Die Deutsche Bahn (DB) verschickt gerade massenhaft E-Mails: „Zukünftig erhalten Sie Ihre neue BahnCard digital und nicht mehr als Plastikkarte“, heißt es darin. Doch was ist mit Personen, die gar kein Smartphone haben? Laut der Landesseniorenvertretung Bayern (LSVB) betrifft das 70 Prozent der 65- bis 85-Jährigen. Hinzu kommen Menschen mit Behinderung oder Personen, die Wert auf Datenschutz legen. Sie müssen immer öfter draufzahlen.
Das Deutschlandticket gibt es etwa ausschließlich als digitales Abonnement. „Die festgelegten Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets von Bund und Ländern lassen nur eine Ausgabe als Handy-Ticket oder Chipkarte zu“, teilt die DB der Staatszeitung mit. Auch andere Angebote sollen laut einer Sprecherin künftig digitalisiert werden.
Eine Sprecherin verweist darauf, dass im Fernverkehr 90 Prozent aller Tickets im Internet oder über die App gebucht würden, selbst im Nahverkehr seien es mittlerweile 78 Prozent. „Aber was ist mit dem Rest?“, fragt der Fahrgastverband Pro Bahn und spricht von einer „Zwangsdigitalisierung“. Tatsächlich wünschen sich laut einer Umfrage der Verbraucherzentralen (VZ) 75 Prozent der Menschen über 50 Jahre eine analoge Alternative. Dies trifft sogar auf fast die Hälfte der 18- bis 29-Jährigen zu.
Auch in Supermärkten oder Drogerien sieht es nicht besser aus. Denn Rabatte oder Sparpreise gibt es oft nur noch per App. Das ärgert vor allem ältere oder einkommensschwache Menschen. Obwohl sie regelmäßig die Couponhefte der großen Ketten durchforsten, sparen Personen mit Smartphone durch die App zum Beispiel pro Kilo Kaffee einen Euro.
Dagegen unternehmen lässt sich nichts. „Verschiedene Rabatte für verschiedene Vertriebskanäle auszuspielen, das ist aktuell nicht unlauter und verstößt auch nicht gegen Wettbewerbsrecht“, sagt Andrea Steinbach von den VZ.
Älteren ist es oft peinlich, um Hilfe zu bitten
Rewe betont, es gebe in jedem Markt Ansprechpersonen, die Kundinnen und Kunden bei Fragen zur App helfen. Edeka verweist auf die zunehmende Smartphonenutzung in allen Altersgruppen. Zudem gebe es weiterhin analoge Rabattcoupons.
Günter Wolf von der Seniorenvertretung der Stadt München sagt: „Nicht nur Geld verdienen, auch kostenlose Hilfen anbieten sollte eine Selbstverständlichkeit sein.“ Er fordert, in den Alten- und Servicezentren mehr digitale Kurse, Vorträge und Beratungen von hauptamtlichen Fachleuten anzubieten. Bereits vor Monaten habe man auch das bayerische Digitalministerium gefragt, welche Angebote es für nichtdigitale Bürgerinnen und Bürger gebe. Bis heute werde er mit einer Antwort vertröstet.
Der BSZ versichert Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler) jedenfalls, dass ältere Personen beziehungsweise Menschen mit Einschränkungen und geringem Einkommen nicht zurückgelassen würden. „Wer dennoch Schwierigkeiten hat, wird weiterhin Unterstützung erhalten“, verspricht er und nennt als Beispiel für Seniorinnen und Senioren das Projekt „zusammen digital“ mit niedrigschwelligen Anlaufstellen für digitale Fragen in den Kommunen.
Von „Sonntagsreden“ spricht dagegen der LSVB-Landesvorsitzende Franz Wölfl. Er nennt die digitale Exklusion skandalös. „Viele alte Menschen schämen sich, wegen jeder Kleinigkeit Enkel oder Nachbarn um Hilfe zu bitten.“ Unternehmen müssten von ihrem „hohen Ross“ absteigen, die Politik müsse dafür sorgen, dass die analogen Zugangswege zumindest in den Bereichen des öffentlichen Lebens offengehalten werden. Also in Behörden, Sparkassen, Arztpraxen oder Verkehrsunternehmen.
„Uns erreichen Beschwerden von älteren Menschen, aber ebenso von Menschen, die weniger Geld haben“, bestätigt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland und Landesvorsitzende des VdK Bayern. Auch für Personen mit kognitiven Einschränkungen oder Sprachschwierigkeiten werde die Digitalisierung zur großen Barriere. „Eine analoge Alternative muss es deshalb immer geben – und auch entsprechend von den Unternehmen beworben werden.“
Der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Petri spricht durch die Digitalisierung von „beträchtlichen Diskriminierungsrisiken“ für Ältere. Gleichzeitig sei es etwa für Kommunen eine große Herausforderung, alle Angebote digital und analog anzubieten. „Ob ein Angebot der Daseinsvorsorge ausschließlich digital oder auch analog erfolgt, ist kein datenschutzrechtliches, sondern eher ein verbraucherschutzrechtliches Problem.“
Den Landtag treibt das Thema ebenfalls um. „Die Staatsregierung muss auch an diejenigen denken, die aus verschiedenen Gründen nicht alles über Apps organisieren können oder wollen“, sagt die Grünen-Abgeordnete Kerstin Celina. Rabatte bei der Nutzung von Apps seien ein legitimes Werbeinstrument, aber es sollte auch klar sein, dass jede Nutzung etwas kostet – nämlich die Preisgabe persönlicher Daten.
Wenn Unternehmen Rabatte bei der Nutzung bestimmter Apps anbieten, fällt das nach Aussage von Florian Köhler (AfD) in den Bereich ihrer unternehmerischen Freiheit, „die wir als Partei der sozialen Marktwirtschaft fördern“. Tickets etwa der DB sollten allerdings im Rahmen des Rechts auf ein analoges Leben auch in Papierform akzeptiert werden.
Florian von Brunn (SPD) verlangt, digitale Bildungsgutscheine anzubieten und Bildungsangebote und Internetzugänge durch Wohlfahrtsverbände wie die Caritas zu fördern. (David Lohmann)
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