Politik

In Bayern werden so gut wie keine Windräder mehr gebaut. Genehmigungen im ersten Quartal 2020: null. (Foto: dpa/Peter Kneffel)

24.07.2020

Windenergie-Flaute in Bayern

Im Freistaat stehen bis zu 38 geplante Windräder vor dem Aus – wegen der 10-H-Regel, die noch gar nicht galt, als diese genehmigt wurden

Die Fundamente sind zum Teil bereits gebaut, doch jetzt steht der Windpark Wülfershausen/Wargolshausen im Landkreis Rhön-Grabfeld auf der Kippe. Denn mit einer im Landtag beschlossenen Änderung der Bauordnung fallen nun auch genehmigte, aber noch nicht fertiggestellte Windkrafträder unter die 10-H-Regel. Einem Bestandsschutz verweigerten sich CSU und Freie Wähler – sie torpedieren damit die Energiewende.

Ärger und Enttäuschung schwingen in jedem Satz mit, den Harald Schwarz äußert. Zutiefst frustriert sei er, sagt der Windenergie-Investor aus Wülfershausen im Landkreis Rhön-Grabfeld. „Ein Schlag ins Gesicht“ sei die Entscheidung gewesen, die der Bayerische Landtag vor gut zwei Wochen getroffen habe, als er in Sachen Windkraft für eine Änderung der Bayerischen Bauordnung votierte, gegen die Stimmen von Grünen, SPD und FDP.

Aiwanger hatte noch 2019 vollmundig angekündigt: „Wir retten diese Windräder“

Wegen dieses Beschlusses droht nun dem Windpark-Projekt Wülfershausen/Wargolshausen des Unternehmens Regio E2, in dem Schwarz als Geschäftsführer fungiert, das Aus. Obwohl schon acht von 13 Fundamenten gebaut sind. Obwohl die Anlagen als Bürgerwindräder geplant sind, um die Wertschöpfung in der Region zu halten. Und obwohl der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW) in seiner Regierungserklärung Ende November 2019 noch vollmundig angekündigt hatte, man werde die juristischen Bedingungen so anpassen, dass dieses und andere Vorhaben verwirklicht werden könnten: „Wir retten diese Windräder.“

Diese Rettung ist gescheitert. Und zwar so gründlich, dass Schwarz inzwischen von „Lug und Trug in der Politik“ spricht. Starke Worte für jemanden, der sich in seiner Heimat 18 Jahre lang als Gemeinderat engagiert hat. Dabei war der unterfränkische Windpark schon 2014 genehmigt worden, wenige Monate, bevor im Freistaat die umstrittene 10-H-Regelung in Kraft trat. Sie schreibt zwischen Windkraftanlagen und Siedlungen einen Mindestabstand vor, der das Zehnfache der Anlagenhöhe beträgt. Wegen mehrerer Klagen und Baustopps verzögerte sich das Vorhaben im Landkreis Rhön-Grabfeld jedoch jahrelang. Mit der Folge, dass der genehmigte Anlagentypus – 199 Meter hohe Windräder der Firma Nordex – irgendwann nicht mehr lieferbar war. Deshalb wechselten die Planer zu moderneren Enercon-Windrädern, die nicht nur leiser und effizienter sind, sondern auch sechs Meter niedriger als die Nordex-Mühlen. Dafür genügte eine Änderungsanzeige – eine Praxis, die sogar das bayerische Bauministerium den Genehmigungsbehörden empfohlen habe, sagt Schwarz. Dann aber meldete der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Zweifel an dieser Regelung an, sodass der Gesetzgeber gefragt war.

Zu einem Bestandsschutz für sämtliche betroffene Baugenehmigungen konnte sich die Regierungskoalition aus CSU und FW allerdings nicht durchringen, weil es offenbar vor allem bei den Christsozialen Vorbehalte gab. So einigte man sich auf einen Kompromiss. Wenn Windräder, bei denen sich der Anlagentypus geändert hat, schon in Betrieb sind, dürfen sie bleiben. Nicht aber diejenigen, die noch in Planung oder im Bau sind. So wie die 13 Anlagen von Regio E2. Für sie soll jetzt doch die 10-H-Regelung gelten. Jetzt droht ein Rückbau, was einen Schaden von rund elf Millionen Euro bedeuten würde, rechnet Investor Schwarz vor. Es sei denn, die Planer greifen auf die ursprünglich genehmigten Nordex-Anlagen zurück. Genau das überlege man momentan, sagt Joachim Keuerleber, Vertriebsleiter für Süddeutschland beim Windkraftanlagen-Hersteller Enercon, der Mitgesellschafter bei Regio E2 ist. „Vielleicht können wir die noch aus einer Auslandsproduktion bekommen.“ Was wie ein Schildbürgerstreich klingt, könnte schon bald Realität werden: dass in Bayern, das sich gerne als Hightech-Standort rühmt, Maschinen aufgestellt werden, die so gar nicht dem Stand der Technik entsprechen. Eine Aussicht, bei der Keuerleber nur noch den Kopf schütteln kann: „Wir verstehen das nicht mehr.“

