Drittel dieses Unterhaltsvorschusses holte er sich aber zurück. Mit 35 Prozent habe Bayern die höchste Rückholquote beim Unterhaltsvorschuss, teilte das bayerische Sozialministerium mit. Bundesweit liegt die Quote bei 23 Prozent. Dass nur gut ein Drittel der Vorschüsse wieder eingetrieben werden, habe neben bewusster Verweigerung weitere Gründe. Entweder verfügten Unterhaltspflichtige über kein eigenes Einkommen und seien selbst auf staatliche Leistungen angewiesen - oder der Vater des Kindes sei unbekannt. Dann könne der Zahlbescheid niemandem übermittelt werden.

Mehr als 41 000 Kinder in Bayern haben 2015
Unterhaltsvorschussleistungen erhalten

Die bayerische Rückholquote stellt sich nach Auskunft des Ministeriums demnach sehr erfolgreich dar. «Unser Erfolgsrezept liegt darin, dass wir die Spezialisten der Finanzverwaltung mit einschalten», erläuterte Sozialministerin Emilia Müller (CSU).

Mehr als 41 000 Kinder in Bayern haben 2015 Unterhaltsvorschussleistungen erhalten. Kinder unter sechs Jahren haben monatlich Anspruch auf 150 Euro, Kinder bis zwölf Jahre erhalten 201 Euro. Wie viele der säumigen Eltern Väter und wie viele Mütter sind, darüber liegen dem Ministerium keine statistischen Angaben vor.

Die Leistungen zugunsten Alleinerziehender sollen zum 1. Juli noch ausgebaut werden, hatten Bund, Länder und Kommunen im Januar beschlossen. Künftig soll der Staat für die Ansprüche von Kindern bis 18 Jahren einstehen statt bisher bis zum Alter von zwölf Jahren. Außerdem soll die bisherige Begrenzung des Vorschussbezugs auf eine Dauer von höchstens sechs Jahren entfallen. (dpa)

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