Nicht nur die Windräder in Wülfershausen/Wargolshausen stehen wegen der neuen Regelung auf der Kippe. Insgesamt droht bis zu 38 geplanten Windrädern im gesamten Freistaat das Aus. Dennoch müht sich Aiwanger unverdrossen, den Beschluss zu rechtfertigen. „Wir müssen bei dieser Sache den Erfolg sehen, den wir errungen haben: Wir konnten rund 20 Anlagen retten.“

Matthias Grote, bayerischer Landesvorsitzender des Bundesverbands Windenergie (BWE) sieht das naturgemäß anders. Er verweist darauf, dass die Landtagsentscheidung Schaden in Millionenhöhe zur Folge habe. Und der Freistaat sende damit ein fatales Signal: „Wenn Projekte, bei denen ursprünglich die 10-H-Regelung nicht anzuwenden war, doch im Nachhinein daran scheitern, untergräbt dies das Vertrauen in staatliches Handeln.“

300 neue Windräder bis 2022? „Utopisch“ nennen Energieversorger diese Zahl

Denkbar schlechte Voraussetzungen also, um Investoren dazu zu bewegen, sich in Bayern zu engagieren. Dabei sieht das Ende November 2019 vom Wirtschaftsministerium veröffentlichte „Aktionsprogramm Energie“ genau das vor: Schon bis zum Jahr 2022 wolle man den Bau von 300 Windrädern initiieren, um die Energiewende voranzubringen, heißt es darin. Eine Zahl, die Grote, Keuerleber und Schwarz für utopisch halten. „Wo will der Aiwanger die denn hinstellen?“, fragt der Enercon-Vertriebsleiter. Wegen der 10-H-Regelung gebe es kaum mehr Standorte, die dafür infrage kämen. Ganz zu schweigen von den administrativen Hürden. Keuerlebers Fazit: „Ein kleines Atomkraftwerk zu bauen ist einfacher als eine Windkraftanlage in Bayern.“

Auch die geringen Zuwachsraten in den vergangenen Jahren stimmen pessimistisch. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums gingen 2018 acht und 2019 fünf Windräder in Betrieb – im gesamten Freistaat. Im ersten Quartal 2020 registrierte man immerhin sechs Neustarts. Noch schlechter sieht es bei den Genehmigungen für neue Anlagen aus: 2018 wurden zwölf erteilt, 2019 waren es fünf und im ersten Quartal 2020 keine einzige. BWE-Landeschef Grote wundert das nicht: „Unter diesen politischen Voraussetzungen will keiner mehr eine Windkraftanlage bauen.“ Daran dürfte auch die Windenergieoffensive „Aufwind“ wenig ändern, die das Ministerium Ende 2019 gestartet hat. Ihr Kernstück: sieben „regionale Windkümmerer“, die ab September in allen bayerischen Regierungsbezirken Gemeinden und Städte bei der Planung und Umsetzung von Windrädern unterstützen sollen. Was bei Fachleuten für Hohn und Spott sorgt. Davon zeugt der Spitzname, der den Neulingen schon vor ihrem Amtsantritt verpasst wurde: In der Branche, sagt Keuerleber, tituliere man sie inzwischen als „Windverkümmerer“.
(Brigitte Degelmann)

Kommentare (1)

  1. Hentinger am 27.07.2020
    So viele Un- und Halbwahrheiten in einen Artikel unterzubringen war für den (leider anonymen) Autoren sicher nicht einfach. Ich fange einfach mal vorne an:

    "Im Freistaat stehen bis zu 38 geplante Windräder vor dem Aus – wegen der 10-H-Regel, die noch gar nicht galt, als diese genehmigt wurden"

    Erstens sind es vermutlich mehr als 38 Windräder. Zweiten stehen die nicht wegen der 10H-Regelung vor dem Aus, sondern weil sich deren Vorhabenträger (in den meisten Fällen bewusst) nicht an geltende Gesetze gehalten haben. Die 10H-Regelung ist da lediglich einer von vielen Punkten, der von den nun Betroffenen aber wie eine Monstranz vor sich her getragen wird, weil bei den anderen Punkten schnell das Mitleid beendet wäre.

    "Denn mit einer im Landtag beschlossenen Änderung der Bauordnung fallen nun auch genehmigte, aber noch nicht fertiggestellte Windkrafträder unter die 10-H-Regel."

    Auch das ist falsch. Die betroffenen Windräder fielen vor der Änderung unter die 10H-Regelung und fallen auch nach der Änderung darunter. Das "Problem" der Vorhabenträger ist ja gerade, dass sich für sie durch die Änderung nichts ändert.

    "Einem Bestandsschutz verweigerten sich CSU und Freie Wähler"

    Einen Bestandschutz kann es, wie der Name bereits sagt, nur für etwas bestehendes geben. Die Windräder gibt es aber, wie der Artikel richtig erwähnt, noch nicht. Also kann es für sie schon Grundsätzlich keinen Bestandschutz geben. Ein Bestandschutz nur für die Fundamente hilft den Vorhabenträgern nichts - ist aber auch deshalb nicht möglich, da Fundamente im Außenbereich nicht privilegiert sind.

    "Wegen dieses Beschlusses droht nun dem Windpark-Projekt Wülfershausen/Wargolshausen des Unternehmens Regio E2, in dem Schwarz als Geschäftsführer fungiert, das Aus."

    Das Aus droht den Windparks (es sind nunmal zwei) nicht wegen "dieses Beschlusses", sondern wegen der Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofs München vom April 2019. Dieser hatte nämlich festgestellt, dass die Änderungsgenehmigung (also nicht die ursprüngliche Genehmigung) sehr wahrscheinlich widerrechtlich erteilt wurde. Interessant ist auch, dass hier (bewusst?) verschwiegen wird, wer der zweite Geschäftsführer von RegioE2 ist.

    "Obwohl die Anlagen als Bürgerwindräder geplant sind, um die Wertschöpfung in der Region zu halten."

    Ob die Anlagen tatsächlich als Bürgerwindparks geplant sind, erscheint zumindest fraglich (schon wegen dem zweiten Geschäftsführer). Falls das tatsächlich so sein sollte, hat das bisher noch niemand mitbekommen. Obendrein erfüllen die Windparks nicht die Bedingungen, welche die Bundesnetzagentur an Bürgerwindparks stellt. Vor allem dient es dann aber nicht der Wertschöpfung in der Region, denn der benachbarte Windpark beweist schon seit Jahren, dass die Standortqualität deutlich unter 50 % liegt - und somit selbst für bayerische Verhältnisse unterirdisch ist. Eine Übertragung des Betriebsrisikos auf "Bürgerbeteiligte" würde für die Vorhabenträger dieses Problem elegant beheben.

    "Und obwohl der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW) in seiner Regierungserklärung Ende November 2019 noch vollmundig angekündigt hatte, man werde die juristischen Bedingungen so anpassen, dass dieses und andere Vorhaben verwirklicht werden könnten"

    Zumindest als Bayerische Staatszeitung müsste man doch eigentlich wissen, wer in Bayern die Legislative und wer nur Teil der Exekutive ist.

    "Starke Worte für jemanden, der sich in seiner Heimat 18 Jahre lang als Gemeinderat engagiert hat."

    Das ist endlich mal korrekt. Engagiert hat er sich dort insbesondere bei den Abstimmungen im Zusammenhang mit eigenen Projekten - wie eben diesen Windparks. Persönliche Betroffenheit? Die gibt es in der fränkischen Provinz doch schon grundsätzlich nicht!

    "Dabei war der unterfränkische Windpark schon 2014 genehmigt worden, wenige Monate, bevor im Freistaat die umstrittene 10-H-Regelung in Kraft trat."

    Die beiden Windparks wurden am 17.11.2014 genehmigt - also 5 Tage nachdem die 10H-Regelung im Landtag beschlossen wurde und 4 Tage (nicht Monate) bevor sie in Kraft trat. Um diese Genehmigungen geht es aber gar nicht, sondern um die Änderungsgenehmigungen (§ 16 BImSchG), die am 27.07.2017 erteilt wurden - also fast 3 Jahre nachdem die 10H-Regelung in Kraft trat.

    "Sie schreibt zwischen Windkraftanlagen und Siedlungen einen Mindestabstand vor, der das Zehnfache der Anlagenhöhe beträgt."

    Nein, schreibt sie nicht. Sie hebt lediglich die Privilegierung aus § 35 Abs. 1 Ziffer 5 BauGB auf, wenn die Anlagen nicht diesen Abstand einhalten. Diese Anlagen werden dann also behandelt, wie Freiflächen-PV-Anlagen, Biogasanlagen, Krankenhäuser oder Kinderspielplätze.

    "Mit der Folge, dass der genehmigte Anlagentypus – 199 Meter hohe Windräder der Firma Nordex – irgendwann nicht mehr lieferbar war."

    Auch diese Behauptung ist offenkundig falsch. Denn auch lange nachdem die Änderungsanträge gestellt wurden (31.07.2015) wurden Anlagen des Typs Nodex N117/2400 in Bayern errichtet. Das Problem war wohl eher der oben schon erwähnte zweite Geschäftsführer, der keine Anlagen des Konkurrenten Nordex errichten wollte.

    "Dafür genügte eine Änderungsanzeige"

    Das wäre richtig, wenn sich durch den Wechsel die Emissionen nicht verschlechtern würden (eine baurechtliche Genehmigung bräuchte es dann aber natürlich auch noch). In diesem konkreten Fall nimmt aber laut dem vom Vorhabenträger selbst in Auftrag gegebenem Gutachten durch den Wechsel der Schattenschlag zu, so dass diese Bedingung offenkundig nicht erfüllt ist.

    "Dann aber meldete der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Zweifel an dieser Regelung an, sodass der Gesetzgeber gefragt war."

    Bei "dieser Regelung" ging es um etwas ganz anderes: Die Oberste Baubehörde hatte zusammen mit dem StMUV am 06.02.2016 ein Rundschreiben an alle Genehmigungsbehörden verfasst, in dem behauptet wurde, dass der Austausch von Windenergieanlagen verfahrensfrei sei, wenn sich dabei die Gesamthöhe und der Standort nicht ändern. Der VGH München hat in seinen Beschlüssen vom April 2019 diese abenteuerliche Rechtsauslegung kassiert. Davon waren die Windparks des Vorhabenträgers aber gar nicht betroffen (da sich hier ja die Gesamthöhe änderte).

    "Wenn Windräder, bei denen sich der Anlagentypus geändert hat, schon in Betrieb sind, dürfen sie bleiben."

    Nein. Wenn Windräder bereits (als Schwarzbau) fertig errichtet wurden, gilt für diese rückwirkend die 10H-Regelung nicht mehr. Eine (nachträgliche) rechtskonforme Genehmigung benötigen sie aber trotzdem. Ob sie bleiben dürfen, hängt also von zahlreichen Aspekten ab.

    "Jetzt droht ein Rückbau, was einen Schaden von rund elf Millionen Euro bedeuten würde, rechnet Investor Schwarz vor."

    Das ist bemerkenswert. Denn laut Genehmigungsbescheid hatte der selbe Investor gegenüber der Genehmigungsbehörde vergerechnet, dass selbst der Rückbau einer vollständigen Anlage unter 140.000 Euro kosten wird.

    "Es sei denn, die Planer greifen auf die ursprünglich genehmigten Nordex-Anlagen zurück."

    Selbst dann entstünde der selbe Schaden, da die Baukosten bereits angefallen sind und die errichteten Fundamente nicht den ursprünglich genehmigten Fundamenten entsprechen - also entweder nachträglich genehmigt werden müssten (was wohl nicht geht), oder zurückgebaut werden müssen. Bemerkenswert ist aber, dass der Autor dieses Artikels an dieser Stelle doch noch zugibt, dass er weiß, dass es auch eine "ursprüngliche Genehmigung" gab. Er hat also weiter oben wissentlich die Unwahrheit geschrieben.

    "beim Windkraftanlagen-Hersteller Enercon, der Mitgesellschafter bei Regio E2 ist"

    Und auch dieser Punkt wird schließlich doch noch erwähnt. Warum nicht schon eher, wo es deutlich interessanter gewesen wäre?

    "Vielleicht können wir die noch aus einer Auslandsproduktion bekommen."

    Anlagen, die angeblich bereits 2015 nicht mehr lieferbar waren? Wie sagt es der Volksmund doch so schön: "Wer lügt braucht ein gutes Gedächtnis."

    "Was wie ein Schildbürgerstreich klingt, könnte schon bald Realität werden: dass in Bayern, das sich gerne als Hightech-Standort rühmt, Maschinen aufgestellt werden, die so gar nicht dem Stand der Technik entsprechen."

    Wir reden hier doch nicht von Anlagen von 1932 oder so. Die Markteiunführung der Nordex N117/2400 war im Jahr 2011 und sie gilt als erfolgreichste Schwachwindanlage. Die Enercon E-115 wurde auf der HUSUM Wind 2012 vorgestellt.

    "Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums gingen 2018 acht und 2019 fünf Windräder in Betrieb – im gesamten Freistaat. Im ersten Quartal 2020 registrierte man immerhin sechs Neustarts."

    Nur zum Vergleich: Wie viele Windräder wurden denn im jeweiligen Jahr im Windendergie-Musterländle Baden-Württemberg in Betrieb genommen und warum will dort unter diesen politischen Voraussetzungen keiner mehr eine Windkraftanlage bauen?
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